Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch

Details

ID
20100426
Title
Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 01.12.2014</b></p><p>Im Rahmen der am 18. März 2010 von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eingereichten parlamentarischen Initiative "Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch" (<a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100426">10.426</a>) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 10. November 2014 einen Vorentwurf für eine Revision des Zolltarifgesetzes angenommen.</p><p>In der Schweiz sind die Importe von gewürzten Fleischzubereitungen der Rindviehgattung mengenmässig nicht beschränkt und haben vor allem in den letzten zehn Jahren stark zugenommen. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft in Kapitel 2 und 16 des Zolltarifs neue schweizerische Anmerkungen, wonach gewürzte Fleischprodukte neu in das Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen.</p><p>Durch diese Änderung möchte die Kommissionsmehrheit einer Aushebelung der Marktordnung und dem steigenden Preisdruck für inländische Produzenten der Fleischbranche entgegenwirken. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht widerspricht die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kapitels 2 des Zolltarifs völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.</p><p>Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 12. März 2015 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der <a href="http://www.parlament.ch/D/DOKUMENTATION/BERICHTE/VERNEHMLASSUNGEN/10-426/Seiten/default.aspx">Kommission</a> abgerufen werden.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 13.05.2015</b></p><p>Die Kommission hatte vom 1. Dezember 2014 bis 12. März 2015 eine Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf für eine Revision des Zollgesetzes durchgeführt, welche vorsieht, dass gewürzte Fleischprodukte neu in das Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen (<a href="http://www.parlament.ch/d/mm/2014/Seiten/mm-wak-n-2014-12-01.aspx">vgl. Medienmitteilung vom 1. Dezember 2014</a>). Im Rahmen der Vernehmlassung zeigte sich, dass die geplante Revision zwar nicht unbestritten ist, aber von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt wird (<a href="http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/10-426/Seiten/default.aspx">vgl. Ergebnisbericht der Vernehmlassung</a>). Die WAK-N hat deshalb ihren Vorentwurf mit 12 zu 10 Stimmen unverändert zuhanden des Nationalrats verabschiedet. Eine Minderheit beantragt, auf die Revision des Zollgesetzes nicht einzutreten. Der Nationalrat wird das Geschäft nach dem Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates und voraussichtlich in der Herbstsession 2015 behandeln. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2015 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung gegen höhere Zölle für gewürztes Fleisch ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) lehnt er die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Zolltarifs und die damit verbundene Erhöhung der Zollansätze für gewürztes Fleisch ab.</b></p><p>Die parlamentarische Initiative 10.426 ("Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch") wurde von den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte zu Annahme empfohlen. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Initiative aus. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Zolltarifs die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz verletzt werden. Dies betrifft vor allem die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Die Schweiz wäre gezwungen, über die Senkung von Zollansätzen bei anderen Agrarprodukten oder die Erhöhung von Zollkontingenten zu verhandeln. Ohne Einigung über solche Kompensationen könnten schweizerische Exportprodukte in anderen Ländern mit höheren Zöllen belastet werden. Es ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates mit ernsthaften Nachteilen für die schweizerische Wirtschaft zu rechnen.</p><p>Der Bundesrat erachtet zudem die Importe von gewürztem Fleisch als unproblematisch. So ist der Anteil der Einfuhrmenge von gewürztem Fleisch am gesamten Konsum bescheiden. Die Importe haben auch keine feststellbaren negativen Auswirkungen auf die inländischen Produzentenpreise oder den Inlandanteil (Selbstversorgungsgrad) von Fleisch. Zudem haben die Importe von gewürztem Fleisch ganz offensichtlich keinen Einfluss auf die Höhe der Zuschlagspreise bei der Versteigerung von Frischfleisch innerhalb der Zollkontingente oder auf die Freigabemengen des Bundesamts für Landwirtschaft. Es besteht deshalb nach Auffassung des Bundesrates kein Anlass, die Importe zu unterbinden oder zu erschweren. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    18.04.2011 0 Folge geben (Erstrat)
    18.04.2011 0 Folge geben (Erstrat)
    31.10.2011 0 Keine Zustimmung
    31.10.2011 0 Keine Zustimmung
    05.03.2013 1 Folge gegeben
    27.08.2013 0 Zustimmung
    27.08.2013 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Zolltarifgesetz (ZTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    24.09.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.12.2015 2 Zustimmung
