Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung

Details

ID
20100076
Title
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung
Description
Botschaft vom 1. September 2010 zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
InitialSituation
<p>Mit der Zusatzbotschaft wird die Aufstockung und Verlängerung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) beantragt. Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Die im laufenden Rahmenkredit verfügbaren Verpflichtungsmittel für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und den GUS werden Mitte 2011 vollständig ausgeschöpft sein. Aufgrund der geänderten Finanzhaushaltsverordnung, welche eine Synchronisierung der Rahmenkredite mit der Legislaturplanung vorsieht, wird dem Parlament eine Aufstockung um 290 Millionen Franken und eine Verlängerung des laufenden vierten Rahmenkredits bis Ende 2012 unterbreitet. Dadurch soll die Fortführung der schweizerischen Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropa und der GUS sichergestellt werden.</p><p>Die Zusatzbotschaft orientiert sich grundsätzlich an den Inhalten der Botschaft zum laufenden Rahmenkredit. Die bisherige strategische Ausrichtung der Ostzusammenarbeit wird für die Aufstockung und Verlängerung nicht verändert. Die Themenfokussierung wird weitergeführt und die Feldnähe bei der Projektumsetzung vertieft. Themenbereiche, in denen die Schweiz Kernkompetenzen hat beziehungsweise</p><p>entwickeln kann, stehen noch stärker als bisher im Vordergrund. Das Hauptziel der schweizerischen Ostzusammenarbeit bleibt, die Transition zu demokratischen, pluralistischen Systemen zu unterstützen und eine an marktwirtschaftlichen, sozialen und umweltschonenden Prinzipien orientierte wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Die Fortführung der Transitionsunterstützung wird als Ausdruck der schweizerischen Solidarität mit den osteuropäischen Staaten und als Beteiligung der Schweiz an der internationalen Lastenteilung wahrgenommen. Der Beitrag an die osteuropäische Transition erfolgt im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz: Die geografische Nähe Osteuropas macht die aussenpolitischen Interessen unseres Landes an einer erfolgreich verlaufenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transition deutlich. Ein besonderes Interesse hat die Schweiz hinsichtlich der neuen Absatzmärkte sowie der Beschaffungs- und Investitionspotenziale für schweizerische Unternehmen, der Migrationsbewegungen aus diesen Ländern, der gemeinsamen Mitgliedschaft in den Stimmrechtsgruppen der Bretton-Woods-Institutionen und der Europäischen Entwicklungsbank sowie der grenzüberschreitenden Bekämpfung von Kriminalität und Umweltverschmutzung innerhalb Europas.</p><p>Die zahlreichen Programm- und Projektevaluationen wie auch der Entwicklungszusammenarbeitsausschuss (DAC) der OECD beurteilen die Resultate der Ostzusammenarbeit und des laufenden Rahmenkredits als effektiven und wichtigen Beitrag an die Transition in diesen Staaten. Dank ihrer Kontinuität und Qualität hat die schweizerische Ostzusammenarbeit einen sehr guten Ruf und trägt so zum Ansehen der Schweiz bei.</p><p>Die regionalen Schwerpunkte bleiben auch für die Zusammenarbeit im Rahmen der Aufstockung und Verlängerung des laufenden Rahmenkredits die Regionen Westbalkan, Südkaukasus, Zentralasien sowie die Ukraine und Moldau. Trotz grosser Anstrengungen sind die politischen und wirtschaftlichen Reformprozesse in diesen Regionen noch nicht abgeschlossen, sodass eine Fortführung der Zusammenarbeit weiterhin notwendig ist. Die Umsetzung von Reformen im ehemaligen Ostblock ist ein komplexer, langwieriger Prozess mit beträchtlichen regionalen Unterschieden.</p><p>In einigen Ländern wie in Serbien, Mazedonien, Albanien und Aserbaidschan wurden wichtige wirtschaftliche und soziale Reformen vorangebracht. In anderen Staaten sind jedoch wesentlich geringere Fortschritte zu verzeichnen. Zudem haben bewaffnete Konflikte und die globale Finanz- und Wirtschaftskrise die vorangehenden Reformen in vielen Ländern wieder zurückgeworfen oder blockiert. Nach einem langsamen Rückgang der Arbeitslosigkeitsraten hat die Krise die Zahl der Arbeitslosen erneut in die Höhe getrieben und damit die Armut und den Migrationsdruck verschärft.</p><p>In diesem Umfeld setzt die schweizerische Unterstützung an zentralen Punkten der Transition an. Sie trägt zum Aufbau demokratisch legitimierter, funktionaler Institutionen und zur transparenten Führung der Regierungsgeschäfte bei, dies vor allem auf munizipaler und teilweise auch auf zentraler Ebene. Sie unterstützt Reformen, dank denen verlässliche Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft geschaffen werden, und leistet Beiträge an die Modernisierung öffentlicher Infrastrukturen. Die schweizerische Unterstützung fördert Verbesserungen im Gesundheitswesen und den Zugang zu Wasser und Energie vor allem für arme Bevölkerungsgruppen. Dank ihr wird die Rolle der Zivilgesellschaft gestärkt und der Schutz der Rechte von Minderheiten und marginalisierten Gruppen verbessert. Die Unterstützung ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt.</p><p>Die schweizerische Ostzusammenarbeit wird von der DEZA und dem SECO umgesetzt. Während die DEZA für die technische Zusammenarbeit zuständig ist, obliegt dem SECO die wirtschaftliche und finanzielle Kooperation. Das EDA sorgt für die Gesamtkoordination. Gemeinsame Kooperationsbüros in den Einsatzländern setzen die Zielvorgaben in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern in konkrete Projektarbeit um. Der Rahmenkredit IV sowie die beantragte Aufstockung und Verlängerung tragen zur Erfüllung der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG) bei. Die Ausgaben werden vollumfänglich der öffentlichen Entwicklungshilfe des Bundes gemäss OECD-Vorgaben angerechnet. In diesem Sinne bildet das Engagement der Schweiz in Osteuropa und der GUS einen integralen Bestandteil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. September 2010 zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2011 1 Zustimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten unbestritten und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 33 zu 4 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Yvette Estermann (V, LU) unterstützt von der SVP-Fraktion Nichteintreten. Mit 123 zu 59 Stimmen beschloss der Rat Eintreten und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 110 zu 76 Stimmen angenommen. Siehe auch Geschäft <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20100085">10.085</a>.</p>
Updated
08.04.2025 23:51

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