Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision

Details

ID
20110022
Title
Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision
Description
Botschaft vom 4. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht
InitialSituation
<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts soll einer Totalrevision unterzogen werden. Nebst der Vereinfachung und Harmonisierung der Einbürgerungsverfahren sowie der Angleichung des Integrationsbegriffs an das Ausländerrecht sollen grundsätzliche Neuerungen eingeführt werden wie beispielsweise die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung, die Herabsetzung der Aufenthaltsdauer von bisher zwölf Jahren auf neu acht Jahre, Ordnungsfristen für die Erstellung von Erhebungsberichten oder die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen.</p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Das geltende Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG; SR 141.0) vom 29. September 1952 ist in der Vergangenheit durch zahlreiche Revisionen geändert worden, worunter die Verständlichkeit und Lesbarkeit zunehmend gelitten haben. Ein grösserer Reformbedarf hat sich vor dem Hintergrund des totalrevidierten Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20) abgezeichnet.</p><p>Zudem zeigte sich in zunehmendem Mass, dass nicht nur die Terminologie und die Begriffe neu definiert oder an die geänderten Erlasse angepasst, sondern auch grundsätzliche Neuerungen im Bürgerrechtsgesetz eingeführt werden müssen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Bei der geplanten Gesetzesrevision ist ein Grossteil des geltenden Bürgerrechtsgesetzes betroffen. Es handelt sich daher um eine Totalrevision. Diese verfolgt in der Hauptsache folgende Ziele:</p><p>- Herstellung einer weitgehenden Kohärenz mit dem Ausländergesetz bezüglich Anforderungen an den Integrationsgrad und die Sprachkenntnisse;</p><p>- Verbesserung der Entscheidgrundlagen (gemäss Bericht EJPD zur Jugendgewalt und gemäss Bundesratsbeschluss betreffend Bericht Integrationsmassnahmen vom 30. Juni 2007); dadurch soll sichergestellt werden, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten;</p><p>- Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen (Beschluss des Bundesrats vom 9. März 2007 im Zusammenhang mit dem Bericht über hängige Fragen des Bürgerrechts);</p><p>- Reduktion des administrativen Gesamtaufwandes durch Vereinfachung und Harmonisierung der Abläufe und Klärung der Rollen von Kanton und Bund im Einbürgerungsverfahren.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.03.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.09.2013 2 Diskussion
    19.09.2013 2 Fortsetzung (bis und mit Artikel 32 behandelt).
    25.09.2013 2 Abweichung
    26.11.2013 1 Abweichung
    10.03.2014 2 Abweichung
    05.06.2014 1 Abweichung
    12.06.2014 2 Abweichung
    19.06.2014 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.06.2014 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2014</b></p><p><b>Keine Einigung zur Einbürgerung in Sicht - Nationalrat bleibt bei hohen Hürden für roten Pass</b></p><p><b>(sda) Bei den neuen Regeln für die Einbürgerung zeichnet sich im Parlament keine Einigung ab. Der Nationalrat hat am Donnerstag weitgehend an seinen früheren Beschlüssen festgehalten. Nun ist ein letztes Mal der Ständerat am Zug. Das Gesetz droht zu scheitern.</b></p><p></p><p>National- und Ständerat streiten seit geraumer Zeit über die Voraussetzungen für das Schweizer Bürgerrecht. Einig sind sie sich, dass in Zukunft die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zu den Voraussetzungen zählen soll.</p><p>Diese Verschärfung hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Im Gegenzug möchte er aber die Mindestaufenthaltsdauer im Land von heute zwölf auf acht Jahre senken: Wer acht Jahre in der Schweiz gelebt hat, soll ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. Nicht mehr die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration soll im Vordergrund stehen. </p><p></p><p>Umstrittene Mindestaufenthaltsdauer</p><p>Der Ständerat ist damit einverstanden, der Nationalrat dagegen möchte die Hürden höher setzen. Er will die Einbürgerung nur Personen ermöglichen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Mit 112 zu 64 Stimmen bei 14 Enthaltungen hat die grosse Kammer am Donnerstag diese Haltung bekräftigt.