Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2011-2012
Details
- ID
- 20100061
- Title
- Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2011-2012
- Description
- Botschaft vom 23. Juni 2010 über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarungen Bund-SBB für die Jahre 2011-2012
- InitialSituation
- <p>Mit der vorliegenden Botschaft legt der Bundesrat die Ziele für die Entwicklung der vom Bund finanzierten beziehungsweise mitfinanzierten, Eisenbahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen und die dafür benötigten Finanzmittel für 2011 und 2012 fest.</p><p>Mit der Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2011-2012 (LV SBB 11-12) einigen sich Bund und SBB zum vierten Mal seit Inkrafttreten der Bahnreform 1999 gemeinsam auf die von der SBB zu erreichenden Ziele und die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Betrieb, Unterhalt und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur der SBB.</p><p>Für die Privatbahninfrastruktur wird aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen aus den bisherigen Leistungsvereinbarungen mit der SBB eine weitgehende Angleichung der Eisenbahninfrastrukturfinanzierung von SBB und Privatbahnen erreicht. Mit der vorliegenden Botschaft werden die Ziele und der Verpflichtungskredit für 2011-2012 festgelegt.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr) (RöVE) vom 20. März 2009 wurden die Rechtsgrundlagen für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur geändert. Mit den am 1. Januar 2010 wirksam gewordenen Änderungen des SBB-Gesetzes (SBBG) werden die Instrumente für die Infrastrukturfinanzierung von SBB und Privatbahnen weitgehend angeglichen. </p><p>So gelten die im revidierten Eisenbahngesetz (EBG) und in der neuen Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV) beschriebenen Prozesse für das Controlling der Infrastrukturfinanzierung gleichermassen für die SBB und die Privatbahnen. Mit der vorliegenden Botschaft wird darum für die Zielvorgaben und die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur erstmals eine gesamtschweizerische Perspektive eingenommen.</p><p>Die Laufzeit der zwischen Bundesrat und SBB ausgehandelten vierten Leistungsvereinbarung und der mit den Privatbahnen abzuschliessenden Vereinbarungen beträgt nur zwei Jahre. Aufgrund der am 5. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Finanzhaushaltsverordnung ergibt sich die Notwendigkeit einer Übergangslösung für die Infrastrukturfinanzierung in den Jahren 2011 und 2012. </p><p>Ab 2013 soll die Infrastrukturfinanzierung bei der SBB und den Privatbahnen einheitlich auf vierjährigen Bestellperioden beruhen.</p><p>An den Zielen für die Eisenbahninfrastruktur 2011-2012 sowie am Aufbau und Inhalt der LV SBB 11-12 hat sich gegenüber der Vorperiode 2007-2010 nur wenig verändert. Wegen des - insbesondere bei der SBB-Infrastruktur - identifizierten Mehrbedarfs für die Substanzerhaltung hat sich der Umfang der vom Bund bestellten Infrastrukturleistungen erhöht.</p><p>Für den Ausgleich der geplanten ungedeckten Kosten aus Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur und zur Finanzierung der Investitionen - mit oberster Priorität für den Substanzerhalt - stellt der Bund für die Jahre 2011-2012 insgesamt 4542 Millionen Franken zur Verfügung. Davon entfallen 3322 Millionen Franken auf die SBB-Infrastruktur und 1220 Millionen Franken auf die Infrastruktur der Privatbahnen.</p><p>Der grösste Teil davon sind Investitionsbeiträge (75 Prozent bei der SBB, 65 Prozent bei den Privatbahnen). Weil auf den Strecken der Privatbahnen, mit Ausnahme der BLS Netz AG, nur wenig Personenfern- und Güterverkehr abgewickelt wird, sind die durchschnittlichen Trassenpreiserlöse dort geringer, weshalb der Anteil der Betriebsbeiträge dort höher ist als bei der SBB Infrastruktur.</p><p>Mit den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln können sowohl bei der SBB als auch bei den Privatbahnen nur die für den Substanzerhalt zwingend erforderlichen Massnahmen realisiert werden. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Netzaudit wurden die Substanzerhaltungsmittel für die SBB-Infrastruktur gegenüber der LV 07-10 deutlich erhöht. Auch für die Privatbahninfrastruktur stehen gegenüber dem bisherigen Finanzplan mehr Mittel (87 Millionen Franken) zur Verfügung. Weil die Erhaltung der Substanz der bestehenden Infrastruktur absolute Priorität geniesst, können unter Beachtung der erforderlichen Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushalts (Konsolidierungsprogramm 2011-2013) die Mittel für Erweiterungsinvestitionen gegenüber der Periode 2007-2010 trotz der gestiegenen Verkehrsnachfrage - weder für die SBB- noch für die Privatbahninfrastruktur - nicht weiter erhöht werden.