Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
Details
- ID
- 20110020
- Title
- Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
- Description
- Botschaft vom 23. Februar 2011 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
- InitialSituation
- <p>In der Botschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode 2012-2015 und beantragt zu deren Umsetzung Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 637,9 Millionen Franken. Die beantragten Finanzmittel entsprechen damit der Finanzplanung des Bundes.</p><p>Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, die kulturelle Vielfalt zu pflegen, den Zugang zur Kultur zu verbessern sowie die damit verbundenen Themen der kulturellen Traditionen und der Digitalisierung in die Kulturpolitik aufzunehmen. Im Weiteren will er den Kulturaustausch in der Schweiz und mit dem Ausland fördern. Schliesslich will der Bundesrat die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Städten und Gemeinden stärken und sich für gute kulturelle Rahmenbedingungen einsetzen.</p><p>Neben diesen Kernzielen der Kulturpolitik des Bundes definiert die Botschaft aufgabenspezifische Schwerpunkte für die vier Kulturinstitutionen des Bundes: das Bundesamt für Kultur (BAK), Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) sowie das Schweizerische Nationalmuseum (SNM).</p><p></p><p>Die Kulturpolitik des Bundes verfolgt fünf Kernziele:</p><p>- Pflege der kulturellen Vielfalt: Die Pflege der kulturellen Vielfalt ist ein zentrales kulturpolitisches Ziel des Bundes. Dieses Kernanliegen, das sowohl Kulturerbe wie auch Kultuschaffen betrifft, prägt zum einen die Aufgabengebiete der vier Kulturinstitutionen des Bundes. Zum anderen wird die kulturelle Vielfalt in der Periode 2012-2015 durch das Thema "Lebendige Traditionen" berücksichtigt: Mit verschiedenen Projekten beleuchten das BAK, Pro Helvetia, die NB und das SNM die Bedeutung regionaler und traditioneller Kulturformen für das kulturelle Leben in der Schweiz.</p><p>- Verbesserung des Zugangs zur Kultur: Der Zugang zur Kultur ist ein wichtiges Element sozialer Integration und eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, insbesondere Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einem vielfältigen Kulturangebot zu eröffnen. Dieses Ziel wird durch Massnahmen des BAK in den Bereichen Sprachförderung, Leseförderung, musikalische Bildung und über die Förderung von Kunstvermittlungsprojekten durch Pro Helvetia erreicht. Im Weiteren wollen die Kulturakteure des Bundes mit dem Thema "Kultur Digital" insbesondere Kinder und Jugendliche besser erreichen.</p><p>- Förderung des Kulturaustauschs: Für ein lebendiges Kulturleben ebenso wie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland sowie mit dem Ausland zentral. Die Förderung des Kulturaustauschs wird im Wesentlichen durch Pro Helvetia und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten umgesetzt.</p><p>- Verstärkung der Zusammenarbeit: Der Bund verfügt in keinem Kulturbereich über eine ausschliessliche Verfassungskompetenz. Er handelt im Verhältnis zu den Kantonen vielmehr parallel und in einigen Bereichen bloss subsidiär. Im Weiteren tragen Kantone und Städte den Grossteil der Kulturausgaben der öffentlichen Hand. Insbesondere der Aspekt der Subsidiarität gebietet eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Kulturbereich. In Zukunft soll deshalb ein nationaler Kulturdialog zwischen den verschiedenen Staatsebenen stattfinden.</p><p>- Schaffung guter Rahmenbedingungen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft der Schweiz ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich gewachsen. Sie beschäftigt inzwischen rund 20 000 Personen und generiert 4,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Der Bund soll durch gute Rahmenbedingungen ein fruchtbares Kulturleben und das weitere Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglichen.</p><p></p><p>Aufgabenspezifische Schwerpunkte</p><p>Der Bundesrat sieht für das BAK, Pro Helvetia, die NB und das SNM in der Periode 2012-2015 folgende Schwerpunkte vor:</p><p>- BAK: Im Zug der Neuregelung der Zuständigkeiten bereinigt das BAK sein Portfolio. Es tritt namentlich Aufgaben in der Nachwuchsförderung und im Kulturaustausch (Biennalen, Buchmessen) an Pro Helvetia ab und übernimmt von ihr insbesondere die Finanzierung der Promotionsorganisation Swiss Films. Neue Akzente setzt das BAK in der Förderung der musikalischen Bildung und in der Neukonzeption der verschiedenen Preise des Bundes (Ausdehnung auf die Kultursparten Literatur, Tanz, Theater und Musik). Wichtige strukturelle Neuerungen betreffen die Erhöhung des Ankaufsetats der Gottfried-Keller-Stiftung und ihre administrative Zusammenlegung mit der Bundeskunstsammlung.