AHVG. Verbesserung der Durchführung

Details

ID
20100108
Title
AHVG. Verbesserung der Durchführung
Description
Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Verbesserung der Durchführung)
InitialSituation
<p>Am 1. Oktober 2010 wurde die 11. AHV-Revision in der Schlussabstimmung des Nationalrates abgelehnt. Die Vorlage enthielt zahlreiche Verbesserungen für die Durchführung der Versicherung, welche völlig unbestritten waren. Um deren Inkraftsetzung rasch zu ermöglichen, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage mit denjenigen Massnahmen, welche in den bisherigen Diskussionen zur 11. AHV-Revision unbestritten waren und für die Durchführung Fortschritte und Vereinfachungen mit sich bringen. Die wichtigsten Punkte sind: </p><p>Durchführungsfragen und Beiträge </p><p>- Beiträge der Nichterwerbstätigen: der Höchstbeitrag wird so festgelegt, dass er grundsätzlich das 50-fache des Mindestbeitrages ausmacht. Diese Lösung stellt die ursprüngliche Relation zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wieder her.</p><p>- Der Beitragsbezug soll ausserdem mit verschiedenen Massnahmen erleichtert werden.</p><p>Organisatorisches</p><p>- Die Organisation der AHV mit ihren verschiedenen Trägern ist für die dezentrale Durchführung positiv, verlangt aber für bestimmte Aufgaben eine zentrale Koordination und Steuerung. Die Kostenübernahme erfolgt durch den AHV-Fonds.</p><p>- Schaffung eines Ergänzungsleistungsregisters: Mit dem Register wird sowohl die Beschaffung von zuverlässigen Daten zu statistischen Zwecken wie die Informationen in der Durchführung erleichtert.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Verbesserung der Durchführung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Verbesserung der Durchführung)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf
    16.06.2011 1 Zustimmung
    17.06.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Der Kommissionssprecher betonte, dass die Vorlage nur unbestrittene technische Massnahmen der 11. AVH-Revision beinhaltet. Mit der Beschränkung der Revision auf diese Punkte soll ein rasches Inkrafttreten der Änderungen gewährleistet werden. Da Kommissionen und Räte bereits im Rahmen der Beratung der 11. AHV-Revision alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen behandelt und gutgeheissen hatten, passierte die Vorlage fast diskussionslos und wurde in der Gesamtabstimmung mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im Nationalrat war die Vorlage unbestritten und wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 131 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen sowie im Nationalrat mit 189 zu 0 angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:36

Back to List