Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
Details
- ID
- 20100538
- Title
- Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 27.05.2014</b></p><p><b>Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse</b></p><p>Im Rahmen der am 17. Dezember 2010 von Nationalrat Jacques Bourgeois eingereichten parlamentarischen Initiative (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100538">10.538</a>) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 20. Mai 2014 einen Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) angenommen. Durch das Inkrafttreten der Revision des THG im Jahre 2010 wurde in der Schweiz das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" autonom eingeführt. Dadurch können bestimmte Produkte, welche in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR rechtmässig in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen ebenfalls auf den Schweizer Markt gebracht werden. Im Bereich der Lebensmittel gilt eine Sonderregelung, wonach die Anwendung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" einer Bewilligungspflicht untersteht. Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" dar. </p><p>Durch die vorgeschlagene Änderung des THG möchte die Kommissionsmehrheit einer Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche im Lebensmittelbereich entgegenwirken. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht stellt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz dar. </p><p>Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 29. August 2014 in die Vernehmlassung. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 21.10.2014</b></p><p>Die Kommission hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100538">10.538</a> geprüft. 16 Kantone (AG, AI, BL, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS) haben sich positiv zur Vorlage geäussert, 8 Kantone (AR, BE, BS, GL, SZ, TI, ZG, ZH) lehnten sie ab. Von den Parteien befürworteten drei (BDP, Grüne, SVP) die Vorlage, während vier (CVP, FDP, glp, SPS) sie ablehnten. Die Kommission entschied mit 15 zu 10 Stimmen, dem Nationalrat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf zu unterbreiten. Die Kommissionsmehrheit hält daran fest, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Bereich der Lebensmittel zu einer Verwässerung der hohen schweizerischen Qualitäts- und Produktionsstandards führt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage insgesamt ab und beantragt Nichteintreten. Sie verweist auf das Potenzial des Cassis-de-Dijon-Prinzips zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.01.2015</b></p><p><b>Der Bundesrat schlägt in einer Stellungnahme zu Handen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vor, die parlamentarische Initiative "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen" abzulehnen. </b></p><p>Die parlamentarische Initiative 10.538 ("Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen") wurde von den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte angenommen. </p><p>Der Bundesrat lehnt die Initiative in seiner Stellungnahme ab. Er ist der Auffassung, dass den Anliegen der Initiative Rechnung getragen werden kann, ohne die Lebensmittel vom "Cassis-de-Dijon-Prinzip" auszunehmen. Auf das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" als Massnahme zum Abbau technischer Handelshemmnisse soll auch bei Lebensmitteln nicht verzichtet werden. Das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" fördert die Wettbewerbsintensität und trägt zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz bei. Ein Verzicht auf das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" bei Lebensmitteln würde auch dem Einkaufstourismus weiter Vorschub leisten. In der Vernehmlassung wurde die Initiative mehrheitlich abgelehnt.</p><p>Das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" wurde in der Schweiz im Rahmen der THG-Revision von 2010 eingeführt. Es besagt, dass bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte, die in der EU rechtmässig auf dem Markt sind, auch in der Schweiz unverändert in Verkehr gebracht werden können. Um den besonderen Anforderungen an Lebensmittel (Sicherheit, Kennzeichnung) Rechnung zu tragen, bedürfen nach ausländischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel einer zusätzlichen Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, bevor sie gemäss "Cassis-de-Dijon-Prinzip" in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen.</p>
- Objectives
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Date Council Text 08.11.2011 0 Folge geben (Erstrat) 08.11.2011 0 Folge geben (Erstrat) 20.01.2012 0 Zustimmung 20.01.2012 0 Zustimmung 21.03.2014 1 Fristverlängerung zur Frühjahrssession 2016.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
- Resolutions
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Date Council Text 06.05.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 17.06.2015 2 Nichteintreten. 15.09.2015 1 Festhalten (= Eintreten). 24.09.2015 2 Festhalten (= Nichteintreten).
