Förderung der Heimarbeit. Aufhebung

Details

ID
20100110
Title
Förderung der Heimarbeit. Aufhebung
Description
Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit
InitialSituation
<p>Der Bund unterstützt seit 1949 subsidiär die Heimarbeit, sofern diese von sozialer oder staatspolitischer Bedeutung ist und die Existenzverhältnisse der Berggebietsbevölkerung zu heben vermag. Gefördert werden die traditionelle unselbstständige gewerbliche und industrielle Heimarbeit und die Selbstversorgung mit gewerblichen Produkten. Durch die mit dem Bundesbeschluss verbundene Bundessubvention werden hauptsächlich die schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit, der Kanton Uri und das Kurszentrum Ballenberg unterstützt.</p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Der Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit und die damit verbundene Bundessubvention sollen auf den 1. Januar 2012 aufgehoben werden. Der Schweizer Heimarbeitsmarkt hat sich seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses gewandelt.</p><p>Die Nachfrage nach Heimarbeitskräften ist gesunken, und die Tätigkeit hat als Existenzsicherung an Bedeutung verloren. Zudem wurden durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Finanzinstrumente geschaffen, die den verschiedenen Sonderbelastungen der Gebirgsbevölkerung ausreichend Rechnung tragen. Der Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit wird dadurch hinfällig. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. Dezember 2010 zur Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit; neuer Titel: Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf
    22.09.2011 1 Abweichung
    28.09.2011 2 Zustimmung
    30.09.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat </b>folgte seiner Kommission und anerkannte, dass die Förderung der Heimarbeit nicht mehr den wirtschaftlichen und sozialen Umständen angepasst ist und demzufolge nicht mehr weitergeführt werden muss. Einstimmig, mit 33 gegen 0 Stimmen, stimmte er dem Entwurf des Bundesrates zu. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte dem Ständerat und stimmte, mit 115 zu 48 Stimmen, ebenfalls der Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit zu. Eine Minderheit Louis Schelbert (G, LU), die von einem Teil der SVP-Fraktion unterstützt wurde, hatte beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da die Förderung der Heimarbeit in ihren Augen einen wichtigen Beitrag gegen die Abwanderung aus den abgelegenen Gebiete leistet. Ausserdem stelle die Heimarbeit eine Alternative zum berufsbedingten Pendeln dar. Der Minderheitsantrag wurde jedoch mit 111 zu 52 Stimmen abgelehnt. Auf Antrag seiner Kommission nahm der Nationalrat in Bezug auf das Inkrafttreten eine Verfahrensänderung vor, womit er eine Differenz zum Ständerat schuf.</p><p>Der <b>Ständerat </b>folgte diskussionslos dem Beschluss des Nationalrates.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz vom Ständerat mit 43 zu 1 Stimmen und vom Nationalrat mit 141 zu 47 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:46

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