Öffentliche Entwicklungshilfe. Erhöhung

Details

ID
20100085
Title
Öffentliche Entwicklungshilfe. Erhöhung
Description
Botschaft vom 17. September 2010 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe
InitialSituation
<p>Mit der Botschaft werden die Aufstockung der zurzeit gültigen Rahmenkredite für die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Umfang von 640 Millionen Franken für die Jahre 2011 und 2012 beantragt, mit dem Ziel, einen stärkeren Beitrag der Schweiz zur Armutsreduktion, zur Wasserversorgung und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu leisten. Hierzu wird der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 linear auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht.</p><p>In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 für die Rahmenkredite der DEZA über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (BBl 2009 435 für den Kompetenzbereich DEZA) und des SECO über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (BBl 2009 443 für den Kompetenzbereich SECO) hatte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, im Jahr 2009 eine Botschaft für jeweils einen Zusatzkredit vorzulegen. Dank diesem Zusatzkredit soll der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erhöht werden. Dieser Auftrag wurde vom Ständerat am 17. Juni 2010 bestätigt.</p><p>Die Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe (im Folgenden "Botschaft 0,5 Prozent") stützt sich ab auf die unverändert gültige entwicklungspolitische Strategie des Bundes von 2008. Eine wirksame und sichtbare Entwicklungszusammenarbeit ist im Interesse der Schweiz. Sie fördert Allianzen und internationale Netzwerke, erweitert die aussenpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Schweiz und verstärkt ihren Einfluss in einer multipolaren Welt. Die Schweiz ist überdurchschnittlich stark in die globale Wirtschaft integriert und dabei überdurchschnittlich erfolgreich in Produktion, Handel und Dienstleistungen rund um die Welt. Dies führt zur selbstverständlichen Verpflichtung, sich an der Lösung der globalen Probleme der Welt - Armut, Konsequenzen des Klimawandels, unkontrollierte Migration, Wasserknappheit, Finanz- und Wirtschaftsstabilität sowie Abbau von Handelsbarrieren - mit einer adäquaten Leistung zu beteiligen.</p><p>Dank der Rotkreuzbewegung hat die Schweiz eine längere humanitäre Tradition als alle anderen Industrieländer, eine Tradition der Solidarität und der Menschlichkeit. Der Wunsch, solidarisch zu sein mit den Armen und Benachteiligten dieser Welt, ist nach wie vor für viele Schweizerinnen und Schweizer eine wichtige Motivation, privat Geld zu spenden und das staatliche Entwicklungsbudget zu unterstützen. Die Erhöhung der "Aide Publique au Développement" (APD) auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, die bilaterale Hilfe in zwei für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) wichtigen Schlüsselsektoren entschieden zu verstärken.</p><p>Mit ihren in der Botschaft vorgesehenen Aktivitäten trägt die Schweiz in den Bereichen Wasser und Klima aktiv zur Erreichung des Millenniumsentwicklungsziels (MDG) 7 bei, bei dem es um den Zugang zu Wasser und zur ökologischen Nachhaltigkeit geht. Zudem erfüllt die Schweiz mit diesem Engagement ihre im Rahmen Kopenhagen Accords vom 18. Dezember 2009 gemachte Verpflichtung, in den Jahren 2010-2012 zusätzliche Mittel für Mitigations- und Adaptationsmassnahmen in Entwicklungsländern bereit zu stellen. Für diese bilateralen Massnahmen können zusätzliche 368 Millionen Franken verpflichtet werden. Folgende Resultate werden erwartet:</p><p>Wasser: Die Investitionen im Wassersektor bedeuten für die Partnerländer eine Reduktion der Gesundheitskosten, Zeitgewinn beim Wasserholen und die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion. Auf der Grundlage der Analysen aus dem "Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor" von 2008 geht hervor, dass mit einem investierten Franken ein sozialer und wirtschaftlicher Nutzen von durchschnittlich mindestens 3-5 Franken erzielt wurde. Es wird daher erwartet, dass mit den 197 Millionen Franken des Zusatzkredites, die für das Wasser eingesetzt werden, ein Nutzen von 600 Millionen Franken erwirtschaftet wird.