Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen
Details
- ID
- 20100431
- Title
- Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2015</b></p><p><b>Bundesrat gegen Wechsel bei medizinischer Notversorgung wegen Alkoholvergiftung </b></p><p><b>Wenn jemand wegen einer Alkoholvergiftung notfallmässig im Spital behandelt werden muss, soll die Grundversicherung die Kosten weiterhin übernehmen. Der Bundesrat lehnt eine Vorlage des Parlaments ab, die dies ändern will. Eigenes Verschulden ist heute kein Kriterium dafür, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernimmt oder nicht. Eine Ausnahme bei übermässigem Alkoholkonsum käme einem Systemwechsel gleich und wäre mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit schwer vereinbar. </b></p><p>Im März 2010 reichte Nationalrat Toni Bortoluzzi die parlamentarische Initiative "Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen" ein. Gemäss diesem Vorstoss sollen diejenigen, welche übermässig Alkohol konsumieren, für die notwendigen medizinischen Notfall-Behandlungen selber aufkommen. Diese Behandlungen würden dann nicht mehr wie bisher von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) bezahlt.</p><p>Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und Ständerates hatten sich für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Deshalb hat die nationalrätliche Kommission einen Vorentwurf ausgearbeitet und im Juni 2014 in die Vernehmlassung gegeben. </p><p>In der Vernehmlassung wird die Vorlage grossmehrheitlich abgelehnt. Mit einer Ausnahme sprechen sich alle Kantone gegen die Vorlage aus. Dagegen sind auch mehrere Parteien, fast alle Leistungserbringer, drei Konsumentenschutzorganisationen sowie weitere Organisationen. </p><p>Der Bundesrat lehnt die Vorlage ebenfalls ab. Sie würde einen Systemwechsel bedeuten, denn eigenes Verschulden wird bisher im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht berücksichtigt. Der Bundesrat lehnt einen solchen Wechsel für einen einzelnen Sachverhalt grundsätzlich ab. Er ist zudem der Ansicht, dass die Vorlage schwer mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit vereinbar ist, da sie nur übermässigen Alkoholkonsum, nicht aber andere gesundheitsschädigende Verhaltensweisen erfassen würde, wie das Ausüben gewisser Sportarten, Rauchen oder übermässiges Essen. Zudem sind weder die Wirksamkeit einer solchen Massnahme erwiesen noch die finanziellen Auswirkungen geklärt. </p><p>Weiter befürchtet der Bundesrat, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Kosten selbst übernehmen müssten. Dies könnte zu Folgeerkrankungen und später zu höheren Behandlungskosten führen. </p><p>Im Jahr 2012 wurden insgesamt rund 12'000 Personen wegen übermässigem Alkoholkonsum notfallmässig im Spital behandelt. Der grosse Teil davon (über 90 Prozent) war über 23 Jahre alt. Rund drei Viertel der Patientinnen und Patienten hatten nicht nur übermässig Alkohol getrunken, sondern litten beispielsweise auch an Alkoholabhängigkeit, psychischen Störungen sowie Verletzungen durch Gewalt oder Unfälle. Damit wäre die Frage, ob für den übermässigen Alkoholkonsum eigenes Verschulden vorliegt, oftmals schwierig zu klären. Derzeit sieht kein europäisches Land eine Beteiligung an den Behandlungskosten aufgrund einer Alkoholvergiftung vor.</p><p>Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Einschätzung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, dass im Umgang mit Alkoholmissbrauch Probleme bestehen. Deshalb hat er im Jahr 2008 das Nationale Programm Alkohol (NPA) verabschiedet. Das Programm sorgt für ein koordiniertes Vorgehen und setzt Ziele in der nationalen Alkoholpolitik. In diesem Rahmen werden gegenwärtig auch Empfehlungen erarbeitet, wie die zuständigen Stellen (Spitäler, Polizei, Suchtberatung) bei Alkoholvergiftungen vorgehen und zusammenarbeiten sollen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 13.05.2011 0 Folge geben (Erstrat) 13.05.2011 0 Folge geben (Erstrat) 24.01.2012 0 Zustimmung 24.01.2012 0 Zustimmung 20.06.2014 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2016.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.2015 1 Abschreibung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 17.12.2015</b></p><p><b>Komatrinker sollen Spitalkosten doch nicht selber tragen müssen </b></p><p><b>(sda) Wer sich ins Koma trinkt, soll die Kosten für die Notfallbehandlung im Spital nun doch nicht selber tragen müssen. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung beerdigt, die er zunächst unterstützt hatte.</b></p><p>Der Erlassentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) von 2010 zurück. Mit 97 zu 85 Stimmen und bei 11 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer nach einer intensiven Debatte, die Initiative abzuschreiben. Die Gegenstimmen kamen vor allem von der SVP und der FDP.</p><p>Die Mehrheit der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK) hatte die Meinung geändert und beantragt, auf den Erlass zu verzichten. Sie beurteilte ihn als kaum umsetzbar. In einer Vernehmlassung war die Vorlage mehrheitlich auf Ablehnung gestossen, und auch der Bundesrat hatte Bedenken angemeldet.</p><p>Die SGK-Mehrheit sah Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der Abgrenzung. Sie hielt es für schwierig, zu beurteilen, wer allein wegen Folgen von exzessivem Alkoholkonsum im Notfall hat behandelt werden müssen.</p><p></p><p>Warnung vor Entsolidarisierung</p><p>Halte man am Vorschlag fest, sei das der Beginn einer Entsolidarisierung in der Krankenversicherung, gab SGK-Sprecherin Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) ausserdem zu bedenken. Eine Minderheit hätte an der Vorlage festhalten wollen.</p><p>Sprecher Thomas de Courten (SVP/BL), betonte, es gehe um die medizinische Notversorgung und nicht um die Behandlung. "Wer sich vorsätzlich besäuft, soll auch dafür geradestehen. Das ist zumutbar." Der Bettel dürfe jetzt nicht hingeworfen werden.</p><p>Bruno Pezzatti (FDP/ZG) sah Diskussionsbedarf über die Frage, wie weit die Solidarität gehen müsse. Er wünschte sich eine befristete Umsetzung des Erlassentwurfs und ein wissenschaftliches Monitoring, um die offenen Fragen zu klären. Die Minderheit löste mit ihrer Position eine intensive Debatte aus.</p><p>Wegen Botellones, organisierter Besäufnisse von meist jungen Leuten, sei der Eindruck entstanden, etwas unternehmen zu müssen, sagte Lorenz Hess (BDP/BE) zum Meinungsumschwung der Mehrheit. Aber Botellones lägen inzwischen nicht mehr so im Trend. Auch gebe es Abrenzungsfragen: "Was ist Vorsatz und was fahrlässig?"</p><p></p><p>Auf zweiten Blick zeigen sich Risiken</p><p>Am Anfang habe die Vorlage bei der CVP und der EVP Sympathien geweckt, sagte auch Maja Ingold (EVP/ZH). Doch auf dem zweiten Blick zeigten sich schnell Kehrseiten, Nachteile und Risiken. Und wenn jemand nicht zahlen könne, müsse die Sozialhilfe einspringen. Das könne es ja wohl auch nicht sein.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:38