Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative

Details

ID
20100060
Title
Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 23. Juni 2010 zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"
InitialSituation
<p>Die Eigenmietwertbesteuerung soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufgehoben werden. Der Bundesrat schlägt damit den vom Parlament geforderten Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung vor. Der Wechsel vereinfacht das Steuerrecht in einem zentralen Bereich. Der Bundesrat hat der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt und eine entsprechende Botschaft verabschiedet.</p><p>Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) reichte am 23. Januar 2009 die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ein. Danach soll den Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht eingeräumt werden, um auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Im Gegenzug sollen gemäss der Initiative die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, vollumfänglich abziehbar bleiben. Dies gilt auch für Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie zur einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung anderer Personengruppen führt und das Steuerrecht unnötig verkompliziert. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung für eine solche Privilegierung von Rentnerhaushalten.</p><p>Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat sieht aber auch Handlungsbedarf im Bereich der Besteuerung des Wohneigentums. Das geltende Recht ist kompliziert und setzt falsche Anreize.</p><p>Die Abschaffung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie die Streichung der entsprechenden Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen beseitigen die Mängel des heutigen Systems und führen zu einer substantiellen Vereinfachung.</p><p>Weiterhin abzugsfähig bleiben besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie denkmalpflegerische Arbeiten. Ausserdem können Ersterwerber von Wohneigentum Schuldzinsen zeitlich und betragsmässig begrenzt in Abzug bringen. Damit wird dem Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums Rechnung getragen.</p><p>Schuldzinsen können ausserdem auch dann in Abzug gebracht werden, wenn sie Gewinnungskosten darstellen, allerdings nur im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass auch Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Schuldzinsen abziehen können, sofern sie steuerbare Vermögenserträge erzielen. Gleichzeitig werden mit der Neuregelung des Schuldzinsenabzugs die Fehlanreize des geltenden Rechts beseitigt. </p><p>Auf der Basis dieses indirekten Gegenvorschlags liegt nunmehr ein konkreter Umsetzungsvorschlag vor zu der vom Parlament überwiesenen Motion Kuprecht (05.3864).</p><p>Aufkommensneutralität</p><p>Nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) führt die Streichung der Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer zu Mehrerträgen von rund 450 Millionen Franken. Mindereinahmen von rund 365 Millionen Franken fallen für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für den Ersterwerb von selbstbewohntem Wohneigentum an. Da der Mehrertrag das Resultat verschiedener Schätzungen darstellt, ergibt sich unter dem Strich eine "Schwarze Null". Der Systemwechsel erweist sich bei der direkten Bundessteuer somit als aufkommensneutral. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 23.06.2010)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 23. Juni 2010 zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2011 2 Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 23. Juli 2012 verlängert.
    16.03.2011 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 23. Juli 2012 verlängert.
    15.06.2011 1 Abweichung
    13.12.2011 2 Abweichung
    27.02.2012 1 Zustimmung
    16.03.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.03.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.06.2011 1 Nichteintreten.
    13.12.2011 2 Nichteintreten (= erledigt).