</p><p>Für zehn Jahre plädierten die Fraktionen der SVP, FDP und CVP, für acht Jahre jene der SP und der Grünen. Die Grünliberalen, die bisher für acht Jahre gestimmt hatten, enthielten sich der Stimme - um Verhandlungsspielraum zu schaffen, wie sie erklärten.</p><p></p><p>Lackmustest für Demokratie</p><p>Die anderen Fraktionen sahen jedoch keinen Spielraum. Die Beschlüsse des Nationalrates seien bereits ein Kompromiss, sagte Isabelle Moret (FDP/VD) im Namen der FDP-Fraktion. Ein Teil des Nationalrates habe nämlich bei zwölf Jahren bleiben wollen. Gregor Rutz (SVP/ZH) tönte an, dass die SVP das Gesetz am Ende ablehnen könnte, sollten sich die Räte nicht auf zehn Jahre einigen.</p><p>Auch die Zustimmung der Linken ist ungewiss. Als direkte Demokratie sollte die Schweiz ein grosses Interesse daran haben, dass sich ein möglichst grosser Teil der Bevölkerung bei Wahlen und Abstimmungen äussern könne, sagte Silvia Schenker (SP/BS). Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sprach von einem "Lackmustest einer modernen demokratischen Gesellschaft". </p><p></p><p>Feilschen um Jugendliche</p><p>Auch in anderen Fragen ist keine Einigung in Sicht, etwa bei der Einbürgerung für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Der Ständerat möchte dabei bleiben. Der Nationalrat will jene Jahre doppelt zählen, die der Jugendliche zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat. Daran hat die grosse Kammer mit 122 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen festgehalten.</p><p>Umstritten bleibt ferner, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht. Der Ständerat möchte wie der Bundesrat die Jahre der vorläufigen Aufnahme anrechnen, der Nationalrat stellt sich dagegen. Er lehnte auch einen Kompromissvorschlag der Grünliberalen ab, wonach 50 Prozent der Dauer einer vorläufigen Aufnahme angerechnet werden sollten.</p><p></p><p>Kleine Annäherung</p><p>Ebenfalls umstritten bleibt die Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde und im Kanton, die heute von Ort zu Ort stark variiert. Nach dem Willen des Bundesrates und des Ständerates sollen die Kantone künftig eine Mindestaufenthaltsdauer von höchstens drei Jahren verlangen können.</p><p>Der Nationalrat möchte die Kantone dazu verpflichten, eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren vorzuschreiben. In diesem Punkt ist er dem Ständerat leicht entgegengekommen: Zuvor hatte er eine Mindestaufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren vorschreiben wollen.</p><p></p><p>Einigung bei Sprachkenntnissen</p><p>Geeinigt haben sich die Räte nur bei den sprachlichen Voraussetzungen: Einbürgerungswillige sollen sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können. Der Nationalrat hat diesem Kompromissvorschlag des Ständerates mit 109 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. </p><p>Ursprünglich hatte der Ständerat gute, aber nur mündliche Sprachkenntnisse verlangen wollen. Der Nationalrat wollte gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verlangen. </p><p>Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Verbleiben Differenzen, wird eine Einigungskonferenz einberufen. Deren Vorschlag wird dann beiden Räten vorgelegt. Lehnt ein Rat den Vorschlag ab, ist das Gesetz gescheitert. Eine weitere Hürde stellen die Schlussabstimmungen dar. Auch dort könnte das Gesetz noch scheitern, wenn die Verschärfungen der Rechten zu wenig weit und der Linken zu weit gehen. </p><p></p><p><b>Debatten in den Räten, 19.06.2014</b></p><p><b>Bürgerrecht - Einigung bei neuen Regeln für den roten Pass </b></p><p><b>(sda) Für die Einbürgerung dürften bald neue Regeln gelten. In letzter Minute haben sich National- und Ständerat am Donnerstag auf eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes geeinigt. Umstritten bleibt, ob die Hürden damit höher werden oder ob das Verfahren im Gegenteil einfacher und gerechter wird.</b></p><p>Um ein Haar wäre die Gesetzesänderung an einer unheiligen Allianz gescheitert. Für die Linke war schon deren Stossrichtung inakzeptabel: Erfolglos kämpfte sie dagegen, dass nur noch eingebürgert werden soll, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.</p><p>Gemäss dem revidierten Bürgerrechtsgesetz steht nicht mehr im Vordergrund, wie lange jemand in der Schweiz gelebt hat, sondern wie gut jemand integriert ist. Die Mindestaufenthaltsdauer gehörte im Parlament dennoch zu den umstrittensten Fragen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die heute geltende Hürde von zwölf Jahren auf acht Jahre zu senken, um einen Anreiz für eine rasche Integration zu schaffen. Für die SVP war dies inakzeptabel.