    18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat fordert höheren Zolltarif für gewürztes Fleisch </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will gewürztes Fleisch dem gleichen Zolltarif unterstellen wie Frischfleisch. Für die Änderung machte sich insbesondere der Bauernverband stark. Im Nationalrat wurde sie am Donnerstag mit 125 zu 43 Stimmen bei 10 Enthaltungen deutlich gutgeheissen.</b></p><p>Heute kann gewürztes Fleisch dank eines tieferen Zolltarifs günstiger importiert werden als ungewürztes. Das sei ein "Zollschlupfloch", das geschlossen werden müssten, forderte Kommissionssprecher Hansjörg Walter (SVP/TG), ehemaliger Bauernverbandspräsident.</p><p>Die Importe von Würzfleisch seien stark angestiegen, was negative Effektive auf die Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmärkte habe. Zudem werde durch den Import von Würzfleisch das Schweizer Tierschutzniveau "torpediert".</p><p>Der Zolltarif für gewürztes Fleisch müsse daher erhöht werden, forderte Walter. Auf die Seite der Befürworter stellten sich neben der SVP auch CVP, BDP, Grüne sowie ein Teil der FDP.</p><p></p><p>Schlaumeierei mit Pfeffertrick</p><p>Markus Ritter (CVP/SG), Präsident des Bauernverbands, verwies auf den sogenannten Pfeffer-Trick: Fleisch wird vor dem Import gewürzt und vor dem Verkauf dann wieder gereinigt. Durch diese Schlaumeierei werde die Bundeskasse um 20 Millionen Franken erleichtert.</p><p>Es habe in der Vergangenheit Missbrauch gegeben, gaben die Gegner zu. Sie verwiesen aber darauf, dass der Bund deswegen schon tätig geworden ist und die Erläuterungen zu den Zolltarifen entsprechend präzisiert hat.</p><p>"Das Problem besteht nicht mehr", sagte Beat Jans (SP/BS) im Namen der Kommissionsminderheit. Die Änderung bringe daher "nichts ausser ein erhebliches Risiko". Nur 2 Prozent des importierten Fleischs sei gewürzt. Wegen dieser kleinen Menge sollte man sich nicht mit der Welthandelsorganisation (WTO) und den EU-Handelsregeln anlegen, warnte Jans.</p><p></p><p>"Gewichtige Nachteile"</p><p>Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte klar, die Änderung sei mit internationalem Recht nicht vereinbar. Vor allem gegenüber der WTO könne es Schwierigkeiten geben. Andere WTO-Länder könnten ihre Zölle erhöhen oder es könnte von der Schweiz verlangt werden, im Gegenzug Zolltarife für andere Agrarprodukte zu senken.</p><p>"Das wäre schädlich für die gesamte Wirtschaft", gab Widmer-Schlumpf zu bedenken. Die tieferen Zolltarife für gewürztes Fleisch seien kein "Riesenproblem" für die Landwirtschaft. Der Anteil am Gesamtkonsum sei gering.</p><p>Zudem gebe es keine feststellbaren negativen Auswirkungen auf die inländischen Produzentenpreise oder den Inlandanteil von Fleisch. "Die Nachteile sind nicht derart, dass wir uns gewichtige Nachteile einhandeln sollten", sagte sie und plädierte für ein Nein zur Vorlage.</p><p>SP, GLP sowie ein Teil der FDP wollten gar nicht auf die Vorlage eintreten, unterlagen jedoch deutlich. In der Gesamtabstimmung sprachen sich schliesslich nur SP, GLP sowie drei Vertreter von CVP und FDP für die Vorlage aus. Diese geht nun an den Ständerat.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2015</b></p><p><b>Ständerat sagt Ja zu höherem Zolltarif für gewürztes Fleisch </b></p><p><b>(sda) Gewürztes Fleisch wird dem gleichen Zolltarif unterstellt wie ungewürztes. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer Änderung zugestimmt - gegen den Willen des Bundesrates.</b></p><p>Heute kann gewürztes Fleisch dank eines tieferen Zolltarifs günstiger importiert werden als ungewürztes. Das sei ein "Zollschlupfloch", das geschlossen werden müsste, befanden die Befürworter der Änderung.</p><p>Sie wiesen auch auf den sogenannten Pfeffer-Trick hin: Fleisch, das vor dem Import gewürzt und vor dem Verkauf dann wieder gereinigt wird. Der Bund präzisierte deswegen die Erläuterungen zu den Zolltarifen. Gewürztes Fleisch muss demnach wie ungewürztes verzollt werden, wenn die Gewürze auf einfache Weise entfernt werden können.</p><p></p><p>Warnung vor Gegenmassnahmen</p><p>Aus Sicht der Gegner ist das Problem damit gelöst, ein "Zollschlupfloch" gibt es nicht. Den Befürwortern gehe es bloss um den Schutz der Schweizer Rindfleischproduktion, kritisierte Anita Fetz (SP/BS). Die Änderung berge aber erhebliche Risiken. So drohten Gegenmassnahmen anderer Länder bei Schweizer Wein und Käse.</p><p>Auch der Bundesrat lehnt die Änderung ab, weil dadurch WTO-Bestimmungen verletzt werden. Das Ausland werde das so nicht hinnehmen, warnte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. "Irgendwo wird das dann ausgeglichen." Betroffen wären andere Produkte.</p><p></p><p>Geringe Import-Menge</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist der Import von gewürztem Fleisch ohnehin unproblematisch. Der Anteil der Einfuhrmenge am gesamten Fleischkonsum sei gering, zudem gebe es keine feststellbaren negativen Auswirkungen auf die inländischen Produzentenpreise oder den Inlandanteil von Fleisch, sagte Widmer-Schlumpf.</p><p>Die Befürworter sprachen dagegen von ausländischer "Billigware", welche das unter strengen Tierschutzauflagen produzierte Schweizer Fleisch konkurrenziere. Der Rat hiess die Änderung, die auf eine parlamentarische Initiative zurückgeht, mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.</p>
Updated
08.04.2025 23:48

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