Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr

Details

ID
20100092
Title
Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr
Description
Botschaft vom 20. Oktober 2010 zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr
InitialSituation
<p>Noch immer sterben jedes Jahr im Strassenverkehr rund 350 Menschen und über 4700 werden schwer verletzt. Diese Verkehrsopfer müssen nicht einfach als Schicksal hingenommen werden, sondern deren Anzahl lässt sich signifikant - schätzungsweise um einen Viertel - reduzieren, wenn die in dieser Vorlage enthaltenen Massnahmen realisiert werden.</p><p>Trotz der positiven Entwicklung der letzten Jahre starben im Jahr 2009 349 Menschen infolge eines Strassenverkehrsunfalls und 4708 wurden schwer verletzt. Die Gesellschaft muss für die Opfer des Strassenverkehrs pro Jahr mehr als 5 Milliarden Franken für materielle Schäden aufwenden. Weit mehr als die Hälfte dieser Kosten entfällt auf reine Sachschäden. Daneben entstehen unter anderem Kosten für die medizinische Versorgung und für Produktionsausfälle auf dem Arbeitsmarkt.</p><p>Weitere markante Fortschritte in der Strassenverkehrssicherheit sind mit einer langfristig ausgerichteten, ganzheitlichen und kohärenten Politik möglich, die gezielt die Ursachen schwerer Unfälle bekämpft. Um die neue Politik tragfähig und realisierbar zu machen, wurde ein partizipativer Ansatz gewählt. Die neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik Via sicura wurde "bottom-up" entwickelt, das heisst, in einem Projekt unter der Federführung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) wirkten rund 80 Personen aus Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden mit.</p><p>Im Vernehmlassungsverfahren hat sich gezeigt, dass die Anstrengungen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit grossmehrheitlich auf Zustimmung stossen und auch die meisten vorgeschlagenen Massnahmen Akzeptanz finden.</p><p>Mit den in dieser Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen kann eine weitere markante Verbesserung der Sicherheit auf den Schweizer Strassen erreicht werden. Die Anzahl der getöteten (jährlich rund 350) und der schwer verletzten Menschen (jährlich rund 5000) kann um rund einen Viertel gesenkt werden.</p><p>Der Bundesrat hat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung auf die Weiterverfolgung stark umstrittener Massnahmen verzichtet, wie beispielsweise die Finanzierungsmassnahmen oder die obligatorische periodische Weiterbildung für alle Inhaber und Inhaberinnen des Führerausweises. Diese Vorlage enthält nur diejenigen Massnahmen, die im Vernehmlassungsverfahren breite Zustimmung gefunden haben und die eine Gesetzesänderung voraussetzen.</p><p>Mit dieser Vorlage trägt der Bundesrat auch den zahlreichen parlamentarischen Vorstössen Rechnung, die eine Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit, insbesondere Massnahmen gegen schwere Geschwindigkeitswiderhandlungen, verlangen. Allein im Jahr 2009 wurden zudem 16 parlamentarische und kantonale Initiativen zum Thema "Raser" und "Raserinnen" eingereicht. Bei seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse hat der Bundesrat immer auf das Handlungsprogramm Via sicura verwiesen und beantragt, die Vorstösse, die weiter gehen als Via sicura, abzulehnen.</p><p>Dass gesetzliche Massnahmen positive Wirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, zeigt die letzte grosse Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit der Absenkung des Alkohol-Promillegrenzwertes zusammen mit der systematischen, verdachtsfreien Atem-Alkoholkontrolle, der Verschärfung der Administrativmassnahmen (Kaskadensystem beim Führerausweisentzug), dem Führerausweis auf Probe und der Zweiphasenausbildung für Neulenker und Neulenkerinnen. Seit diese Massnahmen im Jahr 2005 in Kraft getreten sind, konnte die Anzahl der getöteten Menschen im Strassenverkehr um rund 15 Prozent und jene der Schwerverletzten um rund 7 Prozent gesenkt werden.</p><p>Inhaltlich lassen sich die vorgeschlagenen Massnahmen in folgende Gruppen aufteilen:</p><p>- Präventive Massnahmen: zum Beispiel Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag, Mindestalter von 7 Jahren zum Radfahren sowie Helmtragpflicht für Radfahrer und Radfahrerinnen bis 14 Jahre.</p><p>- Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: zum Beispiel Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen, Befristung der Führerausweiskategorien und Verantwortung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen.</p><p>- Repressive Massnahmen bei "Raserdelikten" und anderen schwerwiegenden Delikten: zum Beispiel Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten sowie von Alkohol-Wegfahrsperren.</p><p>- Infrastrukturmassnahmen: zum Beispiel Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite ("road safety audit").</p><p>- Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: zum Beispiel visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und verbesserte Auswertung der Unfalldaten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Oktober 2010 zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.12.2011 1 Diskussion
    20.12.2011 1 Abweichung
    28.02.2012 2 Abweichung
    31.05.2012 1 Abweichung
    11.06.2012 2 Abweichung
    12.06.2012 1 Zustimmung
    15.06.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.06.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf
    19.12.2011 1 Diskussion
    20.12.2011 1 In der Gesamtabstimmung abgelehnt (=Nichteintreten).
