Immobilienbotschaft VBS 2011
Details
- ID
- 20110017
- Title
- Immobilienbotschaft VBS 2011
- Description
- Botschaft vom 16. Februar 2011 über die Immobilien des VBS für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft VBS 2011)
- InitialSituation
- <p>Mit der Immobilienbotschaft des VBS 2011 werden zwei neue Verpflichtungskredite von insgesamt 305 Millionen Franken beantragt. Alle Vorhaben unterliegen dem militärischen Plangenehmigungsverfahren, welches im Rahmen der öffentlichen Auflage sicherstellt, dass den Interessen von Raum und Umwelt, der Kantone und Gemeinden sowie der Betroffenen Rechnung getragen wird.</p><p>Schwergewichtig wird mit der Immobilienbotschaft 2011 mit rund 125 Millionen Franken in die Ausbildungs-Infrastruktur der Armee investiert. Davon entfallen 19,5 Millionen Franken auf die zweite Etappe der Gesamtsanierung des Kompetenzzentrums ABC in Spiez.</p><p>Innerhalb des Rahmenkredits von 285,5 Millionen Franken werden rund 110 Millionen Franken für bauliche Anpassungen an der Einsatz-Infrastruktur beantragt. Es handelt sich dabei um Vorhaben, wie der Anpassung und Erweiterung des Truppenlagers Affenwald in Meiringen, den Anpassungen am Breitbandübertragungsnetz in der Ost- und Südschweiz, dem Rückbau von Übermittlungsinfrastrukturen in der ganzen Schweiz sowie der Sanierung verschiedener Seilbahnen zu Höhenanlagen. Weitere rund 175 Millionen Franken sind für unterschiedliche Bedarfsträger im VBS für verschiedene Sanierungsarbeiten an bestehenden Infrastrukturen vorgesehen.</p><p>Mit der Immobilienbotschaft VBS 2011 werden Bauvorhaben in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz realisiert. Durchschnittlich werden dadurch zirka 850 Personen während zwei Jahren beschäftigt sein.</p><p>Die Immobilienplanung des VBS basiert auf dem Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 und berücksichtigt die Stossrichtung des Armeeberichtes 2010 und des Sicherheitspolitischen Berichtes 2010. Die Bauvorhaben dienen primär der Verbesserung oder Erneuerung bestehender Infrastrukturen. Das Immobilienportfolio des VBS wird auf den Bedarf der Schweizer Armee ausgerichtet und entspricht ausgewiesenen und überprüften Bedürfnissen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 16.02.2011)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 16. Februar 2011 über die Immobilien des VBS für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft VBS 2011)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft VBS 2011)
- Resolutions
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Date Council Text 01.06.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 14.09.2011 1 Abweichung 27.09.2011 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat </b>beantragte Hans Altherr (RL, AR) im Namen der Kommission auf die Vorlage einzutreten. Bundesrat Ueli Maurer betonte, dass der Schwerpunkt der vorliegenden Immobilienbotschaft auf der Mängelbehebung liegt, da sie lediglich ein Neubauprojekt aufweist. Ausserdem nehme sie Rücksicht auf die Weiterentwicklung der Armee, was bedeute, dass nur dort investiert werde, wo die Gebäude auch in Zukunft militärisch genutzt werden könnten. Der Rat folgte dem Antrag der Kommission und trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. In der Detailberatung stellte die Kommission den Antrag, Artikel 5 im Sinne der Transparenz und klareren Überprüfbarkeit der Einhaltung dieser Kredite zu streichen. Der Rat folgte auch hier der Kommission und beschloss Artikel 5 zu streichen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss einstimmig angenommen. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte<b></b>Christian Miesch (V, BL) im Namen der Kommission auf die Vorlage einzutreten. Der Rat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. In der Detailberatung stellte eine links-grüne Minderheit den Antrag, dem Ständerat zu folgen und Artikel 5 zu streichen. Auf diese Kreditverschiebungen müsse verzichtet werden, damit überprüft werden kann, ob die Kredite eingehalten werden. Die Überprüfbarkeit sei nicht transparent möglich, wenn diese Bestimmung nicht gestrichen wird, so die Argumentation der Minderheit. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Version des Bundesrates anzunehmen. Sie argumentierte, dass die Streichung dieser Bestimmung dazu führen würde, dass bei der geringsten Kostenüberschreitung eine Krediterhöhung durch die eidgenössischen Räte bewilligt werden müsste. Der Antrag der Kommissionsmehrheit setzte sich schliesslich dank der Unterstützung der bürgerlichen Fraktionen mit 93 zu 47 Stimmen durch. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss einstimmig angenommen.</p><p>Zurück im <b>Ständerat </b>beantragte Hans Altherr (RL, AR) im Namen der Kommission bei der verbleibenden Differenz dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zu folgen und Artikel 5 beizubehalten. Der Antrag wurde diskussionslos angenommen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:22