Organisation und Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Details
- ID
- 20100442
- Title
- Organisation und Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
- Description
- InitialSituation
- <p>Artikel 27 Absatz 3 StBOG sieht vor, dass Einzelheiten über die Organisation und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde in einer Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden.</p><p>In ihrem Bericht vom 20. Mai 2010 beantragt die Kommission die Zustimmung zum Entwurf der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation und Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Im Verordnungsentwurf werden insbesondere die Anstellungsart der Mitglieder der Aufsichtsbehörde, die Entschädigung, die Dauer des Präsidiums, die Beschlussfassung, das Sekretariat, der Bezug von administrativen und logistischen Leistungen, der Sitz der Aufsichtsbehörde, das Amtsgeheimnis sowie die Berichterstattung geregelt. (Quelle: Bericht der Rechtskommission des Ständerates)</p><p>Der Bundesrat stimmt dem Bericht und dem Verordnungsentwurf der Kommission zu, mit Ausnahme von Artikel 15 Absätze 1 und 3. Diesbezüglich beantragt der Bundesrat die nachstehenden Änderungen mit den folgenden Begründungen:</p><p>In Artikel 15 Absatz 1 ist der Zusatz "sonstige amtliche Verrichtungen" zu streichen, da sonst der Präsident oder die Präsidentin nebst dem ordentlichen Sitzungstaggeld für alle weiteren amtlichen Verrichtungen Anspruch auf ein weiteres Taggeld hätte, dies obwohl mit der Präsidialzulage dieser Aufwand bereits abgegolten ist.</p><p>In Artikel 15 Absatz 3 ist zu präzisieren, dass die beiden Richter oder Richterinnen in der Aufsichtsbehörde lediglich keinen Anspruch auf ein Taggeld haben. Damit wird deutlich, dass ihnen im Falle der Übernahme des Präsidiums die Präsidialzulage zusteht. Es handelt sich dabei um keine materielle Änderung; sie entspricht dem Willen der Kommission (s. Erläuterungen zu Art. 15 Abs. 1), der gegenwärtig nicht mit dem Wortlaut des Verordnungsentwurfs im Einklang steht. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 22.04.2010 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 22.04.2010 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 30.04.2010 0 Zustimmung 30.04.2010 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
- Resolutions
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Date Council Text 14.06.2010 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2010 1 Zustimmung 01.10.2010 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2010 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Beide Räte stimmten der Verordnung unter Einbezug der Anträge des Bundesrates ohne Diskussion zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung der Bundesversammlung im Nationalrat mit 134 zu 58 und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:02