Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Abkommen

Details

ID
20100038
Title
Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Abkommen
Description
Botschaft vom 14. April 2010 zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch betreffend UBS AG sowie eines Änderungsprotokolls
InitialSituation
<p>Am 19. August 2009 hat der Bundesrat ein Abkommen mit den USA über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service betreffend UBS AG abgeschlossen. Nach</p><p>diesem Abkommen verpflichtet sich die Schweiz, ein Amtshilfeersuchen der USA im Falle von rund 4450 UBS-Kundinnen und -Kunden zu behandeln. Das Abkommen dient der Lösung eines akuten Justiz- und Souveränitätskonflikts zwischen der Schweiz und den USA, der im Zusammenhang mit einem Straf- und einem Zivilverfahren gegen die UBS AG mit den USA entstanden war.</p><p>Die im Abkommen vereinbarten Kriterien zur Leistung von Amtshilfe im Falle der UBS AG konkretisieren die Bestimmungen des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA nicht nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch von fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung. Das Bundesverwaltungsgericht stufte mit einem Urteil vom 21. Januar 2010 das Abkommen vom 19. August 2009 als Verständigungsvereinbarung ein und entschied, dass gestützt darauf im Fall von fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung keine Amtshilfeleistung möglich sei. Am 31. März 2010 wurde ein Protokoll zur Änderung des Abkommens unterzeichnet. </p><p>Mit verschiedenen formellen Änderungen wird klargestellt, dass es sich beim revidierten Abkommen um einen Staatsvertrag handelt, der gegenüber dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen, dem zugehörigen Protokoll sowie der bestehenden Verständigungsvereinbarung aus dem Jahr 2003 Vorrang hat. </p><p>Das revidierte Abkommen wird seit dem 31. März 2010 vorläufig angewendet. Auf diese Weise kann die Einhaltung der am 19. August 2009 eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sichergestellt werden. Eine Datenübermittlung an die USA erfolgt erst nach der parlamentarischen Genehmigung.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. April 2010 zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch betreffend UBS AG sowie eines Änderungsprotokolls
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch betreffend UBS AG sowie des Änderungsprotokolls
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf
    07.06.2010 1 Fortsetzung
    08.06.2010 1 In der Gesamtabstimmung abgelehnt (=Nichteintreten).
    09.06.2010 2 Abweichung
    15.06.2010 1 Abweichung
    16.06.2010 2 Abweichung
    16.06.2010 1 Abweichung
    17.06.2010 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    17.06.2010 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> beschloss ohne Gegenantrag auf die Vorlage einzutreten. Eine politisch heterogene Minderheit hatte zwei Anträge eingereicht, die der Rat mit 32 zu 10, respektive mit 27 zu 13 Stimmen jedoch ablehnte. Die erste Minderheit wollte die Anwendung des Abkommens erst ab Inkrafttreten festsetzen; die zweite Minderheit das Abkommen mit den USA dem fakultativen Referendum unterstellen. Die Vorlage passierte unverändert mit 31 zu 12 Stimmen die Gesamtabstimmung. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> lag ein Ordnungsantrag von Caspar Baader (V, BL) vor. Noch vor der Behandlung des zur Debatte stehenden Abkommens mit den USA, sollte der Rat über die Motionen von Ständerätin Anita Fetz (S, BS) <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20094089">09.4089 (Begrenzung des Steuerabzugs für Millionenboni)</a> und der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103351">10.3351 (Steuerliche Behandlung von Boni)</a> befinden; der Ständerat hatte beide angenommen. Der Ordnungsantrag wurde mit 125 zu 58 Stimmen abgelehnt. Einzig die SVP-Fraktion hatte diesem geschlossen zugestimmt. </p><p>Ein von grünen Kommissionsmitgliedern eingereichter Rückweisungsantrag wollte den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche den Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, was die internationale und interkantonale Amtshilfe betraf, faktisch aufheben sollte und die Banken gleichzeitig verpflichten sollte, fortan nur noch versteuerte Vermögenswerte entgegenzunehmen. Der Rat trat ohne Gegenantrag auf das Geschäft ein. Der Minderheitsantrag wurde mit 131 zu 32 Stimmen abgelehnt. Es folgte die Detailberatung. Sämtliche von linker Ratsseite eingereichten Anträge wurden vom Rat abgelehnt. Mit 97 zu 78 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit in der Frage, ob das Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei. Die Kommission hatte mit 12 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten entschieden, dass das Abkommen dem Referendum zu unterstellen sei. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit wollte hingegen dem Ständerat folgen. </p><p>Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 104 zu 76 Stimmen abgelehnt, was gemäss Artikel 74 des Parlamentsgesetzes einem Nichteintreten gleichkam. Die SVP-, die sozialdemokratische und die grüne Fraktion hatten (praktisch) geschlossen gegen die Vorlage gestimmt. </p><p>Damit ging die Vorlage zurück in den <b>Ständerat</b>. Da die abweichenden Beschlüsse beider Räte die Vorlage als Ganzes betrafen, musste der Ständerat nun folglich nochmals über Eintreten beraten. Er beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Mehrere von links-grünen Kommissionsmitgliedern eingereichte Anträge fanden in der Detailberatung kein Gehör. Mit 31 zu 9 Stimmen genehmigte der Rat die bundesrätliche Vorlage unverändert. </p><p>Bei einem zweiten Nicht-Eintretensentscheid seitens des <b>Nationalrates</b>, wäre die Vorlage endgültig abgelehnt gewesen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte diese ohne eine erneute materielle Diskussion zu führen, mit 14 zu 12 Stimmen abgelehnt. Eine vornehmlich aus Ratsmitgliedern der CEg- und der RL-Fraktion bestehende Minderheit beantragte hingegen Eintreten. Der Rat folgte der Minderheit mit 132 zu 15 Stimmen. Die SVP-Fraktion enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme. Die restlichen Fraktionen stimmten für die Minderheit. </p><p>In der Detailberatung veränderte der Nationalrat seiner Kommission folgend den bundesrätlichen Entwurf. Der Rat beschloss, dass die Vorlage dem Referendum zu unterstellen sei. Für die Unterstellung votierten die sozialdemokratische Fraktion, die Fraktion der SVP und grossmehrheitlich auch jene der Grünen. In der Gesamtabstimmung wurde die veränderte Vorlage mit 81 zu 61 Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen. Die Stimmenthaltungen stammten vornehmlich aus den Reihen der SVP-Fraktion. </p><p>Die aussenpolitische Kommission des <b>Ständerates</b> hatte Festhalten beschlossen. Der Rat folgte ihr ohne Debatte. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss ebenso Festhalten. Eine aus bürgerlichen Fraktionsmitgliedern bestehende Minderheit hatte die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates beantragt. Mit 94 zu 77 Stimmen folgte der Rat jedoch dem Mehr seiner Kommission. </p><p>Die Vorlage ging in die <b>Einigungskonferenz</b>. Diese beantragte, dass die Vorlage nicht dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen sei. Susanne Leutenegger-Oberholzer (S, BL) beantragte die Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz. Mit 81 zu 63 Stimmen bei 47 Enthaltungen folgte der <b>Nationalrat</b> dem Antrag der Einigungskonferenz. Die Enthaltungen stammten vorwiegend aus den Reihen der SVP-Fraktion. Der <b>Ständerat</b> folgte diesem Entscheid ohne Debatte.</p>
Updated
08.04.2025 23:40

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