Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
Details
- ID
- 20100402
- Title
- Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung
- Description
- InitialSituation
- <p>Die Initiative der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) will eine ausserordentliche Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds ermöglichen und damit dessen mittelfristige Liquiditätsprobleme lösen. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, diese Einmaleinlage auf 850 Millionen Franken festzusetzen. Eine Minderheit verlangt 570 Millionen Franken. Die Gelder sollen aus den Rückstellungen (2,8 Milliarden Franken per Ende 2009) in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr entnommen werden. Es handelt sich um eine Übergangsfinanzierung, um baureife Projekte im Agglomerationsverkehr und bei der Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen im Zeitraum 2011-2015 nicht zu verzögern. In Ausnahmefällen sollen Kantone dennoch Vorfinanzierungen leisten können. An der Konzeption des Infrastrukturfonds wird nichts geändert. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Änderung im Infrastrukturfondsgesetz einstimmig an. (Quelle: Medienmitteilung der KVF-S vom 16.04.2010)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 04.02.2010 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 04.02.2010 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 09.04.2010 0 Zustimmung 09.04.2010 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.06.2010 2 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 21.09.2010 1 Zustimmung 01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat</b> folgte seiner Kommissionsmehrheit und zog die Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds von 850 Millionen gegenüber einem Minderheitsvorschlag von 570 Millionen Franken mit 23 zu 13 Stimmen vor. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wollte eine Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, die Einmaleinlage aus finanzpolitischen Überlegungen auf 570 Millionen Franken beschränken. Gemäss den Regeln der Ausgaben- und Schuldengrenze, müsse das Geld in Zukunft eingespart werden, wurde argumentiert. Wo das geschehen solle, sage niemand. Das Plenum folgte der Mehrheit mit 116 zu 57 Stimmen und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 153 zu 23 Stimmen ohne Änderung an.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss</b><b>im Ständerat mit 40 zu 0 und im Nationalrat mit 179 zu 6 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28