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat </b>beantragte Kommissionssprecher Rolf Schweiger (RL, ZG) dem Beschluss des Bundesrats zu folgen und die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" zur Ablehnung zu empfehlen Mit dieser Initiative würden in der Schweiz zwei Klassen von Steuerpflichtigen geschaffen, nämlich solche, die vor dem AHV-Alter stehen, und solche, die im AHV-Alter stehen, was rechtlich problematisch sei. Hannes Germann (V, SH) stellte den Antrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, welcher mit 28 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde. </p><p>Die Kommission hatte beschlossen auf den ursprünglichen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates nicht einzutreten. Sie befürwortete zwar grundsätzlich einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Basierend auf den Erkenntnissen der Anhörungen des Hauseigentümerverbands und der Kantone beauftragte sie aber den Bundesrat, ihr einen zweiten Gegenentwurf zu unterbreiten, welcher drei Punkte berücksichtigt: Erstens soll die Vorlage keine Mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben, zweitens darf der Mittelstand vom Systemwechsel nicht überdurchschnittlich belastet werden und drittens soll eine Gesetzesänderung nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum erschwert wird. Gemäss Rolf Schweiger (RL, ZG) erfüllt der nun vorliegende indirekte Gegenvorschlag diese Anforderungen in optimaler Weise. Deshalb empfahl die Kommissionsmehrheit diesem zuzustimmen. Im Namen der Minderheit beantragte Roberto Zanetti (S, SO) Nichteintreten auf die Vorlage, da sie keine Vereinfachung bewirke. Mit 22 zu 14 Stimmen trat der Rat auf den Gegenentwurf ein. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsmehrheit die Streichung von Artikel 32a Absatz 1 und 2 und von Artikel 32b Absatz 5 des ersten Gegenentwurfs zur Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG). Allgemein soll der Abzug für den Unterhalt von Liegenschaften abgeschafft werden. Da der Mietwert, der als fiktiver Ertrag zu betrachten ist, nicht mehr versteuert werden muss, könne folglich auch kein Abzug mehr für die Gewinnungskosten gemacht werden, insbesondere für den Unterhalt, so die Argumentation des Kommissionssprechers. Das hat erstens zur Folge, dass die energetischen Sanierungsmassnahmen nicht mehr abgezogen werden können, da der Staat bereits durch Subventionen Anreize geschaffen hat. Zweitens ist auch für denkmalgeschützte Gebäulichkeiten kein Abzug mehr vorgesehen, da die Mehrheit der Kommission davon ausgeht, dass diese bei einer gewissen Bedeutung subventioniert werden. Hans Altherr (RL, AR) beantragte im Namen der Minderheit den Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten beizubehalten. Der Ständerat strich zwar gemäss Antrag der Mehrheit Artikel 32a Absatz 1 DBG, sprach sich aber bei Absatz 2, dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates folgend, deutlich für den Antrag der Minderheit aus. Dem Änderungsantrag der Minderheit bei Artikel 32b Absatz 5 wurde infolgedessen auch zugestimmt. Alex Kuprecht (V, SZ) beantragte darüber hinaus den Artikel 32a DBG mit einem Absatz 3 zu ergänzen, welcher einen Abzug für den Unterhalt der selbstbewohnten Liegenschaft von maximal 6 000 Franken vorsieht, wobei alle 5 Jahre nach dem Erwerb der selbstbewohnten Liegenschaft der doppelte Betrag abgezogen werden kann. Dieser Antrag wurde vom Rat mit 17 zu 13 Stimmen angenommen. Die Kommissionsmehrheit beantragte Artikel 33 Absatz 4 und 5 DBG dahingehend anzupassen, dass die Abzüge für Ersterwerber von 10 000 Franken auf 12 000 Franken für Ehepaare und von 5 000 auf 6 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen erhöht werden. Des Weiteren soll die Abzugsmöglichkeit statt während 10 Jahren um 10 Prozent während 20 Jahren um 5 Prozent verringert werden. Mit diesen Massnahmen soll der Ersterwerb von Wohneigentum zusätzlich erleichtert werden. Der Rat nahm, der Empfehlung der Kommissionsmehrheit folgend, die Änderungen der erwähnten Artikel an. Infolge der Änderung von Artikel 33 Absatz 5 DBG, musste auch Artikel 205d DBG entsprechend angepasst werden. Die beschlossenen Änderungen des DBG zogen im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) äquivalente Modifikationen nach sich. In der Gesamtabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag schliesslich mit 17 zu 12 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Nachdem der Gegenentwurf im Ständerat beschlossen worden war, verlängerten die beiden Räte, gemäss Antrag der jeweiligen Kommission, die Behandlungsfrist der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" um ein Jahr, d.h. bis zum 23. Juli 2012.