</p><p>Klima: Die Planung und die Adaptationsmassnahmen beim Klimawandel werden auf verschiedenen Ebenen (national, regional und lokal) in die öffentliche Politik sowie in die sektorielle Politik und die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit integriert. Es werden innovative Interventionen ausgearbeitet, wie z. B. Versicherungsmechanismen für das Risikomanagement beim Klimawandel. Durch die Projekte werden Behörden und Bevölkerung mit den Auswirkungen des Klimawandels vertraut gemacht, die Umweltbelastbarkeit und die Risikoprävention von Naturkatastrophen werden erhöht. Im Bereich Wald werden Nutzungspläne entwickelt und mit Einbezug der lokalen Gemeinschaften umgesetzt. Bei der Reduktion von Treibhausgasen konzentriert sich die Schweiz auf die Energieeffizienz in industriellen Prozessen, kleinen Unternehmen und städtischen Zonen sowie auf die Förderung von erneuerbareren Energien in ruralen Zonen.</p><p>Die Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, ihren multilateralen Verpflichtungen nachzukommen. Konkret würde die Schweiz mit den zusätzlichen multilateralen Mitteln folgende Beiträge leisten:</p><p>1. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF): rund 180 Millionen Franken;</p><p>2. Schweizer Beitrag an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Jahr 2012: 54 Millionen Franken</p><p>3. Reduktion der Verpflichtungsrückstände bei der multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) um rund 38 Millionen Franken.</p><p>Bei diesem multilateralen Engagement geht es um die Mitsprache und aktive Beteiligung der Schweiz in den wichtigsten internationalen Institutionen. Wegen der vom Parlament beschlossenen Verpflichtungslimite von 40 Prozent für die multilateralen Aktivitäten im Rahmenkredit 11 der DEZA, wurden die regulären Beiträge an gewisse multilaterale Organisationen gegenüber der Planung um 272 Millionen Franken gekürzt. Die Erhöhung der APD auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, diesen Fehlbetrag zu kompensieren, die vom Bundesrat definierten Priori täten der multilateralen Zusammenarbeit im bisherigen Rahmen zu honorieren und ihren Lastenanteil aufrecht zu erhalten. Hilfe muss wirksam sein und ein Volumen haben, welches dem Wohlstand der Schweiz entspricht. Auf der Basis der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats aus dem Jahr 2006 sind bereits Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit - sowohl bilateral als auch multilateral - getroffen worden. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes konzentriert sich heute auf eine reduzierte Anzahl von Schwerpunktländern und Sonderprogrammen. Sie koordiniert ihre Entwicklungsvorhaben vermehrt mit anderen Entwicklungsagenturen und kann so ihre spezifischen Kompetenzen gezielter einbringen sowie im Verbund mit anderen Gebern eine höhere Effizienz und grössere Breitenwirkung erzielen. In der Programmierung (Kooperationsstrategien und Mittelfristprogramme) und in der konkreten Projektarbeit wurde die Ergebnisorientierung deutlich verstärkt. Massgebender Indikator ist dabei die Verbesserung der konkreten Lebensbedingungen armer Bevölkerungsschichten.</p><p>Der Bundesrat hat die Mittel für die schrittweise Aufstockung der APD auf 0,5 Prozent in seiner Botschaft zum Voranschlag 2011 und im Finanzplan 2012-2014 eingestellt. Während der Voranschlag den Vorgaben der Schuldenbremse entspricht, ist dies für den Finanzplan nicht der Fall. Aus heutiger Sicht sind daher weitere Konsolidierungsmassnahmen ab 2012 unausweichlich. Um den Bereinigungsbedarf zu begrenzen, wird in Ziffer 5.3 ein möglicher Mittelweg ausgezeigt, der für die Jahre 2011 und 2012 eine Aufstockung der APD auf 0,45 Prozent zur Folge hätte.</p><p>Eine Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken wird dem Parlament aus finanz- und entwicklungspolitischen Gründen gleichzeitig mit der Botschaft 0,5 Prozent vorgelegt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. September 2010 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe der DEZA
