Epidemiengesetz. Revision
Details
- ID
- 20100107
- Title
- Epidemiengesetz. Revision
- Description
- Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1970 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) entspricht nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen. Die Praxis der Krankheitsbekämpfung sowie die relevanten Lebensumstände - etwa die Mobilität von Personen und von Waren - haben sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich verändert. Die Epidemien der jüngsten Vergangenheit, wie 2003 die Lungenkrankheit SARS und letztes Jahr die pandemische Grippe H1N1, lassen die Schwachstellen und Lücken der geltenden Gesetzgebung deutlich erkennen. Insbesondere reichen die geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht mehr aus, um die Risiken von neu auftretenden übertragbaren Krankheiten und deren Verbreitung rechtzeitig zu erkennen, die nötigen Vorbereitungen zu treffen und rasch und wirkungsvoll auf die von übertragbaren Krankheiten ausgehenden gesundheitlichen Gefahren zu reagieren.</p><p>Mit dieser Revision sollen die Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten mit grosser Schadenswirkung für die öffentliche Gesundheit effizienter und wirksamer werden. Der Bund übernimmt gemäss Gesetzesentwurf bei der Bestimmung der strategischen Ausrichtung und der nationalen Ziele neu eine Führungsrolle. Abgestimmt auf diese Zielen und Strategien werden unter Federführung des Bundesamts für Gesundheit nationale Programme erarbeitet (z.B. nationales Impfprogramm).Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Dritten wird klarer festgelegt. Dazu wird ein ständiges Koordinationsorgan geschaffen. Des Weiteren wird in besonderen oder ausserordentlichen Lagen ein Einsatzorgan eingesetzt. Ferner werden Massnahmen zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes (wie Quarantäne, Veranstaltungsverbot usw.) festgelegt und die Zusammenarbeit mit dem Ausland besser auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften abgestimmt. (Quelle: Medieninformation des Bundesrates.)</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
- Resolutions
-
Date Council Text 08.03.2012 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.06.2012 2 Abweichung 11.09.2012 1 Abweichung 18.09.2012 2 Abweichung 20.09.2012 1 Zustimmung 28.09.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung 28.09.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Zu diskutieren gab die Frage der Impf-Pflicht. Eine von Yvette Estermann (V, LU) angeführte Minderheit wollte nichts davon wissen, dass der Bund in besonderen Situationen Impfungen für gefährdete oder exponierte Personen wie das Pflegepersonal anordnen kann. Die Gegner, die aus praktisch allen Fraktionen stammten, argumentierten, dass es sich um einen zu grossen Eingriff in die persönliche Freiheit handle. Auch könnten die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen von neuen Impfstoffen erst nach Jahren nachgewiesen werden. In aussergewöhnlichen Lagen müsse die öffentliche Gesundheit höher gewichtet werden als die individuelle Freiheit, befanden dagegen die Befürworter. Sie wiesen darauf hin, dass es sich lediglich um eine Pflicht handle und niemand zwangsweise geimpft werde, auch nicht das Pflegepersonal. Wer dem Obligatorium nicht nachkomme, müsse aber eventuell mit arbeitsrechtlichen Massnahmen rechnen, beispielsweise eine Versetzung aus der Neugeborenenstation in eine andere Abteilung. Eine Relativierung oder eine Streichung der Impfpflicht wurde schliesslich mit 94 zu 69 Stimmen, bzw. mit 105 zu 51 Stimmen abgelehnt. Hingegen wurde ein anderer Antrag von Seiten der Linken und der SVP mit 103 zu 62 Stimmen angenommen. Demnach sollen die Kantone Impfungen nicht mehr wie bis anhin anordnen dürfen, sondern nur noch vorschlagen und empfehlen. Weiter war strittig, ob sich der Bund an den Kosten für angeordnete Massnahmen im internationalen Personenverkehr, vollzogen durch Transportunternehmen, beteiligen muss. Der Rat unterstützte eine bürgerliche Kommissionsminderheit, vertreten durch Jürg Stahl (V, ZH), die eine solche Beteiligung verlangte mit 100 zu 71 Stimmen. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Nationalrat die Vorlage mit 152 zu 4 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat </b>trat mit 28 zu 5 Stimmen auf die Vorlage ein. Auch im Ständerat wurde ein Antrag aus den Reihen von SP und SVP, der ein mögliches Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen streichen wollte, mit 20 zu 9 Stimmen abgelehnt. Im Gegensatz zum Nationalrat bejahte der Ständerat mit 17 zu 11 Stimmen die Kompetenz der Kantone, unter gewissen Umständen, Impfungen für bestimmte Personengruppen für obligatorisch zu erklären. Bei der Frage der Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen lehnte es der Rat mit 17 zu 15 Stimmen ab, explizit festzuschreiben, dass die Fachleute in der Kommission von der pharmazeutischen Industrie unabhängig sein müssen. Beim Thema einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an Unternehmen des internationalen Personenverkehrs für angeordnete Massnahmen war der Rat anderer Meinung als der Nationalrat. Er folgte mit 19 zu 13 Stimmen dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates, wonach eine Kostenbeteiligung nur erfolgt, wenn ein finanzieller Schaden nicht anderweitig gedeckt werden kann. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Ständerat die Vorlage mit 29 zu 2 Stimmen.</p><p>In der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat </b>waren zwei Bestimmungen umstritten. Bei der Frage ob die Kantone, Impfungen für obligatorisch erklären können, folgte der Rat auf Antrag einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Ruth Humbel (CE, AG), mit 88 zu 78 dem Ständerat und bejahte diese Möglichkeit. Bei der Frage der Kostenbeteiligung an Transportunternehmen hielt der Nationalrat auf Antrag einer Kommissionminderheit, vertreten durch Sebastian Frehner (V, BS) mit 89 zu 82 Stimmen an seiner Haltung fest.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schlug bei der Entschädigungsfrage einen Kompromissantrag vor, wonach ausserordentliche Auslagen übernommen werden, falls diese für die betroffenen Unternehmen zu einer unzumutbaren Belastung führen würden. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich in der Folge diesem Antrag an. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 149 zu 14 Stimmen bei 25 Enthaltungen und im Ständerat mit 40 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 2013 mit 59 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28