6 Wochen Ferien für alle. Volksinitiative

Details

ID
20100057
Title
6 Wochen Ferien für alle. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 18. Juni 2010 zur Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
InitialSituation
<p>Die Eidgenössische Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" verlangt, die Bundesverfassung (BV) dahingehend zu ändern, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen haben. Die Anpassung ans neue Recht erfolgt dabei in Etappen. Die Initiative ist am 26. Juni 2009 mit 107 639 gültigen Unterschriften eingereicht worden.</p><p>Die geltende Ferienregelung geht zurück auf eine 1984 erfolgte Revision des Obligationenrechts (OR). Damals wurde der gesetzliche Ferienanspruch, der je nach Kanton zwei oder drei Wochen dauerte, auf vier Wochen verlängert; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und Lehrlingen gewährt das Gesetz seither eine fünfte Ferienwoche (Art. 329a und 345a Abs. 3 OR). In den Augen des Bundesrates hat sich diese Ferienregelung bewährt. Sie belässt den Vertragsparteien und den Sozialpartnern den nötigen Spielraum, sich für eine grosszügigere Ferienregelung zu entscheiden (Art. 362 OR), Produktivitätsfortschritte aber auch in anderer Form an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückzugeben. In Frage kommen dafür ein höherer Lohn, kürzere Arbeitszeiten oder sonstige attraktive Arbeitsbedingungen.</p><p>Für die Initiantinnen und Initianten bedeuten mehr Ferien mehr Erholung und damit auch Fortschritte beim Gesundheitsschutz. Dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber gewillt und wirtschaftlich in der Lage ist, zusätzliches Personal einzustellen. Die blosse Verlängerung des Ferienanspruchs bietet dafür keine Gewähr. Zu befürchten ist im Gegenteil, dass mit einem Zwang zu sechs Wochen Ferien die physische und psychische Belastung am Arbeitsplatz weiter zunimmt. Mit der heutigen Ferienregelung erfüllt die Schweiz alle völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen. Ein Rechtsvergleich zeigt auch, dass - anders als vor 30 Jahren - kein Nachholbedarf gegenüber dem Ausland besteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn man neben der Ferienregelung auch die Feiertage und die Modalitäten miteinbezieht, die in der Schweiz für den Bezug der Ferien gelten.</p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb, die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" Volk und Ständen ohne Gegenentwurf und mit der Empfehlung zu unterbreiten, die Initiative abzulehnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. Juni 2010 zur Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.2011 1 Beschluss gemäss Entwurf
    07.06.2011 2 Zustimmung
    17.06.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Gemeinsam mit der Volksinitiative behandelte der <b>Nationalrat</b> drei parlamentarische Initiativen, die alle eine Verlängerung der gesetzlichen Ferien verlangen: die Initiative "Mindestens 5 Wochen Ferien für alle" von Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL), die Initiative "Erhöhung des Ferienanspruchs" von Ueli Leuenberger (G, GE) und die Initiative "Mindestens 5 Wochen Ferien für Personen über 50" von Dominique de Buman (CEg, FR).</p><p>Der Nationalrat beschloss den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Mit 110 zu 61 Stimmen empfahl er nach über fünfstündiger Debatte und gegen den Willen einer links-grünen Minderheit, die Volksinitiative abzulehnen. Drei Mitglieder der CEg-Fraktion schlossen sich SP- und grüner Fraktion an. Zuvor hatte der Rat bereits mit 110 zu 64 Stimmen einen direkten Gegenentwurf von Alec von Graffenried (G, BE) abgelehnt, der vorsah, den jährlichen Ferienanspruch schrittweise auf fünf Wochen anzuheben. In seinen Augen geht die Volksinitiative zu weit geht und lässt den Sozialpartnern keinen Handlungsspielraum mehr für differenzierte Lösungen. </p><p>In der Debatte betonten sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Volksinitiative, dass sich die Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich in einem guten Zustand befindet. Allerdings zogen sie daraus vollkommen gegensätzliche Schlüsse. Die Grüne und die Sozialdemokratische Fraktion