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2011 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe des SECO
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2010 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2011 1 Zustimmung
Proceedings
<p>In beiden Räten wurde zu den Geschäften 10.085 "Öffentliche Entwicklungshilfe", 09.078 "Weiterführung der Entwicklungs-zusammenarbeit", 10.081 "Multilaterale Entwicklungsbanken, Beteiligung an den Kapitalerhöhungen" und 10.076 "Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS" eine gemeinsame Debatte durchgeführt.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten auf alle Vorlagen unbestritten. Der Sprecher der Kommission Eugen David (CEg, SG) wies darauf hin, dass es nicht um Wohltätigkeit gehe, sondern auch um eine Investition in die Position der Schweiz in der Welt. Die Schweiz sei darauf angewiesen, Netzwerke auszubauen und sich Goodwill zu verschaffen. Die Entwicklungszusammenarbeit sei dafür nicht der einzige, aber ein wichtiger Beitrag. Liliane Maury Pasquier (S, GE) ergänzte, die Mittel hinkten den Bedürfnissen immer noch weit hinterher. Es gehe bei der Erhöhung von 0,45 auf 0,5 Prozent des BNE nicht um Kleinigkeiten, sondern dies entscheide darüber, ob 900 000 Menschen Zugang zu sauberem Wasser erhielten. Auch Felix Gutzwiller (RL, ZH) plädierte dafür, frühere Vorentscheide umzusetzen. Länder in schlechterer Finanzlage wie Grossbritannien leisteten sich seit langem mehr und würden ihren Beitrag noch weiter erhöhen. Pankraz Freitag (RL, GL) beantragte mit einem Einzelantrag die Erhöhung auf 0,45 des BNE festzulegen. Er begründete dies damit, dass die Erhöhung Kürzungen in anderen Bereichen erfordern werde, damit die Schuldenbremse eingehalten werden könne. Mit 26 zu 13 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommission und sprach sich damit für eine Erhöhung auf 0,5 Prozent des BNE aus. Diskussionslos angenommen wurden die Weiterführung der Osthilfe und die Beteiligung an Kapitalerhöhungen multilateraler Entwicklungsbanken. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragten verschiedene Kommissionsminderheiten bestehend einzig aus Mitgliedern der SVP-Fraktion Nichteintreten auf die drei Vorlagen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit wiesen darauf hin, dass sich die Schweiz 2009 auf der Klimakonferenz von Kopenhagen zu Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern verpflichtet habe, die nicht auf Kosten der traditionellen Entwicklungshilfe finanziert werden sollten. Schon allein deshalb sei eine Krediterhöhung nötig. Die Sprecher der Kommissionsminderheiten begründeten Ihre Anträge damit, dass auf eine Erhöhung zu verzichten sei und das Geld für die Bevölkerung und in die Betriebe in der Schweiz eingesetzt werden soll. Sozialdemokraten, Grüne, die Fraktion der CVP/EVP/glp und die BDP-Fraktion votierten nahezu geschlossen für die Aufstockung der Entwicklungshilfe. Die Freisinnigen waren sowohl beim Eintreten wie beim Entscheid für das Ausmass der Aufstockung gespalten. Bundesrat Johann Schneider-Ammann rief den Rat dazu auf, mit einem Ja zur Erhöhung auch einen Beitrag zur Stabilisierung des nordafrikanischen und arabischen Raumes zu ermöglichen - aus Solidarität und aus wohlverstandenem Eigeninteresse. Kritik an der Qualität der Entwicklungshilfe nehme der Bundesrat ernst, Wirkungskontrollen hätten den Erfolg indes bestätigt.</p><p>Mit 109 zu 75 beschloss der Rat Eintreten auf die Vorlage über die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe. Eine Kommissionsminderheit Martine Brunschwig Graf (RL, GE) beantragte die Erhöhung auf 0,45 Prozent des BNE zu begrenzen. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und die Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen. Mit 103 zu 86 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit und in der Gesamtabstimmung wurden die beiden Bundesbeschlüsse mit 106 zu 76 respektiv 104 zu 82 Stimmen angenommen. Auch bei den beiden anderen Vorlagen beschloss der Rat Eintreten und er stimmte den Bundesbeschlüssen in der Gesamtabstimmung zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:33

Back to List