    28.02.2012 2 Eintreten (= abweichend).
    12.06.2012 1 Zustimmung
    15.06.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.06.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.07.2012 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> beschloss Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenantrag. Er nahm am Entwurf des Bundesrates einige Änderungen vor. Damit wollte er in einzelnen Bereichen eine Überregulierung vermeiden. Andererseits verschärfte er mit Blick auf die Raser-Initiative die Sanktionen für Temposünder.</p><p>Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates beantragte dem Plenum, auf die geplante Befristung der Fahrausweise zu verzichten. (Art. 15c Abs. 2 SVG). Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Lenker ab 50 Jahren Sehtests absolvieren müssen, um ihren Fahrausweis verlängern zu können. Die Mehrheit war der Meinung, die Abklärung des Sehvermögens liege im Eigeninteresse und in der Eigenverantwortung der Betroffenen, weshalb die neue Regelung unnötig sei. Die befürwortende Minderheit eines Sehtests ab 50 monierte, dass viele über 50-Jährige trotz Sehschwäche am Steuer sässen und damit sich und andere gefährdeten. Die Mehrheit beantragte zudem, den Passus wieder aus dem Entwurf zu streichen, wonach über Siebzigjährige Wagen mit über acht Sitzplätzen nicht mehr hätten fahren dürfen. Der Ständerat folgte bei diesen und weiteren Änderungen von Artikel 15c (Gültigkeitsdauer der Führerausweiskategorien) seiner Kommissionsmehrheit mit 24 zu 12 Stimmen.</p><p>Auf Antrag seiner Kommission verschärfte der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sanktionen bei grober Verletzung von Verkehrsregeln. Der Entwurf des Bundesrates sah Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Nach Entscheid des Ständerates soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, sei dies durch krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen (Art. 90 Abs. 2bis). Der Ständerat definierte auch exakt, bei welchen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Freiheitsstrafe droht (Art. 90 Abs. 2ter).</p><p>Zu reden gab auch das Mindestalter für das Velofahren auf öffentlichen Strassen sowie ein Helmobligatorium bis zum 14. Altersjahr. Seiner Kommissionsmehrheit folgend, beschloss die Kleine Kammer, dass Kinder vor dem erfüllten sechsten Lebensjahr ohne Begleitung Erwachsener nur in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen sowie auf verkehrsarmen Strassen Rad fahren dürfen (Art. 19 Abs. 1). Keinen Erfolg hatte die Kommissionsmehrheit mit ihrem Antrag, den Vorschlag des Bundesrates für ein Helmobligatorium bis zum 14. Altersjahr aus dem Entwurf zu streichen (Art. 46 Abs. 3). Das Plenum folgte seiner Minderheit und dem Bundesrat und damit unter anderem der Argumentation, dass Kopfverletzungen im Kindesalter besonders schwerwiegend seien und dass eine solche Vorschrift den Eltern den Rücken stärken würde.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 28 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde ein Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, mit 129 zu 45 Stimmen abgelehnt. Als Sprecher der Minderheit monierte Ulrich Giezendanner (V, AG) unter anderem, "via sicura" führe zu Überregulierung und überbordender Bürokratie.</p><p>In der Detailberatung folgte der Nationalrat in weiten Teilen seiner Kommissionsmehrheit und den Beschlüssen des Ständerates. Abweichend von Bundesrat und Ständerat schrieb er bei den neuen Bestimmungen zur Gültigkeitsdauer der Führerausweiskategorien mit Zweidrittelsmehrheit ins Gesetz, dass Führerausweise grundsätzlich unbefristet gültig sind (Art. 15c, Abs. 1). Er strich folglich auch sämtliche vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen zur Gültigkeitsdauer einzelner Kategorien von Führerausweisen aus dem Entwurf.</p><p>In Abweichung vom Vorschlag des Bundesrates und vom Beschluss des Ständerates beschloss er bei Artikel 19 (Radfahrer), auf ein Mindestalter sowie weitere Voraussetzungen für das Velofahren zu verzichten. Der Bundesrat hatte im Entwurf die Vorschrift formuliert, dass "Rad fahren darf, wer das siebte Altersjahr vollendet hat". Der Ständerat wollte eine Beschränkung auf bestimmte Zonen und verkehrsarme Strassen. Eine mehrheitlich grüne Minderheit beantragte, dem Ständerat zu folgen, unterlag jedoch mit 41 zu 121 Stimmen. Weder von einem Helmobligatorium für alle Radfahrer (Antrag einer Minderheit) noch von der Bestimmung, dass Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr einen Schutzhelm tragen müssen (Vorschlag des Bundesrates und Entscheid des Ständerates) wollte der Nationalrat etwas wissen (Art. 48). Er lehnte das Obligatorium für unter 14-Jährige mit 128 zu 55 Stimmen ab.