Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen. Planung von Massnahmen
Details
- ID
-
20100050
- Title
-
Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen. Planung von Massnahmen
- Description
-
Botschaft vom 12. Mai 2010 über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen
- InitialSituation
-
<p>Mit der Finanzkrise manifestierte sich die "Too big to fail"-Problematik in ganz akuter Art und Weise. In der Schweiz war das finanzielle Engagement von Bund und Schweizerischer Nationalbank zur Stützung der UBS in absoluten Zahlen bedeutend und diente der Abwendung eines erheblichen volkswirtschaftlichen Schadens. Der Bundesrat hat zudem im November 2009 eine "Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" ernannt. Der Expertenkommission gehören Vertreter von Behörden, Wissenschaft und Privatindustrie an. Sie soll in einem Bericht Lösungsansätze zur "Too big to fail"-Problematik aufzeigen.</p><p>Die Expertenkommission hat am 22. April 2010 einen Zwischenbericht veröffentlicht, in dem sie erste Ergebnisse ihrer Analyse präsentiert1. Der Zwischenbericht zeigt ferner die Stossrichtung der zu ergreifenden Massnahmen auf und orientiert über die weiteren bevorstehenden Arbeitsschritte. Schliesslich werden darin für systemrelevante Banken gesetzliche Bestimmungen formuliert, die im Bankengesetz vom 8. November 19342 einzufügen wären.</p><p>Laut Expertenkommission können sich die Massnahmen innerhalb des Finanzsektors deshalb auf die Banken beschränken, weil dem Versicherungsgeschäft in der Schweiz nicht die gleiche Systemrelevanz zukommt. </p><p>Der Bundesrat erachtet es daher als nötig, dass systemrelevante Banken stärker reguliert werden. Er betrachtet dabei den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Gesetzestext als Grundlage für die Gesetzgebungsarbeiten des Bundes zu den vorgeschlagenen Kernmassnahmen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
-
-
- Number
-
0
- Text
-
Botschaft vom 12. Mai 2010 über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen
- Resolutions
-
-
- Number
-
1
- Text
-
Bundesbeschluss über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 03.06.2010 |
2 |
Nichteintreten. |
| 07.06.2010 |
1 |
Nichteintreten. |
- Proceedings
-
<p>Über Eintreten auf die Geschäfte <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100050">10.050 (Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen. Planung von Massnahmen)</a> und <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100038">10.038 (Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Abkommen)</a> wurde in beiden Räten gemeinsam verhandelt. </p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte einem von bürgerlicher Seite eingebrachten Minderheitsantrag und entschied gegen seine Kommission mit 24 zu 18 Stimmen nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission hatte im Vorfeld der Debatte entschieden, auf die Vorlage einzutreten. "Vor zwei Wochen noch", so der Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), "war die politische Situation für die WAK die folgende: Wir glaubten, die Situation sei so zu beurteilen, dass dem Abkommen (siehe Geschäft <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100038">10.038 (Amtshilfe der USA betreffend UBS AG. Abkommen</a>)) dann zugestimmt werde, wenn der Planungsbeschluss stehe." Und da die Kommission das Abkommen beschliessen wollte, hatte sie sich auch für den Planungsbeschluss entschieden. Da nun aber zwischenzeitlich sich die politischen Verhältnisse so verändert hatten, dass der Planungsbeschluss nicht mehr notwendige Bedingung für die Genehmigung des Abkommens mit den USA war, hatten sich auch die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Kommission verschoben. Der Rat trat folglich nicht auf die Vorlage ein. </p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des <b>Nationalrates</b> hatte mit 15 zu 11 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage abgelehnt. Stattdessen beschloss sie mit 17 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen eine Kommissionsmotion einzureichen, welche die "Too-big-to-fail"-Problematik unter Ausschluss der Boni-Besteuerung in Angriff nahm (<a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103352">10.3352 (Too big to fail)</a>). Mit 123 zu 67 Stimmen folgte der Rat seiner Kommission. Der von links-grünen Kommissionsmitgliedern gestellte Minderheitsantrag auf Eintreten fand nur in den eigenen Reihen Unterstützung. </p>
- Updated
-
09.04.2025 00:02
Back to List