Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Teilrevision
Details
- ID
- 20100078
- Title
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Teilrevision
- Description
- Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
- InitialSituation
- <p>Die heutige Ausgestaltung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz mit den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz, koordiniert von Führungsorganen auf Stufe Kantone und Regionen/ Gemeinden, basiert auf der Bevölkerungsschutz-Reform XXI, welche mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1) auf den 1. Januar 2004 abgeschlossen wurde. Die Kantone, die in operativer Hinsicht Hauptträger des föderalistisch aufgebauten Bevölkerungsschutzes sind, haben die Vorgaben aus der Bevölkerungsschutz- Reform XXI umgesetzt und ihre rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst. </p><p>Der Bevölkerungsschutz ist auf das derzeitige und absehbare Gefährdungsspektrum ausgerichtet, d.h. primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Der Bevölkerungsschutz hat sich als wichtiges Instrument in der Sicherheitsarchitektur der Schweiz etabliert und seinen Nutzen bei verschiedenen grossen Schadenereignissen wie bei den Hochwassern von 2005 und 2007 unter Beweis gestellt. Die Teilrevision des BZG bedeutet keine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes. Vielmehr geht es darum, im Sinne von "Garantiearbeiten" in einzelnen Teilbereichen Optimierungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen. Mit der Teilrevision werden hauptsächlich Anpassungen im Bereich der Einsätze und der Ausbildungsdienste im Zivilschutz sowie bei den Schutzbauten vorgenommen. Es hat sich gezeigt, dass die bisher für die Kadermitglieder, Spezialistinnen und Spezialisten jährlich zur Verfügung stehenden Schutzdiensttage, vor allem für die Wiederholungskurse, nicht genügen. Die Ausbildungszeiten für die Mitglieder des obersten und oberen Kaders, Spezialistinnen und Spezialisten werden deshalb moderat angehoben. Die Anpassungen bei den Schutzbauten gehen auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurück. Die Ziele in diesem Bereich sind eine Werterhaltung des Schutzbautensystems, eine gezielte und reduzierte Schutzraumbautätigkeit sowie eine finanzielle Entlastung der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie von Privaten (Hauseigentümer/innen). Grundsätzlich wird an der Pflicht zum Schutzraumbau in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit festgehalten, jedoch müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden. Im Weiteren wird die Höhe des zu leistenden Ersatzbeitrags gegenüber bisher reduziert. Diese sollen neu an die Kantone gehen, welche damit einen sinnvollen innerkantonalen Ausgleich schaffen können. Weitere Anpassungen betreffen insbesondere die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz, die Schutzdienstbefreiung von Behördenmitgliedern, die Einführung einer Obergrenze für Ausbildungsdienste und Einsätze zugunsten der Gemeinschaft, die Rechtsmittel sowie die Strafbestimmungen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
- Resolutions
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Date Council Text 09.03.2011 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 31.05.2011 2 Abweichung 06.06.2011 1 Abweichung 08.06.2011 2 Zustimmung 17.06.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Eintreten war im <b>Nationalrat </b>nicht bestritten. Die Kommissionssprecher hielten in der Eintretensdebatte fest, mit der Teilrevision des Gesetzes werde den bei der Umsetzung festgestellten Mängeln und Lücken Rechnung getragen, dies hauptsächlich in den Bereichen Einsätze und Ausbildungsdienste sowie bei den Schutzbauten. Die Teilrevision des Gesetzes bedeute keine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes. Bundesrat Ueli Maurer hielt fest, dass der Zivilschutz und der Bevölkerungsschutz gut funktionieren, sie haben in der Sicherheitsarchitektur der Schweiz einen hohen Stellenwert, der oft verkannt werde. Mit dem sicherheitspolitischen Bericht habe der Bundesrat beschlossen, nicht nur einen Armeebericht zu erstellen, sondern zusammen mit den Kantonen auch einen Bericht zum Bevölkerungsschutz. Mit diesem Bericht solle aufgezeigt werden, wie sich die Organe des Bevölkerungsschutzes weiterentwickeln und dass sie weiterhin einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit des Landes leisten werden. In der Detailberatung ging es zuerst um die Frage, ob ausscheidende Zivildienstleistende auch noch Zivilschutz leisten müssen. Die Kommissionmehrheit wollte Militärdienst und Zivildienst gleichstellen und dementsprechend die Zivilschutzpflicht auch für die Zivildienstleistenden. Eine Kommissionsminderheit Anita Lachenmeier-Thüring (G, BS) war wie der Bundesrat der Meinung, dass Personen, welche aus dem Zivildienst ausscheiden, nicht schutzdienstpflichtig werden sollen. Mit 90 zu 77 Stimmen folgte der Rat der Minderheit. Mit 111 zu 60 Stimmen abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Kommissionsminderheit Prisca Birrer-Heimo (S, LU), welche das Ende der Schutzdienstpflicht vom Alter 40 Jahre auf das Alter 30 Jahre senken wollte. Ebenfalls abgelehnt wurden links-grüne Minderheitsanträge, welche eine Kürzung der Schutzdienstleistungen von 40 auf 20 Tage pro Jahr und eine Obergrenze für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft von zwei statt drei Wochen verlangten. Zentrales Thema der Debatte war die Bau- und Unterhaltspflicht für Schutzräume. Eine links-grüne Minderheit wollte die Bau-, Ersatz- und Unterhaltspflicht für Schutzbauten vollständig aufheben mit der Begründung, dass Schutzräume nur begrenzten Schutz böten und im Gefahrenmoment nicht bereit stehen würden. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission wollten die Baupflicht für Schutzräume dort aufheben, wo bereits genügend Schutzraumplätze vorhanden sind. Bundesrat Ueli Maurer hatte die Idee der Schutzräume verteidigt und daran erinnert, dass deren Bau bis heute ungefähr 12 Milliarden Franken gekostet habe. Der Antrag der Minderheit wurde abgelehnt, der Rat folgte jedoch den Anträgen von Theophil Pfister (V, SG), womit die Baupflicht für Private aufgehoben wird und private Schutzräume von der Unterhaltspflicht befreit werden. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 150 zu 0 Stimmen zu.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> drehte sich die Diskussion weitgehend darum, ob Schutzräume die Schweizer Bevölkerung gegen potenzielle Gefahren des 21. Jahrhunderts schützen können oder ob sie ein Relikt aus den Zeiten des Kalten Kriegs sind. Eine Minderheit Claude Hêche (S, JU) wollte die Schutzraumpflicht generell aufheben, die Mehrheit beantragte dem Bundesrat zu folgen und entgegen dem Beschluss des Nationalrates an der Schutzraumpflicht für private Hauseigentümer festzuhalten. Mit 27 zu 12 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Mehrheit und des Bundesrates. Im Gegensatz zum Nationalrat strich der Ständerat den Passus, der neu die Kantone statt den Bund verpflichten wollte, Einsatzmaterial und Ausrüstung der Zivilschützer zu bezahlen. Mit 29 zu 0 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Nationalrat </b>bei<b></b>der Frage der Schutzräume mit 94 zu 74 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates, womit dort, wo nicht genügend Schutzplätze vorhanden sind, oder in Grossüberbauungen ab 38 Wohneinheiten Schutzplätze gebaut werden müssen. Diskussionslos hielt der Rat dagegen an seinem Beschluss fest, dass die Kantone und nicht der Bund für das Ersatzmaterial und die Ausrüstung zuständig sind. Der <b>Ständerat</b> schloss sich diskussionslos bei den letzten Differenzen dem Nationalrat an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 119 zu 57 und der Ständerat mit 33 zu 1 Stimmen der Vorlage zu.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:42