Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein
Details
- ID
- 20100034
- Title
- Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein
- Description
- Botschaft vom 5. März 2010 über die Genehmigung des Vertrags mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein
- InitialSituation
- <p>Seit den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts sind die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein über ein vielfältiges Vertragsnetz eng miteinander verbunden. Insbesondere der Zollvertrag von 1923 und die Einführung des Schweizerfrankens als gesetzliche Währung in Liechtenstein im Jahr 1924 bilden die Grundlage für den gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum der beiden Nachbarstaaten. Aufgrund des Zollvertrags kommt nicht nur die schweizerische Zollgesetzgebung, sondern auch die übrige Bundesgesetzgebung, soweit der Zollanschluss ihre Anwendung bedingt, in Liechtenstein zur Anwendung.</p><p>Seit 1998 kennt das schweizerische Umweltrecht Lenkungsabgaben, mit denen über finanzielle Anreize oder über den Preis von Produkten umweltgerechtes Verhalten gefördert wird (Lenkungsabgaben auf Stoffe und Produkte, namentlich auf flüchtige organische Verbindungen, auf "Heizöl Extraleicht" sowie auf Benzin und Dieselöl). Als bisher letzte Umweltabgabe wurde 2008 die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe eingeführt.</p><p>Diese Umweltabgaben sind keine Zölle, sondern haben lenkungspolitischen Charakter. Dennoch sind sich die beiden Nachbarstaaten darüber einig, dass deren Übernahme durch Liechtenstein aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung erforderlich ist, und zwar insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. </p><p>Der Einfachheit halber wurde deren Anwendung in Liechtenstein bisher - wie zuvor diejenige von Automobilsteuer und Mineralölsteuer - im Rahmen des Zollvertrags geregelt. Mit dem neuen Vertrag soll nun dieser hoheitliche Bereich aus dem Zollvertrag herausgelöst und auf eine eigene staatsvertragliche Grundlage gestellt werden. Gegenstand ist die parallele Erhebung der gleichen Umweltabgaben in beiden Staaten, und zwar einerseits durch die Anwendung schweizerischer Bestimmungen in Liechtenstein und andererseits durch eine eigene diesbezügliche Gesetzgebung des Fürstentums. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zum Vertrag zwischen den beiden Regierungen geregelt.</p><p>Der Vertrag wird ab dem 1 Februar 2010 vorläufig angewendet. Er bedarf der parlamentarischen Genehmigung und untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. </p><p>Die Vereinbarung zum Vertrag bedarf dagegen nicht der parlamentarischen Genehmigung. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. März 2010 über die Genehmigung des Vertrags mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein
- Resolutions
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Date Council Text 13.09.2010 1 Beschluss gemäss Entwurf 09.12.2010 2 Zustimmung 17.12.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Die Vorlage wurde in beiden Räten ohne Diskussion und in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 191 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen an. Der Ständerat stimmte mit 43 zu 0 Stimmen zu.</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 07:02