Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland

Details

ID
20100506
Title
Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland
Description
InitialSituation
<p>Die Ratsmitglieder erhalten ihre Entschädigungen auf der Grundlage des Parlamentsressourcengesetzes vom 18. März 1981 (PRG) und der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1982 (VPRG). Die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung gehen davon aus, dass die Ratsmitglieder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Spezielle Entschädigungen für ein Ratsmitglied mit Wohnsitz im Ausland sind im geltenden Recht nicht ausdrücklich vorgesehen. </p><p>Das Büro des Nationalrates hat an seiner Sitzung vom 16. September 2010 gestützt auf einen Antrag der Verwaltungsdelegation eine Kommissionsinitiative beschlossen, mit welcher verlangt wird, dass noch vor den kommenden Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2011 die entsprechende gesetzliche Basis geschaffen werden soll, um die zusätzlichen Kosten bei einem Wohnsitz im Ausland angemessen entschädigen zu können. Damit soll sichergestellt werden, dass im Vorfeld der Wahlen den potentiell Interessierten verbindliche Angaben zu den Entschädigungen gemacht werden können. Die situativen Gegebenheiten der Ratsmitglieder mit ausländischem Wohnsitz können sehr unterschiedlich sein.</p><p>Der Entwurf sieht vor, dass für die Entschädigungsbereiche Reisen, Distanz sowie Mahlzeiten und Übernachtungen weitergehende Entschädigungen festgelegt werden können, wenn Ratsmitglieder ihren Wohnsitz im Ausland haben. Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigungen als Paket zu verstehen sind, so dass je nach Situation zwischen den einzelnen Bereichen ein gewisser Ausgleich stattfinden kann. Um den verschiedenen geographischen Situationen Rechnung zu tragen, soll bei der Bemessung der Entschädigungen die unterschiedliche Entfernung nach Bern angemessen berücksichtigt werden. Dass Büro stellt sich vor, dass die möglichen Wohnorte in drei relative homogene geographische Zonen unterteilt werden ("grenznahes Ausland", "übriges Europa" und "übrige Welt"). Die Regelungen sollen nur gelten für Ratsmitglieder, die bereits bei ihrer Wahl den Wohnsitz im Ausland haben.</p><p>Gemäss dem Entwurf wird die Verwaltungsdelegation in der Verordnung ermächtigt, die Regelungen in einer Weisung zu konkretisieren.</p><p>(Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    27.08.2010 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    27.08.2010 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    27.09.2010 0 Zustimmung
    27.09.2010 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) (Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2010 1 Beschluss nach Entwurf des Büros.
    28.02.2011 2 Zustimmung
    18.03.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.04.2011 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die Koordinationskonferenz der Bundesversammlung das Inkrafttreten bestimmt hat.
Proceedings
<p>Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 130 zu 31 Stimmen an, der Ständerat mit 43 Stimmen bei einer Enthaltung.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:24

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