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>empfahl Hildegard Fässler-Osterwalder (S, SG) im Namen der Kommissionsmehrheit die Volksinitiative zur Ablehnung (Vorlage 1). Sie argumentierte unter anderem mit Steuerausfällen für Bund und Kantone von mehreren hundert Millionen Franken und mit dem Problem der Zweitwohnungen. Ausserdem solle es keine Bevorzugung einer einzelnen Bevölkerungsgruppe, also hier der Wohneigentumsbesitzenden im Rentenalter, geben. Eine rechts-bürgerliche Minderheit beantragte hingegen die Annahme der Initiative. Die Befürworter der Initiative argumentieren unter anderem, dass sie vorsorgepolitisch sinnvoll sei, die Eigenverantwortung fördere und die Probleme von Rentnern löse, die Mühe haben, Steuern auch auf nichtvorhandenem Einkommen zu entrichten. Der Rat empfahl, der Kommissionsminderheit folgend, die Initiative mit 97 zu 72 Stimmen zur Annahme. Für die Initiative stimmten die SVP-Fraktion sowie ein Grossteil der FDP-Liberalen-Fraktion und der CVP/EVP/glp-Fraktion - letztere, obwohl Fraktionssprecherin Lucrezia Meier-Schatz (CEg, SG) für ein Nein plädiert hatte. Die SP-Fraktion und die Grüne-Fraktion lehnten die Initiative ab. </p><p>Beim Gegenentwurf (Vorlage 2) beantragte die Kommissionsmehrheit Nichteintreten. Gemäss der Kommissionssprecherin käme es mit dieser Vorlage unter anderem zu einer Verschärfung der Ungerechtigkeiten zwischen Mietern auf der einen Seite und Wohneigentümern auf der anderen. Eine aus Vertretern der SVP-, FDP-Liberalen- und der grünen Fraktion bestehende Minderheit beantragte Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Der geplante Systemwechsel ermögliche die Förderung der Ersterwerber und das Problem der Rentnerinnen und Rentner mit wenig oder ohne Schulden werde gelöst. Ausserdem könne bei der Detailberatung noch über die Abzüge bei den Unterhaltskosten diskutiert werden. Weiter argumentierte die Minderheit, dass mit dem Gegenentwurf der Anreiz zum Schuldenmachen aufgehoben werde und sich - im Widerspruch zur Mehrheit - die Unterschiede und Ungerechtigkeiten zwischen Mietenden und Besitzenden verringern würden. Der Rat folgte der Mehrheit und beschloss Nichteintreten auf den Gegenvorschlag mit 114 zu 58 Stimmen. Die bürgerlichen Fraktionen wollten zur Hälfte oder mehrheitlich nicht auf den Gegenentwurf eintreten. Die grüne Fraktion trat mehrheitlich ein, um die vom Ständerat aufgenommenen Abzüge wieder streichen zu können. Die SP-Fraktion glaubte hingegen nicht an eine solche Veränderung des Gegenvorschlags und stimmte deshalb mit Nein. </p><p></p><p>Mit 35 zu 5 Stimmen hielt der <b>Ständerat</b> an seinem Beschluss fest, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Mit 23 zu 17 Stimmen folgte er einer Minderheit, die vorschlug, nicht (mehr) auf den Gegenvorschlag einzutreten. Peter Bieri (CE, ZG) und Jean-René Fournier (CE, VS) wiesen in ihren Voten auf die finanzielle Belastung für den Bundeshaushalt hin, die sich durch Artikel 32a Absatz 3 des indirekten Gegenvorschlags ergeben würden. Zudem lehnte die grosse Mehrheit der Finanzdirektoren der Kantone diesen Gegenvorschlag (und die Initiative) ab. </p><p>Die Kommissionsmehrheit schlug dem <b>Nationalrat</b> Zustimmung zum Beschluss des Ständerates vor. Eine rechtsbürgerliche Minderheit beantragte Festhalten. Mit 103 zu 67 Stimmen folgte der Rat der Empfehlung seiner Kommissionsmehrheit. Hatten die CEg-Vertreter noch bei der ersten Abstimmung mehrheitlich für die Initiative gestimmt, empfahlen sie sie nun grossmehrheitlich zur Ablehnung. </p><p></p><p><b>Der Ständerat nahm den Beschluss mit 36 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung in der Schlussabstimmung an, der Nationalrat mit 119 zu 77 Stimmen. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 mit 52,6 Prozent Nein-Stimmen und von 11 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:27

Back to List