</p><p>Trotz der Aufstockung der Kredite (Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur um insgesamt 332 Mio. CHF, Verpflichtungskredit für die Privatbahninfrastruktur um 87 Mio. CHF) werden die Vorgaben des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 eingehalten. Der Mehrbedarf wird wie folgt kompensiert: In den Jahren 2011 und 2012 verbleiben durchschnittlich 210 Millionen Franken aus dem Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA im allgemeinen Bundeshaushalt. Diese Mittel werden für vom Bund getragene ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr eingesetzt. Die damit frei werdenden Bundesmittel werden für den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011-2012 und für den Verpflichtungskredit für die Privatbahninfrastruktur verwendet. Sofern sich die Reduktion der Einnahmen des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FinöV-Fonds) auf die Jahre 2011 und 2012 beschränkt, ist aus heutiger Sicht keine Anpassung des Bauprogramms der aktuell aus dem FinöV-Fonds finanzierten Vorhaben (NEAT, HGVAnschlüsse der Ost- und Westschweiz, Lärmsanierung, ZEB) erforderlich. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. Juni 2010 über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarungen Bund-SBB für die Jahre 2011-2012
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)
- Resolutions
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Date Council Text 28.09.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 07.12.2010 1 Zustimmung 17.12.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2011-2012
- Resolutions
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Date Council Text 28.09.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 07.12.2010 1 Zustimmung 04.01.2011 1
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011-2012
- Resolutions
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Date Council Text 28.09.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf 07.12.2010 1 Beginn der Beratung 15.12.2010 1 Abweichung 16.12.2010 2 Zustimmung 04.01.2011 2
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011-2012
- Resolutions
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Date Council Text 28.09.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.12.2010 1 Beginn der Beratung 15.12.2010 1 Zustimmung 04.01.2011 1
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> beschloss ohne Gegenantrag Eintreten auf die Vorlage. Entwurf 1 und 2 wurden ohne Diskussion und einstimmig angenommen.</p><p>Beim Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011-2012 (Entwurf 3) lag ein Minderheitsantrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) vor, welcher den Zahlungsrahmen um 140 Millionen auf 3462 Millionen Franken heraufsetzen wollte. Die Minderheit unterlag knapp mit 19 zu 17 Stimmen. </p><p>Beim Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011-2012 beantragte eine knappe Kommissionsmehrheit, den Kredit um 59 Millionen auf 1279 Millionen Franken zu erhöhen. Der Ständerat stimmte dem Antrag mit 23 zu 16 Stimmen zu.</p><p>Wie Christoffel Brändli (V GR) für die Kommission eingangs der Debatte erläuterte, hätten sowohl die SBB wie die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) auf einen höheren Finanzbedarf hingewiesen. Die SBB forderten zusätzliche 140 Millionen Franken, um einzelne Engpässe im Schienennetz ausbauen zu können. Die KTU begründeten den Mehrbedarf von 59 Millionen Franken mit Unterhaltskosten für dringend notwendige Brücken- und Tunnelsanierungen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> gab es wie im Ständerat zu den Entwürfen 3 und 4 eine Diskussion. Er folgte dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und stimmte mit 110 zu 67 Stimmen dem um 140 Millionen Franken erhöhten Zahlungsrahmen an die SBB zu. Auch den vom Ständerat bereits um 59 Millionen erhöhten Kredit an die KTU nahm er an.</p><p>Dem Nationalrat folgend nahm auch der <b>Ständerat </b>in einem zweiten Anlauf den erhöhten Zahlungsrahmen an die SBB an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung befürwortete der Ständerat Entwurf 1 (Übergangsbestimmung zur Leistungvereinbarung mit den SBB) mit 35 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Nationalrat stimmte mit 147 zu 42 bei 5 Enthaltungen zu. Die Gegenstimmen kamen aus den Rängen der SVP- und der RL-Fraktion.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:04