Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20100037
- Title
- Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 12. März 2010 zum Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen
- InitialSituation
- <p>Mit dem Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen soll der abgabenfreie Einkauf bei Ankunft aus dem Zollausland ermöglicht werden. Nach geltendem Recht wird Abgabenfreiheit nur für Waren gewährt, die aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden. Aus diesem Grund können bislang nur ins Zollausland abfliegende Personen in den Zollfreiläden einkaufen.</p><p>Ausgangslage</p><p>Mit der Annahme der Motion 06.3211 Duty-free-Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland von Nationalrat Hans Kaufmann durch das Parlament am 26. September 2007 wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit nicht nur ins Zollausland abfliegende, sondern auch aus dem Zollausland ankommende Passagiere in den Genuss des abgabenfreien Einkaufs in Zollfreiläden kommen.</p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Grundlage für den Betrieb von Zollfreiläden auf Zollflugplätzen sind Artikel 17 Absatz 1 des Zollgesetzes (ZG) und Artikel 69 Absatz 1 der Zollverordnung (ZV). Abgabenfreiheit kann nur für Waren gewährt werden, die aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden. Mit der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol-und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen) wird der abgabenfreie Einkauf auch bei Ankunft aus dem Zollausland ermöglicht. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. März 2010 zum Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2010 1 Beschluss gemäss Entwurf 07.12.2010 2 Zustimmung 17.12.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss mit 114 zu 54 Stimmen auf die Vorlage einzutreten und wies mit 114 zu 57 Stimmen den Rückweisungsantrag von einer Minderheit Adèle Thorens Goumaz (G, VD) zurück. Dieser wollte, dass der Bundesrat die Vorlage dahingehend änderte, dass Tabak und Alkohol in den Zollfreiläden nicht verkauft werden dürfen. Die grossmehrheitlich geschlossen votierenden bürgerlichen Fraktionen hatten sich hinter den bundesrätlichen Vorschlag, der von der vorberatenden Kommission unverändert übernommen worden war, gestellt, sodass die Vorlage die Gesamtabstimmung mit 114 zu 56 Stimmen passierte. </p><p>Auch der <b>Ständerat</b> beschloss auf die Vorlage einzutreten. Der Minderheitsantrag Roberto Zanetti (S, SO) auf Nichteintreten wurde mit 31 zu 9 Stimmen abgelehnt. Der Rat nahm die Vorlage mit 30 zu 8 Stimmen in der Gesamtabstimmung an. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 138 zu 44 und im Ständerat mit 33 zu 8 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:33