Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung

Details

ID
20100084
Title
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung
Description
Botschaft vom 17. September 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen)
InitialSituation
<p>Die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll es ermöglichen, dass die Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes für digitale Fernsehprogramme frei sind und nicht mehr zwingend die proprietäre Set-Top- Box ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssen. Der Empfang von digitalen Fernsehprogrammen setzt ein Empfangsgerät voraus, das die Signale in Bilder umwandelt und diese im Fernsehgerät sichtbar macht. In den meisten moderneren Fernsehgeräten ist das Empfangsgerät für digitales Fernsehen bereits eingebaut (digitaler Tuner). Für ältere Fernsehgeräte ist dafür eine separate Set-Top-Box nötig, wofür im Markt ein breites Angebot besteht. Zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen werden nun aber von ihrer Fernmeldedienstanbieterin vertraglich gezwungen, die von ihr abgegebenen Empfangsgeräte (proprietäre Set-Top-Boxen) zu mieten oder zu kaufen, wenn die Signale verschlüsselt verbreitet werden. Dieser Zwang verunmöglicht die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer und verhindert den Wettbewerb im Markt für Empfangsgeräte für kabelverbreitetes, digitales Fernsehen (Set-Top-Boxen oder Fernsehgeräte mit eingebautem digitalen Tuner und einem Schacht zum Einstecken der Module für die Zugangsberechtigung bzw. der Chipkarte), die den Empfang von unverschlüsselten bzw. standardmässig verschlüsselten Programmen erlauben. Zudem müssen die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Wohnortswechsel möglicherweise ein neues Gerät anschaffen.</p><p>Die Gesetzesänderung soll es deshalb ermöglichen, dass die Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes nicht mehr zwingend die proprietäre Set-Top-Box ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. September 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.2010 2 Nichteintreten.
    11.04.2011 1 Zustimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit Nichteintreten auf die Vorlage. Eine Kommissionsminderheit Geraldine Savary (S, VD) beantragte Eintreten. Die Mehrheit der Kommission begründete ihren Antrag damit, dass sich das digitale Fernsehen in der Schweiz eindeutig in Richtung mehr Markt entwickelt habe und es deute alles darauf hin, dass diese Entwicklung weitergehe. Zudem seien die Probleme mit der Verschlüsselung von Programmen und den Preisen für die Konsumenten weitgehend gelöst, weshalb sich eine Regulierung nicht aufdränge.</p><p>Die Minderheit wollte auf die Vorlage eintreten, weil die Kabelanbieter weiterhin nationale und andere öffentlich-rechtliche Sender verschlüsseln. Die weitere Entwicklung müsse im Auge behalten werden, deshalb sei es richtig, dass der Bundesrat die Kompetenz habe, wenn notwendig die entsprechenden Regulierungen vorzunehmen. Bundesrätin Doris Leuthard hielt fest, dass der Markt funktioniere und der Bundesrat die Einführung des Internetfernsehens mit einer nicht notwendigen Regulierung nicht gefährden möchte. Der Bundesrat könne mit einem Nichteintretensentscheid gut leben, da sich die Situation wesentlich verbessert habe. Mit 24 zu 14 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und beschloss damit Nichteintreten.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte die vorberatende Kommission dem Rat einstimmig dem Nichteintretensentscheid des Ständerates zuzustimmen. Die Kommissionssprecher hielten fest, dass die Kabelnetzbetreiber Anpassungen vorgenommen haben und sich die Technik und der Markt in einer Weise entwickelt haben, dass den Konsumentinnen und Konsumenten heute eine echte Auswahl zwischen den verschiedenen digitalen TV-Angeboten offenstehe. Eine gesetzliche Regelung wäre kaum mehr relevant. Da kein anderer Antrag gestellt wurde, folgte der Rat dem Beschluss des Ständerates und damit war das Geschäft erledigt.</p>
Updated
09.04.2025 00:28

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