Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Änderung

Details

ID
20100083
Title
Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Änderung
Description
Botschaft vom 17. September 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Spezialfinanzierung Luftverkehr)
InitialSituation
<p>Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer wird die mit der Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung geschaffene Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr auf Gesetzesstufe umgesetzt.</p><p>Artikel 86 der Bundesverfassung regelt die Erhebung der Mineralölsteuer sowie die Verwendung der daraus fliessenden Erträge. Mit dessen Änderung in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 wurde die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen, damit Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen, welche bis anhin ausschliesslich für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet wurden, zugunsten des Luftverkehrs eingesetzt werden können.</p><p>Mit der neuen Zweckbindung der Flugtreibstofferträge stehen für Massnahmen im Bereich der Luftfahrt jährlich zwischen 40 und 50 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Gemäss der geänderten Verfassungsbestimmung sind 50 Prozent der Mineralölsteuern und 100 Prozent des Mineralölsteuerzuschlages auf Flugtreibstoffen neu für Aufgaben und Aufwendungen im Luftverkehr reserviert. Die bereits in der Botschaft zur Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr beschriebene Verteilung der verfügbaren Mittel wird in der Vorlage wie folgt festgelegt: Die Beiträge sollen zu je einem Viertel für Umweltschutzmassnahmen und zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen (Security) verwendet werden. Die andere Hälfte der Erträge ist für Massnahmen zur Förderung der technischen Sicherheit im Luftverkehr (Safety), das heisst namentlich für die Flugsicherung auf den Regionalflughäfen, vorgesehen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. September 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Spezialfinanzierung Luftverkehr)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2010 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.03.2011 2 Zustimmung
    18.03.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Eintreten war in beiden Räten unbestritten. Auf Antrag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) nahm der <b>Nationalrat </b>eine kleine Präzisierung am Entwurf des Bundesrates vor (Art. 37f bst. a). Er schuf damit Klarheit, welche Flugplätze einen Finanzierungsbeitrag für die An- und Abflugsicherungsdienste erhalten sollen. Mit der Präzisierung sollte sichergestellt werden, dass Flugplätze, welche aktuell noch keine An- und Abflugsicherung haben, diese aber später einmal installieren, auch in den Genuss eines Finanzierungsbeitrages kommen. Diese Änderung war unbestritten und auch der <b>Ständerat</b> nahm die Vorlage einstimmig an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 184 zu 0 und der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen zu.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:23

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