IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds
Details
- ID
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20100080
- Title
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IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds
- Description
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Botschaft vom 8. September 2010 über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
- InitialSituation
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<p>Mit der Botschaft wird die Bewilligung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 950 Millionen Franken für die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum beantragt.</p><p>Der Internationale Währungsfonds (IWF) stellt seinen einkommensschwächsten Mitgliedsländern zinsverbilligte Kredite aus dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT) zur Verfügung.</p><p>2009 hat er sein Instrumentarium für diese Länder revidiert, um der zunehmenden Heterogenität der Länder und ihrer teilweise grösseren Krisenanfälligkeit aufgrund ihrer stärkeren globalen Vernetzung besser Rechnung zu tragen. Ebenso wurden die seit 1998 unveränderten Betragslimiten der Programmkredite auf das Doppelte des bisherigen Betrags heraufgesetzt. Dies geschah vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, von deren Folgen auch die Entwicklungsländer betroffen sind.</p><p>Während 2007 4 neue zinsverbilligte Programme mit einkommensschwachen Ländern abgeschlossen wurden, stieg diese Zahl 2008 auf 13 und 2009 auf 18. Diese 18 Programme binden allein ungefähr 3,8 Milliarden Dollar. Deshalb wurde im Juli 2009 eine Aufstockung der Mittelausstattung des PRGT um 13,5 Milliarden Dollar beschlossen. Dazu wurde die Schweiz, neben anderen potenziellen Geberländern, von der IWF-Geschäftsleitung um anteilsmässige Darlehen an den PRGT angefragt.</p><p>Es ist vorgesehen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) dem IWF zugunsten des PRGT ein Darlehen in der Höhe von 500 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) zur Verfügung stellt. Das Darlehen wird vom IWF marktmässig verzinst und muss mit einer Bundesgarantie abgesichert werden. Mit vorliegender Botschaft wird die Bewilligung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 950 Millionen Franken zur Leistung dieser Garantie beantragt. Der Betrag beinhaltet eine Reserve von knapp 100 Millionen Franken zur Abdeckung der Wechselkursschwankungen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, einen Beitrag an den PRGT zu leisten. Dieser ermöglicht ein notwendiges und sinnvolles Engagement des IWF in einkommensschwachen Ländern. Die Schweiz ist aufgerufen, innerhalb der internationalen Lastenteilung ihren Anteil mitzutragen. Im Weiteren hat sie ein grosses Interesse daran, ihre Stellung im IWF durch geeignete Massnahmen zu sichern. Dazu gehört auch die Priorisierung der Mittelzuwendungen an diese Institution. Im Gegenzug verlangt die Schweiz in der laufenden Gouvernanzdiskussion, dass die Bereitschaft der Mitgliedsländer, zur Mittelausstattung des IWF beizutragen, klar mit der Repräsentationsfrage verknüpft werden muss.</p><p>Die Schweiz kann mit einem solchen Darlehen ein Zeichen setzen, ohne dass von finanziellen Folgen ausgegangen werden muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesgarantie zum Tragen kommt, ist als extrem gering einzustufen. Da die SNB die Zahlung zu Marktbedingungen leistet und der Bund lediglich die fristgemässe Rückzahlung des Darlehens einschliesslich der Verzinsung garantiert, werden die Bundesfinanzen nicht belastet, sofern der IWF den Darlehensvertrag mit der SNB erfüllt. Bis anhin hat der IWF seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern seiner Treuhandfonds stets erfüllt. Die Ausstände gegenüber dem PRGT werden durch ein Reservekonto im PRGT abgedeckt. Die Deckung beträgt etwa 40 Prozent der ausstehenden Kredite, was angesichts des bisher ausgezeichneten Zahlungsverhaltens der Schuldnerländer weiterhin als angemessen erachtet wird. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 8. September 2010 über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 13.12.2010 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 01.03.2011 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p>Der <b>Ständerat </b>beschloss auf die Vorlage einzutreten. Es wurde kein Antrag auf Nichteintreten eingereicht. Einstimmig, bei drei Enthaltungen und ohne Debatte nahm er die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 30 zu 0 Stimmen an. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>trat mit 115 zu 60 Stimmen auf die Vorlage ein (Siehe: 09.039 Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel). Die SVP-Fraktion hatte geschlossen gegen das Eintreten gestimmt. Ohne Debatte wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 99 zu 63 Stimmen bei 20 Enthaltungen angenommen. Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Vorlage. </p>
- Updated
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08.04.2025 23:54
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