Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Peru. Genehmigung
Details
- ID
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20100082
- Title
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Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Peru. Genehmigung
- Description
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Botschaft vom 8. September 2010 über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
- InitialSituation
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<p>Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Peru ist am 24. Juni 2010 von der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen in Reykjavik sowie von Peru am 14. Juli 2010 in Lima unterzeichnet worden. Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte) und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, die Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb und die technische Zusammenarbeit. Der Dienstleistungshandel ist Gegenstand einer spezifischen Verhandlungsklausel. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der EFTA-Staaten mit Peru geregelt.</p><p>Das Freihandelsabkommen mit Peru verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Warenexporte. Den Parteien werden zudem bei Investitionen Öffnungen und Rechtsgarantien eingeräumt (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). In Bezug auf den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum bestätigt oder verstärkt das Abkommen für gewisse Bereiche das Schutzniveau der bestehenden WTO-Verpflichtungen. Es enthält ausserdem Bestimmungen zur Biodiversität. In Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen haben sich die EFTA-Staaten und Peru auf ein Verpflichtungsniveau geeinigt, das demjenigen des in Revision befindlichen plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen nahekommt (im Gegensatz zur Schweiz und den anderen EFTAStaaten ist Peru nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens). Damit Peru vollumfänglich von den neuen Möglichkeiten des Freihandelsabkommens profitieren kann, sieht dieses Begleitmassnahmen und technische Unterstützung vor.</p><p>Peru ist gegenwärtig bemüht, sein Netz von Präferenzabkommen auszudehnen. Das Abkommen ermöglicht den EFTA-Staaten, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Peru zu verstärken und besonders allfällige Diskriminierungen aus präferenziellen Abkommen zu beseitigen, die Peru mit einigen unserer Hauptkonkurrenten, unter anderem mit den USA, Kanada, der EU und Japan, abgeschlossen hat oder aushandelt.</p><p>Peru gehört zu den zehn wichtigsten Handelspartnern der Schweiz in Lateinamerika. Die peruanische Wirtschaft verfügt über ein erhebliches Wachstumspotenzial, das die Schweizer Wirtschaftsakteure dank diesem Abkommen vermehrt werden nutzen können. Die Schweizer Exporte nach Peru beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt rund 95 Millionen Franken, die Warenimporte aus Peru auf rund 41 Millionen Franken. Ende 2008 betrug die Höhe der schweizerischen Direktinvestitionen in Peru etwa 440 Millionen Franken.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 8. September 2010 über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 01.12.2010 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 14.04.2011 |
1 |
Zustimmung |
| 10.05.2011 |
1 |
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- Proceedings
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<p>Eintreten war im <b>Ständerat </b>nicht bestritten und mit 32 zu 0 Stimmen stimmte der Rat dem Bundesbeschluss zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine links-grüne Minderheit Carlo Sommaruga (S, GE) die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag im Abkommen ein Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung einzufügen. Die Minderheit wollte, dass der Bundesrat den Abschluss von Freihandelsabkommen an soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards knüpft. Nur so können die Umwelt, die Beschäftigten und die einheimische Bevölkerung vor den negativen Folgen der Abkommen geschützt werden. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hielt fest, dass Peru zu den zehn wichtigsten Handelspartnern der Schweiz in Lateinamerika gehöre. Die peruanische Wirtschaft verfüge über erhebliches Wachstumspotenzial, das die Schweizer Wirtschaftsakteure dank diesem Abkommen vermehrt werden nutzen können. Das Spektrum der Zusammenarbeit umfasse nicht nur Wirtschafts- und Handelsfragen, sondern auch die Bereiche Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie Menschenrechte. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards seien wichtige Ziele der bundesrätlichen Politik. Die Handelspolitik könne jedoch nicht alle Probleme in den Bereichen Umwelt, Arbeit, Gesellschaft und Menschenrechte lösen. Die Schweiz allein sei nicht in der Lage entsprechende Regeln mit Machtmitteln durchzusetzen. Mit 109 zu 54 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag abgelehnt und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 109 zu 30 Stimmen angenommen.</p>
- Updated
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08.04.2025 23:46
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