Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Details
- ID
- 20100087
- Title
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz
- Description
- Botschaft vom 17. September 2010 zum Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) soll totalrevidiert werden. Ziel des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) ist es, angesichts veränderter Bedürfnisse der sich wandelnden Gesellschaft das Engagement des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten (Art. 67 Abs. 2 BV) zu verstärken.</p><p></p><p>Die Förderung der Entwicklung und Autonomie von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderung) ist ein zentrales Element der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik, die sich unter Bezugnahme auf die Bundesverfassung und das Völkerrecht als eine Politik des Schutzes, der Förderung sowie der Mitsprache und Mitbestimmung versteht.</p><p>Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik ist einerseits geprägt durch eine föderale Aufgabenteilung, andererseits durch die wichtige Rolle nichtstaatlicher Organisationen. Dies gilt in besonderem Masse für die Kinder- und Jugendförderung im Rahmen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dem Bund kommt hier sowohl gegenüber Kantonen und Gemeinden als auch in Bezug auf Kinder- und Jugendorganisationen und anderen privaten Trägern eine subsidiäre Rolle zu.</p><p>Die ausserschulische Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit ihren unterschiedlichen Angebotsformen und Trägern günstige Rahmenbedingungen schafft, welche den Kindern und Jugendlichen die Chance eröffnen, sich ausserhalb der Schule in eigenständigen Projekten freiwillig zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen sowie Schlüsselkompetenzen zu erlernen. Damit leistet die ausserschulische Arbeit anerkanntermassen einen wichtigen Beitrag sowohl zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu Personen, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen, als auch zu deren sozialen, kulturellen und politischen Integration.</p><p></p><p>Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den letzten zwei Jahrzehnten hat sich auch das Umfeld für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit stark gewandelt. Als Stichworte zu nennen sind namentlich veränderte familiäre Strukturen, die Migrationsdynamik sowie die neuen Technologien und Anforderungen an Kinder und Jugendliche in Schule, Ausbildung und Wirtschaft. Gleichzeitig hat sich auch die ausserschulische Arbeit weiterentwickelt und ihre Angebote an veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten angepasst. Diesen Herausforderungen und Entwicklungen wird das geltende JFG nicht mehr gerecht.</p><p>Am 27. August 2008 hat der Bundesrat den Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" verabschiedet. Der Bericht legt den Grundstein für die künftige Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz. Der Bundesrat bringt darin seinen Willen zum Ausdruck, im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen und unter Wahrung des föderalistischen Rahmens die Rolle des Bundes im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes, der Kinder- und Jugendförderung und der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen auszubauen. Ziel dieses verstärkten kinder- und jugendpolitischen Engagements des Bundes ist es, zum Wohlbefinden und zur sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen, zur Nachhaltigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung sowie zu einem generationenübergreifenden Ausgleich beizutragen.</p><p></p><p>Kernelement der bundesrätlichen Strategie ist die Totalrevision des JFG. Diese führt Bewährtes fort und orientiert sich an den folgenden inhaltlichen Zielen:</p><p>- Verstärkung des Integrations- und Präventionspotenzials der Kinder- und Jugendförderung des Bundes: Gesetzliche Verankerung und Ausbau der Förderung offener und innovativer Formen der ausserschulischen Arbeit</p><p>- Stärkere inhaltliche Steuerung der Finanzhilfen des Bundes</p><p>- Erweiterung der Zielgruppe auf Kinder ab Kindergartenalter</p><p>- Förderung der politischen Partizipation auf Bundesebene unter Einbezug von Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten</p><p>- Zeitlich befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone, die dies wünschen, für den Aufbau und die konzeptuelle Weiterentwicklung von kinder- und jugendpolitischen Massnahmen sowie Unterstützung kantonaler und kommunaler Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung</p><p>- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen wichtigen kinder- und jugendpolitischen Akteurinnen und Akteuren</p><p>- Verstärkung der horizontalen Koordination der mit kinder- und jugendpolitischen Fragen befassten Bundesstellen.</p><p></p><p>Um die mit der Totalrevision angestrebten Ziele umsetzen zu können, ist eine massvolle Erhöhung der in diesem Bereich bereitgestellten finanziellen und personellen Mittel im Umfang von rund 2 bis 3,5 Millionen Franken pro Jahr bis 2018 notwendig. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. September 2010 zum Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)
- Resolutions
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Date Council Text 09.03.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.06.2011 1 Diskussion 17.06.2011 1 Abweichung 13.09.2011 2 Abweichung 27.09.2011 1 Zustimmung 30.09.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat </b>wurde ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen. Sämtliche Rednerinnen und Rednern begrüssten dieses Gesetz, mit dem insbesondere im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von sozial benachteiligten Kindern verstärkt den heutigen Gegebenheiten Rechnung getragen werden soll. Die Kleine Kammer folgte ihrer Kommission und schuf in Artikel 11 Absätze 2 und 3 eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates. Mit diesen von der Kommission ergänzten Absätzen erhalten Bund und Kantone mehr Kompetenzen bei der Vergabe von Finanzhilfen an die Gemeinden. In allen anderen Punkten folgte der Rat seiner Kommission und nahm den Entwurf des Bundesrates ohne weitere Änderung an. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage einstimmig mit 37 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> sprachen sich abgesehen von der SVP-Fraktion, die dieses Gesetz als unnütz und kostspielig bezeichnete, alle Fraktionssprecher für Eintreten aus. Gemäss Theophil Pfister (V, SG) greift das neue Gesetz in die Verantwortung der Eltern und der Gemeinden ein. Der Nichteintretensantrag der Minderheit Felix Müri (V, LU) wurde mit 95 zu 37 Stimmen verworfen. Der Rat folgte beinahe überall dem Beschluss der Kleinen Kammer, nur in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer 3 schuf er eine Differenz: Ein von der Sozialdemokratischen und der CEg-Fraktion unterstützter Minderheitsantrag, wonach die Voraussetzungen für Finanzhilfen an Jugendaustauschorganisationen insofern gelockert werden sollen, als diese nicht mehr jährlich mindestens 50 Sprachaufenthalte vermitteln müssen, wurde mit 95 zu 47 Stimmen angenommen. Alle anderen Minderheitsanträge lehnte der Nationalrat ab. In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 109 zu 55 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte seiner Kommission und hielt an der Differenz bezüglich der Finanzierungskriterien für Jugendaustauschorganisationen fest (Art. 7 Abs. 2 Bst. d Ziff. 3). </p><p>Der <b>Nationalrat</b> nahm die Fassung des Ständerates diskussionslos an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 44 zu 0 und im Nationalrat mit 141 zu 53 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:17