Zuteilung von Organen zur Transplantation. Vereinbarung mit Liechtenstein

Details

ID
20100065
Title
Zuteilung von Organen zur Transplantation. Vereinbarung mit Liechtenstein
Description
Botschaft vom 18. August 2010 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation
InitialSituation
<p>Bei der Zuteilung von Organen werden nach dem schweizerischen Transplantationsgesetz Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber Personen ohne solchen Wohnsitz bevorzugt behandelt. Die Vereinbarung stellt nun Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Zuteilung von Organen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleich. Liechtenstein verpflichtet sich im Gegenzug, in seinen Spitälern die in der Schweiz geltenden Massnahmen zur Erkennung und Meldung von potenziellen Organspenderinnen und -spendern einzuführen sowie sich anteilmässig an der Finanzierung der Organzuteilung zu beteiligen.</p><p>Der Bundesrat hat die Vereinbarung am 18. November 2009 gutgeheissen. Gleichzeitig hat er, unter Vorbehalt des Ergebnisses der Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen, die vorläufige Anwendung der Vereinbarung ab dem 1. April 2010 beschlossen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am 1. März 2010. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. August 2010 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2010 1 Beschluss gemäss Entwurf
    01.03.2011 2 Zustimmung
    18.03.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte auf Antrag seiner Kommission der Vereinbarung mit Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation ohne Diskussion und einstimmig mit 159 zu 0 Stimmen zu. </p><p>Auch der <b>Ständerat</b> unterstützte die Vereinbarung einhellig und stimmte der Vorlage mit 38 zu 0 Stimmen zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:09

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