</p><p>Während der Ständerat mit acht Jahren einverstanden war, beharrte der Nationalrat über drei Beratungsrunden hinweg auf einer Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren. Die SVP drohte gar mit dem Referendum, sollte sich der Ständerat durchsetzen. Vergangene Woche gab dieser schliesslich nach und machte damit den Weg frei für eine Einigung in den übrigen umstrittenen Punkten.</p><p></p><p>Lösung in der Mitte</p><p>Auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen beide Räte am Donnerstag, dass die Jahre, die jemand zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr in der Schweiz verbringt, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt werden. Der Ständerat wollte bisher bei der heutigen Regelung bleiben und die Zeit zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr berücksichtigen, der Nationalrat den Zeitraum zwischen dem 5. und dem 15. Lebensjahr.</p><p>Umstritten war ferner, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht, wenn die Betroffenen später ein Einbürgerungsgesuch stellen. Der Ständerat wollte die Jahre anrechnen, der Nationalrat stellte sich dagegen. Die Einigungskonferenz hat die Lösung auch bei dieser Frage in der Mitte gesucht: Die Hälfte der Dauer der vorläufigen Aufnahme soll bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer angerechnet werden.</p><p>Der Nationalrat nahm die Vorschläge der Einigungskonferenz mit 128 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Der Ständerat stimmte ihnen mit 26 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>Integration als Voraussetzung</p><p>Über andere Punkte hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Dazu gehört die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Vorschriften, die heute stark variieren. Künftig sollen die kantonalen Gesetze eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren vorsehen müssen. Nach dem Willen des Bundesrates hätten die Kantone höchstens drei Jahre verlangen dürfen.</p><p>Das Gesetz formuliert auch Kriterien für eine erfolgreiche Integration. Dazu gehören unter anderem die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung sowie die Fähigkeit, sich im Alltag in einer Landessprache zu verständigen, und zwar in in Wort und Schrift.</p><p>Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner werden verschärft: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Kriterien für eine erfolgreiche Integration erfüllen.</p><p>Nun muss die Vorlage noch in der Schlussabstimmung vom Freitag bestehen. Eine Ablehnung ist jedoch unwahrscheinlich, nachdem sich alle bürgerlichen Fraktionen hinter die Revision gestellt haben. Für SP und Grüne jedoch ist das Bürgerrechtsgesetz in der endgültigen Fassung ungeniessbar.</p><p></p><p>Die Peitsche bleibt</p><p>Dem Grünen Balthasar Glättli (ZH) fehlt das Gleichgewicht, wie er im Nationalrat sagte. Ursprünglich habe die Vorlage höhere Anforderungen vorgesehen, gleichzeitig aber auch eine Belohnung derjenigen, die sich schneller und besser integrierten. Dieser Grundgedanke sei im Gesetz nicht mehr zu finden. Bildhafter formulierte es Ueli Leuenberger (Grüne/GE). Vorgesehen gewesen seien "Zuckerbrot und Peitsche", sagte er. "Geblieben ist am Schluss nur die Peitsche."</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach in dem Zusammenhang von einer "verpassten Chance". SP-Sprecherin Silvia Schenker (BS) äusserte grundsätzliche Vorbehalte gegenüber der Revision: "Wir möchten es den Menschen, die sich für die Schweiz als Lebensmittelpunkt und Heimat entscheiden, möglichst einfach machen, das Bürgerrecht zu erwerben", sagte sie. Doch nun solle nur noch "ein perfekter Schweizer, eine perfekte Schweizerin" den roten Pass erhalten. </p><p></p><p>Die bürgerlichen Fraktionen sehen in der Gesetzesrevision jedoch vor allem Erleichterungen. Isabelle Moret (FDP/VD) erinnerte daran, dass die Mindestaufenthaltsdauer von zwölf auf zehn Jahre gesenkt wird. </p><p>Mit der Harmonisierung der kantonalen Vorschriften werde die Rechtsgleichheit gestärkt. Zudem setzte das Gesetz Anreize zur Integration aller Mitglieder einer Familie. "Wer sich beispielsweise dagegen wehrt, dass seine Frau einen Sprachkurs besucht, wird nicht mehr eingebürgert", sagte Moret. </p>
Updated
14.11.2025 06:57

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