Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Auferlegung der Kosten
Details
- ID
- 20100048
- Title
- Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Auferlegung der Kosten
- Description
- Botschaft vom 28. April 2010 zur Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG
- InitialSituation
- <p>Die Kosten, die dem Bund für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche der Steuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika im Zusammenhang mit dem Verhalten der UBS AG in den USA entstehen, sollen der UBS AG in Rechnung gestellt werden.</p><p>Das "Internal Revenue Service" (IRS) der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ersuchte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 16. Juli 2008 und am 31. August 2009 um Amtshilfe. Der IRS warf zahlreichen amerikanischen Kundinnen und Kunden der UBS AG vor, Einkünfte und Erträge aus Vermögensverwaltungsgesellschaften ausserhalb der USA nicht offengelegt zu haben. Im Abkommen mit den USA über ein Amtshilfegesuch betreffend die UBS AG vom 19. August 2009 hat</p><p>die Schweiz sich verpflichtet, das zweite Amtshilfegesuch innert eines Jahres zu bearbeiten. Um die Einhaltung dieser Frist zu gewährleisten, hat die ESTV eine Projektorganisation mit externer Unterstützung aufgebaut. Der Einsatz der Schweizer Behörden, die Verhandlungen mit den USA sowie die zügige Behandlung der Amtshilfegesuche waren notwendig geworden, weil eine ernste und unmittelbare Gefahr für die Liquidität der UBS AG und damit auch für die Gläubiger und die Kundinnen und Kunden der UBS AG sowie für das schweizerische Finanz- und Wirtschaftssystem bestand.</p><p>Die Kosten für die Behandlung des ersten Amtshilfegesuches vom 16. Juli 2008 beliefen sich auf 1,5 Millionen Franken. Das zweite Amtshilfegesuch vom 31. August 2009 ist noch nicht erfüllt. Die Kosten für dessen Behandlung könnten jedoch laut Schätzung 37 Millionen Franken erreichen.</p><p>Infolge der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Verhalten der UBS AG in den USA, die zur Einreichung der beiden Amtshilfegesuche des IRS geführt haben, rechtfertigt es sich, die anfallenden Kosten der UBS AG in Rechnung zu stellen. Für die Auferlegung der Kosten auf die Informationsinhaberin, d.h. eine Bank oder einen anderen Finanzintermediär, im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens besteht heute keine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat legt daher den eidgenössischen Räten einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung beider Amtshilfegesuche des IRS auf die UBS AG vor. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. April 2010 zur Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG
- Resolutions
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Date Council Text 15.09.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 01.12.2010 1 Zustimmung 17.12.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und genehmigte diese einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> lag kein Antrag auf Nichteintreten vor und in der anschliessenden Detailberatung waren keine Minderheitsanträge eingereicht worden. Einstimmig, mit 147 zu 0 Stimmen, nahm er den Entwurf an. </p><p><b>Beide Kammern</b> stimmten auch in der Schlussabstimmung für den Beschluss. Der Nationalrat mit 184 zu 5 Stimmen, der Ständerat einstimmig mit 43 zu 0 Stimmen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:07