</p><p>- Pro Helvetia: Bei Pro Helvetia stehen inhaltlich die Entwicklung der Nachwuchsförderung, der Kunstvermittlung und der Förderung des künstlerischen Schaffens im Bereich der visuellen Künste (inkl. Fotografie) im Vordergrund. Ausserdem wird Pro Helvetia künftig den Schweizer Beitrag zu den Kunst- und Architekturbiennalen verantworten und die Präsenz von Schweizer Verlagen an internationalen Buchmessen unterstützen. Im internationalen Kulturaustausch will die Stiftung die Beziehungen zu Russland festigen, mittelfristig durch die Eröffnung eines Verbindungsbüros in Moskau. Das KFG sieht für die Stiftung Pro Helvetia eine neue Organisation vor: Der Stiftungsrat wird von bisher 25 auf neu 9 Mitglieder reduziert und konzentriert sich auf strategische Fragen. Neu wird eine Fachkommission mit 13 Mitgliedern zur Begutachtung von Fördergesuchen geschaffen.</p><p>- NB: Die NB wird seit 2006 mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Sie hat die Aufgabe, gedruckte und digitale Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln. Die grosse Herausforderung für die NB ist der Umgang mit der digitalen Information. Im Vordergrund stehen die Sammlung und Erhaltung original digitaler Publikationen und die Digitalisierung ihrer gedruckten Bestände.</p><p>- SNM: Seit dem 1. Januar 2010 ist das SNM eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die neue Museumsgruppe umfasst drei kulturhistorisch ausgerichtete Museen - Landesmuseum Zürich, Château de Prangins und Forum Schweizer Geschichte Schwyz - und das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis. Neben temporären Ausstellungen konzipieren die Museen ihre Dauerausstellungen sukzessive neu: In der Periode 2012-2015 zeigt das Château de Prangins in einer neuen Dauerausstellung den Übergang vom Ancien Régime zur modernen Schweiz. In der Aus- und Weiterbildung von Kuratorinnen und Kuratoren, Konservatorinnen und Konsvervatoren sowie Restauratorinnen und Restauratoren will das SNM in Zukunft stärker mit Universitäten und Hochschulen kooperieren. Schliesslich wird das SNM als museologisches Kompetenzzentrum seine Dienstleistungen für Dritte ausbauen.</p><p></p><p>Verhältnis zur Finanzplanung des Bundes</p><p>Die mit der Botschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse in der Höhe von insgesamt 637,9 Millionen Franken für die Jahre 2012-2015 entsprechen unter Berücksichtigung sämtlicher Kredite der vier Kulturinstitutionen des Bundes der Finanzplanung des Bundes.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. Februar 2011 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 26.09.2011 1 Abweichung 29.09.2011 2 Abweichung 29.09.2011 1 Zustimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2011 1 Zustimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich des Films in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 26.09.2011 1 Zustimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Verständigung und Sprache in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2011 1 Zustimmung
-
- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2011 1 Abweichung 29.09.2011 2 Zustimmung
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- Number
- 6
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 26.09.2011 1 Abweichung 29.09.2011 2 Zustimmung
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- Number
- 7
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Schweizer Nationalphonothek in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2011 1 Zustimmung
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- Number
- 8
- Text
- Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2012–2015
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2011 1 Zustimmung
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- Proceedings