</p><p>Der Nationalrat folgte den vom Ständerat verschärften Sanktionen im Falle von vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2bis und 2ter) mit 132 zu 37 Stimmen. Die Verschärfung wurde von der SVP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt mit dem Ziel, an der milderen Version des Bundesrates festzuhalten. Mit der beschlossenen Erhöhung des Strafmasses auf ein bis vier Jahre Freiheitsentzug bei Geschwindigkeitsexzessen (Tempoüberschreitungen von mindestens 40 bis 80 Stundenkilometern, je nach Limite auf der jeweiligen Strasse) sollte auch ein indirekter Gegenvorschlag zur hängigen Raser-Initiative geschaffen werden.</p><p>Das Plenum folgte mit 114 zu 63 Stimmen Bundesrat und Ständerat bei der Bestimmung, dass die Gerichte bei groben Verkehrsregelverletzungen, welche in skrupelloser Weise begangen wurden, die Einziehung und Verwertung des Motorfahrzeuges anordnen können (Art. 90a). Eine Kommissions-Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, hatte erfolglos Ablehnung beantragt.</p><p>Wie der Ständerat unterstützte auch der Nationalrat eine neue Strafbestimmung, welche Warnungen vor Verkehrskontrollen ahnden soll. Wer Geräte oder Vorrichtungen, welche vor Strassenverkehrskontrollen warnen, verkauft, anpreist, abgibt oder verwendet, wird mit Busse bestraft. Warngeräte können beschlagnahmt und mit richterlichem Beschluss eingezogen und vernichtet werden (Art. 98a). Der Streichungsantrag einer bürgerlichen Minderheit hatte keinen Erfolg.</p><p>Im Rahmen der Differenzbereinigung schrieb der <b>Ständerat</b> bei Artikel 6a (Sicherheit der Strasseninfrastruktur) neu eine ergänzende Bestimmung zur besseren baulichen Ausgestaltung von Fussgängerstreifen in den Entwurf. Der Bund soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechende Vorgaben erlassen.</p><p>An der Helmpflicht für Radfahrende bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr hielt er in Abweichung vom Nationalrat fest. Bei Artikel 19 Absatz 1 hielt er an der Position fest, dass Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen und verkehrsreichen Strassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Velo fahren dürfen. Dieser Regelung folgte später auch der Nationalrat - mit Einschränkung auf die Hauptstrassen.</p><p>Eine grössere Diskussion gab es bei der Frage, ob bei Anzeichen von Fahrunfähigkeit in jedem Fall eine Blutprobe angeordnet werden muss (Art. 55 Abs. 3). Karin Keller-Sutter (RL, SG) beantragte ohne Erfolg, dem Nationalrat zu folgen und am geltenden Recht festzuhalten. Atemlufttests seien zu ungenau und vor Gericht nicht beweistauglich. Bundesrätin Doris Leuthard verwies ihrerseits auf die guten Erfahrungen mit der Atemprobe. Seit deren Einführung 2005 habe sich die Zahl der alkoholbedingten Unfälle halbiert. Die Blutprobe sei sehr aufwendig und teuer und sollte nur ausnahmsweise durchgeführt werden. Das Plenum lehnte den Antrag Suter mit 26 zu 15 Stimmen ab.</p><p>Bei der Frage der Alkoholtests schloss sich der <b>Nationalrat </b>dem Ständerat mit 96 zu 87 Stimmen an. Andererseits schwenkte die <b>Kleine Kammer </b>bei der Helmpflicht für Kinder auf die Linie des Nationalrates ein und lehnte diese ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (Vorlage 1) mit 132 zu 59 Stimmen an. Dagegen stimmten die geschlossene SVP-Fraktion sowie vier Mitglieder der RL-Fraktion. Der Ständerat stimmte mit 36 zu 1 Stimmen zu.</b></p><p><b>Die Verordnung der Bundesversammlung über die Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr (Vorlage 2) wurde im Nationalrat mit 110 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Dagegen votierten die geschlossene SVP-Fraktion die meisten Mitglieder der RL-Fraktion sowie einige Mitglieder der CE-Fraktion. Der Ständerat nahm die Vorlage einstimmig an.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:45

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