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 17.06.2015</b></p><p><b>Landwirtschaft - Cassis-de-Dijon gilt für Lebensmittel weiterhin </b></p><p><b>(sda) In der EU hergestellte Lebensmittel sollen in der Schweiz weiterhin verkauft werden dürfen, auch wenn sie Schweizer Standards nicht erfüllen. Der Ständerat lehnt es ab, das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel wieder aufzuheben.</b></p><p>Er ist auf die von Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR) initiierte Gesetzesänderung gar nicht erst eingetreten. Der Entscheid fiel auf Antrag der Wirtschaftskommission mit 28 zu 16 Stimmen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.</p><p>Das 2010 von der Schweiz einseitig eingeführte Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Lebensmittel brauchen zusätzlich eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).</p><p>Der Bundesrat hatte ursprünglich mit Einsparungen für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken pro Jahr gerechnet. Diese Erwartungen erfüllten sich nicht. Die Preise sanken nicht spürbar, und das Interesse an Importen unter erleichterten Bedingungen ist klein. Gemäss BLV wurden im Lebensmittelbereich bisher 179 Gesuche gestellt, davon wurden 47 bewilligt.</p><p></p><p>Sorge um Qualität</p><p>Im Nationalrat war das geringe Interesse ein Argument gegen Cassis-de-Dijon. Grüne und der bauernfreundliche Flügel der Bürgerliche teilten ausserdem die Sorge um die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft. Unterstützt wurden sie dabei durch eine Kampagne gegen angeblich minderwertige ausländische Lebensmittel wie wässrigem Schinken oder Sirup mit wenig Fruchtanteil.</p><p>Die gleiche bunte Koalition machte sich im Ständerat für die Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzips stark. Die Gegner kritisierten die einseitige Anwendung durch die Schweiz. Peter Föhn (SVP/SZ) wies auf die ausbleibende Wirkung hin, während der Aufwand für die Umsetzung hoch sei. "Ausser Spesen nichts gewesen", sagte er. Für die Konsumenten sei zudem kaum erkennbar, dass die Lebensmittel nach ausländischen Standards produziert worden seien.</p><p>Nach Ansicht des Grünen Luc Recordon (VD) stellen minderwertige Produkte aus der EU ein beträchtliches Sicherheitsrisiko dar. Bei Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nach dem massgeblichen Gerichtsentscheid im Jahr 1979 sei dieses sinnvoll gewesen. Mit der Integration zahlreicher osteuropäischer Länder habe sich die Lage verändert.</p><p>Auch Géraldine Savary (SP/VD) machte sich aus Sicht der Westschweizer Konsumentenorganisationen für die Abschaffung stark, während sich andere SP-Vertreter mit den Deutschschweizer Konsumentenorganisationen für die Beibehaltung einsetzten.</p><p></p><p>"Fett und impotent"</p><p>Die Wirtschaftskommission beantragte, nicht auf die Gesetzesänderung einzutreten. Die materielle Wirkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sei zwar bescheiden, sagte Kommissionspräsident Roberto Zanetti (SP/SO). Andererseits lasse sich nicht feststellen, wie sich die Preise ohne dieses entwickelt hätten.</p><p>Die Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzip wäre zudem "ein falsches Signal zur falschen Zeit", sagte Zanetti. Gefordert sei der Abbau von Handelshemmnissen, nicht die "Betonierung von Abschottungen". Unter solchen Bedingungen drohten Branchen "fett und impotent" zu werden. Der Kommissionspräsident zielte auch direkt auf die Landwirtschaft: Kurzfristige Gruppeninteressen dürften nicht die gesamte Volkswirtschaft kompromittieren, sagte er.</p><p>Auch die Wahlfreiheit war ein Thema: "Die Konsumentinnen und Konsumenten sind mündig", sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Sie kauften schon heute für 11 Milliarden im Jahr im Ausland ein und erachteten die Produkte offenbar als qualitativ gut und sicher. Der Beweis, dass es Sicherheitsproblem gebe, fehle bis heute, sagte auch Hans Hess (FDP/OW).</p><p>Unterstützt wurden die Befürworter des Cassis-de-Dijon-Prinzips von Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Die Einseitigkeit sei nicht elegant, die erkennbare Wirkung klein. Aber geschadet habe das Prinzip auch nicht. "Wir müssen offen bleiben", sagte er. Solche Zeichen würden zur Kenntnis genommen von den Unternehmen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat will Cassis-de-Dijon für Lebensmittel aufheben </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat bleibt dabei: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel soll wieder aufgehoben werden. Durchsetzen dürfte sich aber der Ständerat, der das nicht will.</b></p><p>Das Cassis-de-Dijon-Prinzip wendet die Schweiz seit 2010 an. Damit dürfen in der EU zugelassene Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Für Lebensmittel braucht es zusätzlich eine Bewilligung des Bundes. Die Schweiz ist durch das Prinzip nicht verpflichtet, EU-Produkte zuzulassen.</p><p>Den Bauern ist der erleichterte Import ein Dorn im Auge. Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR), Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen.</p><p></p><p>Deutliche Entscheide in beiden Räten</p><p>Weil die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat zustimmten, liegt den Räten nun eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Der Nationalrat hat dieser im Frühjahr deutlich zugestimmt. Der Ständerat beschloss im Sommer ebenso deutlich, gar nicht erst darauf einzutreten.