- <p>IIm <b>Ständerat</b> wurde ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. Die Rednerinnen und Redner hoben hervor, dass der Kultur in unserer Gesellschaft eine grosse Bedeutung zukommt und dass die kulturelle Vielfalt mit der Kulturpolitik des Bundes gefördert werden sollte. Auch wurde betont, wie wichtig das neue Instrument der "Kulturbotschaft" für die Kulturakteure des Bundes ist. In der Detailberatung stand die Problematik der Kulturfinanzierung im Zentrum der Debatte. In Artikel 1 folgte die Kleine Kammer dem Antrag ihrer Kommission und sprach sich für eine Erhöhung des Rahmenkredits für Heimatschutz und Denkmalpflege um 20 Millionen Franken aus. Die Ausgabenbremse wurde mit 40 zu 0 Stimmen einhellig angenommen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf 1 mit 38 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Der Entwurf 2 passierte diskussionslos mit 37 zu 0 Stimmen.</p><p>Keine Einstimmigkeit herrschte beim Entwurf 3. Der Antrag der Kommission, den Zahlungsrahmen im Bereich Film um 10 Millionen Franken zu erhöhen, war umstritten und wurde nur mit 22 zu 16 Stimmen angenommen. Die starke Minderheit, die sich für eine finanzverträgliche Vorlage einsetzte, wurde dabei von den Befürwortern einer stärkeren Filmförderung überstimmt. In der Abstimmung über die Ausgabenbremse wurde das qualifizierte Mehr mit 25 zu 12 Stimmen erreicht. In der Gesamtabstimmung wiederum wurde dieser Bundesbeschluss mit 26 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Die Entwürfe 4 und 5 passierten gemäss Antrag des Bundesrates mit 35 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive mit 37 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Abgelehnt wurden sowohl der Antrag, wonach 12 Millionen Franken für die Leseförderung vorzusehen sind, als auch jener, wonach das Alpine Museum in Bern bzw. das Haus der Volksmusik in Altdorf unterstützt werden sollten.</p><p>Am Entwurf 6 betreffend Finanzierung von Pro Helvetia wurden entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit keine Änderungen vorgenommen. Zwar wurde mit 19 zu 18 Stimmen beschlossen, den jährlichen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia gemäss dem Antrag der Kommission zu erhöhen, doch scheiterte der Antrag letztlich an der Ausgabenbremse, weil das qualifizierte Mehr nicht erreicht wurde (20 zu 14 Stimmen). In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 23 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.</p><p>Die Entwürfe 7 und 8 passierten in der Gesamtabstimmung diskussionslos mit 34 zu 0 beziehungsweise 33 zu 0 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>unterstützen alle Fraktionen Eintreten; dieses wurde ohne Gegenstimme beschlossen. </p><p>Die grosse Kammer nahm die Entwürfe in den Gesamtabstimmungen an. Bei den Entwürfen 1, 5 und 6 schuf sie allerdings Differenzen zum Ständerat.</p><p>Bei Entwurf 1 nahm der Nationalrat einen Minderheitsantrag Jean-François Steiert (S, FR) an und erhöhte den Rahmenkredit für Heimatschutz und Denkmalpflege (Art.1), womit er eine erste Differenz zur kleinen Kammer schuf. Dieser Antrag wurde mit 99 zu 65 Stimmen angenommen, die Aufhebung der Ausgabenbremse mit 110 zu 54 Stimmen. </p><p>Bei Entwurf 5, der den Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur festlegt, wurden bei Artikel 1 sechs Minderheitsanträge eingereicht. Zwei davon wurden angenommen, nämlich der Antrag der Minderheit I um Maya Graf (G, BL), welcher verlangt, dass 600'000 Franken zugunsten der Stiftung Sportmuseum Schweiz verwendet werden, und jener der Minderheit IV um Jean-François Steiert (S, FR), welcher in den Jahren 2014 und 2015 500'000 Franken für das Alpine Museum vorsehen will. Nach der Annahme dieser beiden Anträge beschloss der Rat mit 136 zu 26 Stimmen, die Ausgabenbremse betreffend Artikel 1 aufzuheben.</p><p>Eine letzte Differenz schuf die grosse Kammer bei Entwurf 6, der den Zahlungsrahmen für Pro Helvetia festlegt. Mit 100 zu 60 Stimmen folgte sie der Mehrheit ihrer Kommission und bewilligte gemäss Entwurf des Bundesrates einen Zahlungsrahmen von 140'400'000 Franken. Der Ständerat hatte beschlossen, diesen auf 149'000'000 Franken zu erhöhen. Die entsprechende Ausgabenbremse hob der Nationalrat mit 135 zu 14 Stimmen auf.</p><p>Im zweiten Durchgang hielt der <b>Ständerat</b> an einer Differenz in Entwurf 1 fest, indem er sich gegen eine Erhöhung des Rahmenkredits für Heimatschutz und Denkmalpflege aussprach. Die weiteren Differenzen zum Nationalrat wurden ohne grössere Diskussion beseitigt.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte schliesslich diskussionslos mit 70 zu 66 Stimmen der kleinen Kammer.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:16