Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten

Details

ID
20100417
Title
Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 26.06.2015</b></p><p>Die Kommission hat zum Geschäft <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100417">10.417</a> den Entwurf und den Bericht verabschiedet. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Militärstrafprozess (MStP) so geändert werden, dass das Opfer und seine Angehörigen als Privatklägerschaft auftreten und alle Parteirechte ausüben können, und zwar unabhängig davon, ob sie legitimiert sind, gegen die angeschuldigte Person zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.10.2015</b></p><p>Mit seiner Stellungnahme von Mittwoch, 21. Oktober 2015, zur parlamentarischen Initiative "Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten" befürwortet der Bundesrat die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 25. Juni 2015 verabschiedeten Vorschläge zur Verbesserung dieser Rechte.</p><p>Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte Person heute über weniger Mitwirkungsrechte als im Strafprozessrecht nach der Strafprozessordnung (StPO). Insbesondere der nach dem Unfall an der Jungfrau im Jahr 2007 geführte Militärstrafprozess hat aufgezeigt, dass das geltende Recht in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person den Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht mehr vollständig zu genügen vermag.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    24.01.2011 0 Folge geben (Erstrat)
    24.01.2011 0 Folge geben (Erstrat)
    01.04.2011 0 Zustimmung
    01.04.2011 0 Zustimmung
    22.03.2013 1 Fristverlängerung um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2015.
    20.03.2015 1 Fristverlängerung um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2017.
    25.06.2015 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    25.06.2015 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
  • Number
    1
    Text
    Militärstrafprozess (MStP)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.06.2016 2 Zustimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2016</b></p><p><b>Nationalrat will Militärstrafprozess für Opfer öffnen </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will eine Schwachstelle des Militärstrafprozessrechts beheben, die im Zuge des tödlichen Unglücks an der Jungfrau von 2007 aufgedeckt wurde: Im Strafverfahren sollen künftig die Opfer und ihre Angehörigen als Privatkläger auftreten können.</b></p><p>Bisher ist das - anders als in zivilen Verfahren - bei Militärstrafprozessen nicht möglich. Der Nationalrat hiess am Donnerstag eine Gesetzesänderung einstimmig gut. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p>Als Privatkläger hätten die Opfer oder ihre Angehörigen mehr Rechte. So könnten sie Urteile anfechten oder im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen.</p><p>Weiterhin nicht möglich wäre es aber, im Strafprozess Ansprüche gegen den Bund geltend zu machen, wenn der Täter dienstlich gehandelt hat. Als Partei im Strafprozess könnten die geschädigte Person oder ihre Angehörigen aber leichter Beweismaterial für eine Verantwortlichkeitsklage sammeln.</p><p></p><p>Opferfamilien durften nicht als Zivilkläger auftreten</p><p>Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Christian Lüscher (FDP/GE) zurück, die er nach dem Unglück an der Jungfrau von 2007 eingereicht hatte. Damals waren sechs Armeeangehörige tödlich verunglückt.</p><p>Es sei ungerecht, dass die Opferfamilien sich am Strafverfahren nicht hätten beteiligen können, hatte Lüscher seine Initiative begründet. Angehörige der tödlich Verunglückten hätten als Zivilkläger im Prozess auftreten wollen, durften das aber nicht. Das Militärgericht 7 lehnte im November 2009 ein von zwei Opferfamilien gestelltes Begehren ab.</p><p>Die Familien der Opfer hatten daher keinen Zugang zu den Dossiers und keinen Anwalt, der ihnen die Feinheiten des Prozesses erklärte, wie Lüscher im Namen der Kommission im Nationalrat sagte. Die nun angestrebte Gesetzesänderung sei eine wichtige Botschaft an diese Angehörigen.</p><p>An der Jungfrau waren am 12. Juli 2007 fünf Rekruten sowie ein Wachtmeister ums Leben gekommen. Sie stürzten in zwei Seilschaften vom Gipfelhang der Jungfrau rund 1000 Meter in die Tiefe. Sechs weitere Wehrmänner sowie die beiden Bergführer überlebten. Die Bergführer wurden freigesprochen. Das Militärgericht kam zum Schluss, dass sie den Unfall nicht verschuldet hatten.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2016</b></p><p><b>Parlament will Militärstrafprozess für Opfer öffnen </b></p><p>(sda) Das Parlament will eine Schwachstelle im Militärstrafprozessrechts beheben, die nach dem tödlichen Unglück von sechs Soldaten an der Jungfrau von 2007 aufgedeckt worden war: Im Strafverfahren sollen künftig die Opfer und ihre Angehörigen als Privatkläger auftreten können.</p><p>Bisher ist das - anders als in zivilen Verfahren - bei Militärstrafprozessen nicht möglich. Nachdem Nationalrat hiess am Mittwoch auch der Ständerat die Gesetzesänderung einstimmig gut. </p><p>Als Privatkläger hätten die Opfer oder ihre Angehörigen mehr Rechte, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI). So könnten sie Urteile anfechten oder im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen.</p>
Updated
08.04.2025 23:39

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