IWF. Beitritt zu den geƤnderten Neuen Kreditvereinbarungen
Details
- ID
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20100079
- Title
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IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen
- Description
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Botschaft vom 8. September 2010 über die Genehmingung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
- InitialSituation
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<p>Mit der Botschaft wird die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) beantragt, um die Teilnahme der Schweiz an den bisherigen Neuen Kreditvereinbarungen (NKV-1998) nach deren Reform fortzuführen. Die NKV des IWF bilden das finanzielle Sicherungsnetz des IWF für Krisen, die eine Gefährdung des internationalen Währungs- und Finanzsystems bedeuten. Im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen stellen die Vertragsländer beziehungsweise ihre Zentralbanken dem IWF Devisen zur Verfügung. Damit gewährleisten sie die Finanzierung von Stützungsmassnahmen des Währungsfonds, sofern dessen reguläre Mittel dafür nicht ausreichen. Die jüngste Krise hat aufgezeigt, dass entsprechende Extremsituationen eine rasche Mobilisierung von internationaler Liquidität in erheblichem Umfang erfordern.</p><p>Die NKV-1998 können diese Anforderung weder hinsichtlich Umfang noch hinsichtlich Flexibilität erfüllen. Zum einen wurde der Umfang der NKV-1998 seit ihrem Inkrafttreten 1998 nicht mehr an die globale Wirtschaftsentwicklung angepasst. Er trägt daher nicht der erheblichen Entwicklung des internationalen Finanzsystems Rechnung. Zum anderen beschränken die NKV-1998 die Verwendung der Mittel auf bestimmte Fazilitäten des IWF und erfordern eine individuelle Aktivierung für einzelne Finanzierungspakete des IWF. Aus diesem Grund haben sich die 26 bestehenden Vertragsparteien sowie 13 neue Teilnehmer, vorbehaltlich der jeweiligen parlamentarischen Zustimmung, auf eine grundlegende Reform der NKV-1998 geeinigt. Kernpunkt der Reform ist eine signifikante Aufstockung der NKV-1998 von derzeit 34 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR - Währungseinheit des IWF) auf rund 367 Milliarden SZR (umgerechnet rund 540 Milliarden US-Dollar). Darüber hinaus soll das Rahmenwerk der NKV-1998 besser auf eine flexible und rasche Bereitstellung von Mitteln im Krisenfall ausgelegt werden.</p><p>Die Botschaft erläutert die Reform der NKV-1998 und beantragt, den Beitritt der Schweiz zu den NKV zu genehmigen. Somit könnte die Beteiligung der Schweiz, vertreten durch die Schweizerische Nationalbank (SNB), an den NKV-1998 unter den neuen vertraglichen Vereinbarungen der NKV fortgeführt werden.</p><p>Aufgrund der internationalen Verflechtung können Ungleichgewichte in einzelnen Ländern leicht auf Drittstaaten oder Regionen übergreifen und damit den internationalen Kapital- und Güterfluss nachhaltig beeinträchtigen. Die heutige Grösse der Finanzmärkte erfordert zur Begegnung solcher Krisen - nebst erheblichen Mitteln - einen international koordinierten Ansatz. Die Schweiz profitiert als offene und international ausgerichtete Volkswirtschaft mit einem wichtigen Finanzplatz und eigener Währung in besonderem Masse von internationalen Initiativen, die zur Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems beitragen. Aus diesem Grund ist eine starke Position in den NKV eindeutig im Interesse der Schweiz.</p><p>Die Reform der NKV-1998 sieht vor, dass die SNB den Maximalbetrag ihrer Beteiligung von derzeit rund 1,5 Milliarden SZR auf rund 10,9 Milliarden SZR (rund 18 Milliarden Franken) erhöht. Eine Aufstockung von solchem Umfang spiegelt die Systemrelevanz des schweizerischen Finanzplatzes wider und unterstreicht das Bekenntnis, massgeblich zur Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems beitragen zu wollen. Trotz dieser umfangreichen Aufstockung würde der Anteil der SNB an den NKV von derzeit rund 4,5 Prozent auf rund 3 Prozent sinken.</p><p>Der Bund gewährt - wie auch im Fall der Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF - der SNB keine Garantie für allfällige Darlehen im Rahmen der NKV. Im Falle einer Aktivierung der NKV werden die Mittel unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verfügung gestellt. Mögliche Darlehen der SNB im Rahmen der NKV werden marktgerecht verzinst und können im Bedarfsfall gekündigt werden. Diese Darlehen haben den Charakter von regulären Währungsreserven. Das Ausfallrisiko ist dementsprechend als sehr gering einzustufen.