Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite

Details

ID
20100467
Title
Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 28.01.2014</b></p><p><b>Mit 13 zu 10 Stimmen hat die Kommission die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative </b><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100467">10.467</a><b> Aubert verabschiedet und schlägt damit ein Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite vor. </b></p><p>Der Entwurf, welcher in enger Zusammenarbeit mit der Branche sowie mit kantonalen und kommunalen Sachverständigen ausgearbeitet wurde, setzt auf die Selbstregulierung der Branche. So soll die Branche verpflichtet werden, in einer Konvention zu definieren, welche Werbung aggressiv ist. Kommt innert angemessener Frist keine entsprechende Vereinbarung zustande, regelt der Bundesrat, welche Werbung aggressiv ist. Die Vorlage sieht überdies Verschärfungen bei der Kreditfähigkeitsprüfung vor. Damit entspricht die heute verabschiedete Vorlage weitgehend dem Vorentwurf, welche die Kommission im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung geschickt hat. Diese hatte ergeben, dass eine Mehrheit der Kantone, der betroffenen Branche sowie der interessierten Kreise den Vorentwurf grundsätzlich unterstützt. Rechtsstaatlichen Bedenken hat die Kommission Rechnung getragen, indem sie die ursprünglich vorgesehene Allgemeinverbindlicherklärung der privatrechtlichen Konvention durch eine Strafnorm im Gesetz ersetzt hat. Demnach soll mit Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden, wer gegen das Verbot aggressiver Werbung verstösst. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass mit dieser Vorlage ein Beitrag zur Vermeidung von Privatverschuldung geleistet werden kann. Durch den Einbezug der Branche garantiert die Vorlage in ihren Augen eine praxisnahe Lösung und ein in die Pflicht nehmen aller Akteure. Eine Minderheit empfiehlt die Initiative abzuschreiben, da sie bezweifelt, dass damit die Privatverschuldung effektiv bekämpft werden kann. Deren Ursache liege nicht in erster Linie bei der Aufnahme von Kleinkrediten, sondern in mangelnder Finanzkompetenz. Diese können nur durch gezielte Bildung und Sensibilisierung erreicht werden. Die Vorlage wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und anschliessend an den Nationalrat weitergeleitet.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.04.2014</b></p><p><b>Keine aggressive Werbung für Kleinkredite</b></p><p><b>Der Bundesrat begrüsst das geplante Verbot aggressiver Werbung für Kleinkredite. Dies hält er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einer Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates fest. Es ist für den Bundesrat unbestritten, dass zur Bekämpfung der Überschuldung auch die Werbung für Kleinkredite eingeschränkt werden muss. </b></p><p>Die aufgrund einer parlamentarischen Initiative in die Wege geleitete Revision des Konsumkreditgesetzes sieht vor, dass künftig nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden darf. Welche Werbung als aggressiv gilt, soll durch die Branche selber in einer Konvention definiert werden. Falls die Selbstregulierung scheitert, legt der Bundesrat fest, was unter aggressiver Werbung zu verstehen ist.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Einschränkung der Werbung. Aggressive Werbemethoden fördern nach seiner Ansicht unüberlegte Entscheide sowie überstürzte Verpflichtungen und erhöhen das Risiko einer Überschuldung. Zudem laufen sie den Präventionsanstrengungen zuwider, welche die Kompetenzen im Umgang mit Geld fördern wollen. Darüber hinaus sollte nach Ansicht des Bundesrates auch Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht und daher ebenfalls als aggressiv einzustufen ist, verboten werden.</p><p></p><p>Weitere Änderungen des Konsumkreditgesetzes</p><p>Weiter spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass nur noch Kredite, die spätestens nach drei Monaten zurückgezahlt werden müssen, vom Geltungsbereich des Konsumkreditgesetzes ausgeschlossen werden. Nach geltendem Recht sind auch Kredite, die in nicht mehr als vier Raten und spätestens nach zwölf Monaten zurückbezahlt werden müssen, dem Konsumkreditgesetz nicht unterstellt. Diese Ausnahme erlaubt es in der Praxis, Kredite sehr rasch zu vergeben, ohne dabei die finanziellen Verhältnisse der Konsumentin oder des Konsumenten überprüfen zu müssen. In Zukunft soll auf die Kreditfähigkeitsprüfung nur noch verzichtet werden können, wenn der Kredit innerhalb von drei Monaten zurückbezahlt werden muss, da die Folgen des Kreditvertrags für die Konsumentin oder den Konsument in diesem Fall gut absehbar sind. Schliesslich erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Pflicht des Kreditgebers, Konsumentinnen und Konsumenten, die anlässlich des Kreditantrags absichtlich falsche Angaben machen, an die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu melden, aus Gründen des Datenschutzes für problematisch. Es genügt, der IKO zu melden, dass die Kreditvergabe verweigert wurde.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    27.09.2011 1 Folge gegeben