unterstrichen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel auf sich nehmen, um mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Die Produktivität sei zwar gestiegen, gleichzeitig sei aber durch die massiven Umstrukturierungen und die zunehmende Flexibilisierung die Beschäftigungslage prekärer und die Arbeitsbelastung grösser geworden. Eine Studie des Seco habe gezeigt, dass Arbeitsstress Kosten in der Grössenordnung von zehn Milliarden Franken pro Jahr verursacht. Die Verlängerung der Ferien sei deshalb eine Möglichkeit, die Gewinne aus der Produktivitätssteigerung auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben und Stress vorzubeugen. Auch wäre so eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie möglich. Da nur gut die Hälfte der Arbeitsverhältnisse einem Gesamtarbeitsvertrag unterliegt, müsse der gesetzliche Mindestferienanspruch, der im Übrigen seit 27 Jahren unverändert blieb, erhöht werden, damit alle davon profitieren können. </p><p>Die Initiativgegner interpretierten die Wirtschafts- und Finanzlage der Schweiz völlig anders. In ihren Augen stellt das liberale Arbeitsrecht einen der zentralen Vorteile des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar. Diesen Vorteil gelte es zu bewahren. Auch sei den Sozialpartnern das Vertrauen entgegenzubringen, dass sie in der Lage sind, sich auf flexiblere Lösungen zu einigen; diese können von einer fünften Ferienwoche, wie sie in gewissen Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen ist, bis hin zur Vereinbarung flexibler, familienfreundlicherer Arbeitszeiten reichen. Die Annahme der Volksinitiative habe eine - für eine zusätzliche Ferienwoche auf zwei Prozent geschätzte - Lohnkostenerhöhung zur Folge, was der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, die bereits mit dem starken Franken und hohen Lohnkosten zu kämpfen habe, schaden würde. Darüber hinaus würde ein Ferienanspruch von sechs Wochen die Schweizer Kleinstbetriebe, in denen mehr als zwei Drittel der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind, vor grosse Umsetzungsschwierigkeiten stellen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte der Mehrheit seiner Kommission und sprach sich aus den gleichen Gründen wie der Nationalrat gegen die Initiative aus. Die heutigen Ferienregelungen, die häufig grosszügiger seien als das geltende Recht, seien unter den Sozialpartnern ausgehandelt worden und würden deshalb den Bedürfnissen und Möglichkeiten der einzelnen Branchen Rechnung tragen. Eine Einschränkung dieses Spielraums wäre somit problematisch für den schweizerischen Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Kommissionssprecher betonte, dass sich die Kommission der hohen Anforderungen der heutigen Arbeitswelt bewusst ist. Sie ist allerdings nicht davon überzeugt, dass die Probleme mit einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestferienanspruchs gelöst werden können. Viele Unternehmen könnten kein zusätzliches Personal einstellen, um den erhöhten Ferienanspruch zu kompensieren, was letztlich entweder zu mehr Stress oder zu zusätzlichen Überstunden führen würde.</p><p>In den Augen der Kommissionsminderheit könnten mit einer Annahme der Initiative die stressbedingten Gesundheitskosten gesenkt werden. Die Initiative sei weniger als Hemmnis für die Wettbewerbsfähigkeit denn viel mehr als Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden und als Anerkennung ihrer Leistungen zu betrachten: Die Produktivität sei in den vergangenen zwanzig Jahren nämlich viel stärker gestiegen als die Löhne. Diese Argumente vermochten den Ständerat jedoch nicht zu überzeugen: Er beschloss mit 28 zu 10 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat mit 122 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Bundesbeschluss an, in welchem Volk und Ständen empfohlen wird, die Initiative abzulehnen. Die Grüne und die Sozialdemokratische Fraktion stimmten geschlossen gegen den Beschluss. Der Ständerat nahm den Bundesbeschluss mit 32 zu 10 Stimmen ohne Enthaltung an.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 mit 66,5 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:38

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