</p><p>Nach Artikel 1 des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1997 über den Beitritt der Schweiz zu den Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds obliegt der Entscheid über die Beendigung oder Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den NKV grundsätzlich dem Bundesrat. Er trifft diesen Entscheid im Einvernehmen mit der SNB. Angesichts der umfassenden Änderungen stellen die NKV jedoch materiell einen neuen Vertrag dar und sind somit der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte zu unterbreiten. Für die NKV ist eine Vertragslaufzeit bis zum 16. November 2012 vorgesehen. Die Vertragsparteien müssten über eine Fortführung der NKV über diesen Zeitpunkt hinaus bis spätestens 15. November 2011 entscheiden. (Quelle: Botschaft des Bundesrats)</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 8. September 2010 über die Genehmingung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 13.12.2010 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 01.03.2011 |
1 |
Zustimmung |
| 05.04.2011 |
1 |
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- Proceedings
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<p>Der <b>Nationalrat</b> debattierte am 7. Dezember 2010 über einen Ordnungsantrag seines Büros. Am 3. Dezember 2010 hatte sich der Bundesrat brieflich an das Büro des Nationalrates gewendet. Darin bat er, die Vorlage zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) (10.0079) und die Vorlage zu den IWF-Sonderhilfen (09.0039) in der Wintersession zu traktandieren und abschliessend zu behandeln. Der Ordnungsantrag kam mit Stichentscheid des Präsidenten des Büros zustande. </p><p>Die Aussenpolitische Kommission (APK) hatte bereits im November 2010 entschieden, die beiden Geschäfte erst am 10./11. Januar 2011 zu behandeln. Die Mehrheit der APK lehnte denn auch den Ordnungsantrag ab. Die Ratslinke sprach sich gegen den Ordnungsantrag aus. Sie forderte, dass die NKV gemeinsam mit der Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit auf 0.5 Prozent des BIP verhandelt würden. Die SVP-Fraktion lehnte diesen ebenfalls ab. Ihr Sprecher erinnerte vor allem an die potenziellen Folgen der Kreditverpflichtungen. Beide politischen Lager - Ratslinke und SVP-Fraktion - kritisierten den Ordnungsantrag an sich. Der Rat lehnte den Ordnungsantrag mit 111 zu 25 Stimmen ab. Sie SVP-Fraktion und die Ratslinke stimmten geschlossen dagegen. </p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte Maximilian Reimann (V, AG) die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Neubeurteilung der Risikolage vorzunehmen. Die vorberatende Aussenpolitische Kommission beantragte hingegen einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Entwurf. Maximilian Reimann begründete seinen Rückweisungsantrag an die Kommission mit der sich rasch verändernden Situation in der Euro-Zone. Er wollte gemeinsam "mit Bundesrat, Nationalbank und weiteren Experten noch einmal grundsätzlich über die Bücher gehen". Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hielt dem entgegen, dass die Schweiz so den IWF faktisch blockieren würde. Sie wies ausserdem darauf hin, dass die schlussendlich von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einzuzahlenden Gelder faktisch als Währungsreserven gelten würden, die im Notfall von der SNB zurückgefordert werden könnten. 5 Räte stimmten für die Rückweisung, 30 waren dagegen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 27 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>trat mit 116 zu 63 Stimmen auf die Vorlage ein (siehe: 09.039 Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel). Die Kommission beantragte seinem Rat die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Aus den Reihen der SVP-Fraktion stammten die zwei Minderheitsanträge, über die der Rat zu befinden hatte. Beide wurden abgelehnt. (Über den Antrag, welcher die Vorlage dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte, hatte der Rat bereits im Rahmen der Detaildebatte zur Vorlage 09.039 beschlossen.) In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 94 zu 68 Stimmen angenommen. Die Mehrheit der grünen Fraktion und die geschlossene SVP-Fraktion hatten gegen diese gestimmt. </p>
- Updated
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09.04.2025 00:32
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