Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013
Details
- ID
- 20100064
- Title
- Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013
- Description
- Botschaft vom 30. Juni 2010 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013
- InitialSituation
- <p>Die finanziellen Mittel des Bundes für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik sind für jeweils höchstens vier Jahre zu bewilligen. Die laufenden Zahlungsrahmen gelten bis Ende 2011. Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Legislaturplanung und bedeutenden Finanzierungsbeschlüssen kann die nächste Vierjahresperiode gemäss neuer Regelung in der Finanzhaushaltverordnung erst 2014 beginnen. Deshalb sollen abgestimmt auf die Finanzpläne für die beiden Zwischenjahre 2012 und 2013 landwirtschaftliche Zahlungsrahmen festgelegt werden.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes (LwG) im Jahr 1999 sind gemäss Artikel 6 LwG die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft gestützt auf eine Botschaft des Bundesrates mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre mit den entsprechenden Zahlungsrahmen zu bewilligen. Es handelt sich um Höchstbeträge der Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft und sie signalisieren die Bereitschaft des Parlaments, die vorgesehenen Mittel in den jährlichen Voranschlägen zu beschliessen. Die aktuellen Zahlungsrahmen gelten für die Jahre 2008-2011. </p><p>Auf Anregung des Parlaments hat der Bundesrat Ende 2008 beschlossen, dass bedeutende Finanzvorlagen neu bereits im zweiten, spätestens aber im dritten Legislaturjahr in Kraft treten sollen. Aufgrund dieser neuen Regelung soll die nächste ordentliche Vierjahresperiode im Bereich Landwirtschaft 2014 beginnen. Da die laufende Zahlungsrahmenperiode 2011 zu Ende geht, braucht es für die Jahre 2012 und 2013 eine Übergangslösung in Form von zweijährigen Zahlungsrahmen. </p><p>Die Ziele der "Agrarpolitik 2011" behalten auch nach der Umsetzung dieser Reformetappe ihre Gültigkeit. Wie die Zwischenbilanz der Agrarreform zeigt, konnten in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Umweltauswirkungen und Ressourceneffizienz kontinuierliche Fortschritte erzielt werden, ohne dass die Sozialverträglichkeit in Frage gestellt wurde. </p><p></p><p>Inhalt der Vorlage </p><p>Der Umfang der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft orientiert sich an der aktuellen Finanzplanung des Bundes. In den Jahren 2012 und 2013 sollen gesamthaft 6728 Millionen Franken eingesetzt werden. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen: </p><p>- Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 351 Millionen Franken</p><p>- Produktion und Absatz: 763 Millionen Franken </p><p>- Direktzahlungen: 5614 Millionen Franken </p><p>Damit die Landwirtschaft die Zeit für eine Konsolidierung der Agrarpolitik 2011 nutzen kann, beabsichtigt der Bundesrat für die Jahre 2012 und 2013 grundsätzlich das agrarpolitische Instrumentarium unverändert weiterzuführen, die Agrarausgaben im bisherigen Niveau zu belassen und keine Gesetzesänderungen vorzuschlagen. </p><p>Dies ist insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende fortschreitende Marktöffnung sinnvoll. </p><p>In den Jahren 2012 und 2013 ist mit leicht tieferen Produzentenpreisen und teilweise höheren Produktionsmittelpreisen zu rechnen. Damit auf einzelbetrieblicher Ebene die Einkommen nicht sinken beziehungsweise der Arbeitsverdienst der Familienarbeitskräfte mit der Teuerung Schritt halten kann, ist es notwendig, dass sich die Land- und Ernährungswirtschaft weiterentwickelt und die Potenziale zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit nutzt. Mit den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen wird eine sozialverträgliche Entwicklung ermöglicht, da Betriebsaufgaben weiterhin vorwiegend im Generationenwechsel erfolgen können. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. Juni 2010 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013
- Resolutions
-
Date Council Text 06.12.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.03.2011 2 Abweichung 14.04.2011 1 Zustimmung
-
- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen von insgesamt 6,728 Milliarden Franken um 130 Millionen auf 6,858 Milliarden zu erhöhen. Die Zahlungen von 2010 sollen, so der Kommissionssprecher Markus Zemp (CEg, AG), auf dem bisherigen Niveau weitergeführt werden. Kürzungen seien der Landwirtschaft derzeit nicht zuzumuten.<b></b>Auch die Minderheit I Schelbert (G, LU) beantragte den Zahlungsrahmen vom Konsolidierungsprogramm (KOP) zu entkoppeln. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit wollte sie aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Teuerungskorrektur beibehalten. Eine zweite Minderheit Hansjörg Walter (V, TG) beantragte, einen Zahlungsrahmen von vier Jahren zu bewilligen. Die Einführung des neuen Direktzahlungssystems solle in aller Ruhe vorbereitet werden können. </p><p>Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit. Er nahm die Vorlage mit 158 zu 10 Stimmen in der Gesamtabstimmung an. </p><p>Auch im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. In der Detailberatung beantragte die Kommission, den Kredit lediglich um den Betrag zu erhöhen, der im Rahmen des Konsolidierungsprogramms eingespart worden wäre, d.h. um 122 Millionen Franken. Der Ständerat nahm den Antrag der Kommission einstimmig an. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>stimmte diskussionslos dem Beschluss des Ständerates zu.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:22