    19.12.2011 2 Zustimmung
    13.12.2013 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2015.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.05.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.09.2014 2 Abweichung
    08.12.2014 1 Abweichung
    05.03.2015 2 Zustimmung
    20.03.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2014</b></p><p><b>Nationalrat will nun auch strengeres Werbeverbot für Kleinkredite </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat stimmt strengeren Regeln bei der Werbung für Kleinkredite zu. Er räumte am Montag mit einer Ausnahme alle Differenzen zum Ständerat aus. Das Parlament setzt zunächst auf die Selbstregulierung der Branche, um insbesondere Jugendliche vor Verschuldung zu schützen.</b></p><p>Der Ständerat hatte in der Herbstsession strengere Regeln beschlossen als zuvor der Nationalrat. In Bezug auf die Ausgestaltung und Durchsetzung des Verbots hat sich die grosse Kammer nun mehrheitlich den Vorschlägen des Ständerats angeschlossen.</p><p>Einstimmig räumte der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz ein, einzugreifen, wenn er die Vereinbarung der Branche für ungenügend hält. Er folgte damit seiner vorberatenden Wirtschaftskommission, die in diesem Punkt auf die Schiene der kleinen Kammer eingespurt war.</p><p>Ein Einzelantrag von Nationalrätin Christine Bulliard (CVP/FR), auf diesen Entschluss zurückzukommen, hatte keine Chance. Er wurde mit 103 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Vertreter von FDP und SVP monierten vergeblich, dass dem Bundesrat damit eine Kompetent eingeräumt werde, die "übertrieben und unnötig" sei, wie es Andrea Caroni (FDP/SG) ausdrückte.</p><p>Auch bei der Frage, ab welcher Dauer ein Kredit den neuen Bestimmungen unterstellt ist, unterlagen die Vertreter der FDP und SVP - wenn auch sehr knapp. Die grosse Kammer befürwortete mit 94 zu 92 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorschlag des Ständerats, Expresskredite unter das Konsumkreditgesetz zu stellen.</p><p>Eine Differenz bleibt jedoch bestehen: Mit 91 zu 87 Stimmen lehnte der Nationalrat den Vorschlag des Ständerats ab, dass die Busse bei Regelverstoss nicht nur bei vorsätzlichem, sondern auch bei fahrlässigem Handeln fällig wird.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.03.2015</b></p><p><b>Parlament beschliesst strengere Regeln für Kleinkredit-Werbung </b></p><p><b>(sda) Aggressive Werbung für Kleinkredite wird verboten, um insbesondere Jugendliche vor Verschuldung zu schützen. So will es das Parlament. Dabei setzt es auf Selbstregulierung: Was als aggressive Werbung gilt, darf die Kreditbranche selber definieren.</b></p><p>Am Donnerstag hat der Ständerat die Vorlage bereinigt, diese ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Umstritten war einzig noch gewesen, ob auch bei fahrlässigem Verstoss gegen das Verbot eine Busse fällig wird.</p><p>Nun ist die kleine Kammer dem Nationalrat in diesem Punkt entgegengekommen und hat die Strafe bei Fahrlässigkeit aus der Revision des Konsumkreditgesetzes gestrichen. Die vorsätzliche Verletzung des Verbots aggressiver Werbung hingegen kann mit bis zu 100'000 Franken Busse bestraft werden.</p><p>Damit werde das Gesetz so zahnlos, dass es auch gleich abgelehnt werden könne, sagte Anita Fetz (SP/BS), die sich auch für die Bestrafung der fahrlässigen Verletzung stark gemacht hatte. Pirmin Bischof (CVP/SO) widersprach: Die Strafdrohung für Vorsatz erfasse nicht nur Absicht, sondern auch Eventualvorsatz. Ein Unternehmer, der die Verletzung des Verbots aggressiver Werbung in Kauf nehme, müsse also ebenfalls mit einer Busse rechnen.</p><p>Über die Grundzüge der Vorlage waren sich die beiden Kammern schon in früheren Beratungen einig geworden. Insbesondere setzen sie auf Selbstregulierung: Welche Werbung als aggressiv gilt, kann die Kreditbranche selbst definieren.</p>
Updated
08.04.2025 23:40

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