</p><p>Am Dienstag war nun wieder der Nationalrat am Zug. Er bestätigte seinen Entscheid mit 105 zu 71 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Nun ist erneut der Ständerat an der Reihe. Spricht er sich ein zweites Mal dagegen aus, ist die Gesetzesänderung vom Tisch.</p><p></p><p>Qualität in Frage gestellt</p><p>Die Kritiker des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Lebensmittel aus den Reihen von SVP, CVP und Grünen sehen darin eine Gefahr für die hohen Schweizer Qualitätsstandards. Sie möchten, dass angeblich minderwertige ausländische Lebensmittel wie wässriger Schinken oder Sirup mit wenig Fruchtanteil wieder aus den Regalen verschwindet.</p><p>Die ausländischen Produkte schadeten der einheimischen Landwirtschaft, hiess es im Rat. Da die erwarteten Preissenkungen nicht eingetreten seien, gebe es keinen Grund, das Prinzip weiter aufrecht zu erhalten. Es bringe viel mehr Nachteile, etwa höhere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Hansjörg Walter (SVP/TG) erwähnte auch die Swissness-Vorlage. Damit werde die Landwirtschaft belastet. Hier gelte es nun, sie zu entlasten.</p><p></p><p>Fragwürdiger Protektionismus</p><p>Die Befürworter sehen ihrerseits keinen Grund, das Cassis-de-Dijon-Prinzip abzuschaffen. Damit würde bloss der Einkaufstourismus gefördert, argumentierten sie. Den Bauernvertretern warfen sie vor, es gehe ihnen nicht um Qualität, sondern um Protektionismus und Ideologie. Es gebe auch gute ausländische Produkte, stellte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) fest.</p><p>Der Bundesrat hatte damit gerechnet, dass durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip die Preise spürbar sinken würden. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt, wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann einräumte. Das Interesse des Handels an erleichterten Einfuhren war eher klein.</p><p>Nur wenige Produkte landeten bisher in den Regalen - aus Sicht der Befürworter ein weiterer Grund dafür, auch künftig die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden zu lassen. Cassis-de-Dijon habe der Schweiz vielleicht nicht viel genützt, aber auch nicht geschadet, befand Schneider-Ammann.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 24.09.2015</b></p><p><b>Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel bleibt </b></p><p><b>(sda) Das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel gilt weiterhin. Der Ständerat hat sich am Donnerstag zum zweiten Mal gegen eine Änderung ausgesprochen. Damit bleibt alles beim Alten.</b></p><p>Der Nationalrat hätte das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel aufheben wollen. Der Ständerat ist aber nicht auf die Vorlage eingetreten. Der zweite Entscheid fiel mit 23 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltungen.</p><p>Die Schweiz wendet das Cassis-de-Dijon-Prinzip seit 2010 an. Es besagt, dass in der EU zugelassene Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Lebensmittel braucht es aber zusätzlich eine Bewilligung des Bundes. Das Interesse hält sich in Grenzen: Bisher wurden rund 50 Bewilligungen erteilt.</p><p>Den Bauern ist der erleichterte Import dennoch ein Dorn im Auge. Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR), Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Weil die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat dem Vorstoss zustimmten, konnten die Räte über eine entsprechende Gesetzesänderung befinden.</p><p></p><p>Fragwürdige Qualität</p><p>Die Kritiker des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Lebensmittel aus den Reihen von SVP, CVP und Grünen sehen darin eine Gefahr für die hohen Schweizer Qualitätsstandards. Sie möchten, dass angeblich minderwertige ausländische Lebensmittel wie wässriger Schinken oder Sirup mit wenig Fruchtanteil wieder aus den Regalen verschwindet.</p><p>Die ausländischen Produkte schadeten der einheimischen Landwirtschaft, hiess es im den Räten. Da die erwarteten Preissenkungen nicht eingetreten seien, gebe es keinen Grund, das Prinzip weiter aufrecht zu erhalten. Es bringe viel mehr Nachteile, etwa höhere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.</p><p></p><p>Fragwürdiger Protektionismus</p><p>Die Befürworter sehen ihrerseits keinen Grund, das Cassis-de-Dijon-Prinzip abzuschaffen. Damit würde bloss der Einkaufstourismus gefördert, argumentierten sie. Den Bauernvertretern warfen sie Protektionismus vor. Abschottungssignale seien im Moment nicht optimal, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) am Donnerstag im Ständerat im Namen der vorberatenden Kommission.</p><p>Der Bundesrat hatte damit gerechnet, dass durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip die Preise spürbar sinken würden. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt. Der Bundesrat möchte dennoch daran festhalten. Das Cassis-de-Dijon habe der Schweiz vielleicht nicht viel genützt, aber auch nicht geschadet, sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er rief dazu auf, ein Zeichen für die Offenheit, die Wahlfreiheit und gegen den Einkaufstourismus zu setzen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:27