Energiegesetz. Änderung

Details

ID
20110024
Title
Energiegesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 4. März 2011 zur Änderung des Energiegesetzes (Art. 8)
InitialSituation
<p>Durch eine Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, direkt Verbrauchsvorschriften für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte zu erlassen. Er kann auf den Erlass solcher Vorschriften verzichten, sofern die Energieeffizienz über freiwillige Vereinbarungen gewährleistet ist.</p><p>Gestützt auf eine im Jahr 2008 überwiesene Motion der UREK-N soll Artikel 8 des Energiegesetzes so angepasst werden, dass die Energieeffizienz wirksam erhöht werden kann. Das geltende Energiegesetz sieht vor, dass für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte zur Erhöhung der Energieeffizienz in erster Linie freiwillige Vereinbarungen über Verbrauchszielwerte anzustreben sind; erst in zweiter Linie sollen Verbrauchsvorschriften erlassen werden. Dies erwies sich in der Vergangenheit nicht in jedem Fall als zielführend. Durch eine Anpassung der Rangfolge der möglichen Massnahmen soll der Vollzug von Effizienzvorschriften optimiert werden: Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, direkt Verbrauchsvorschriften zu erlassen. Gegebenenfalls kann er auf Verbrauchsvorschriften verzichten, sofern die Energieeffizienz über freiwillige Vereinbarungen über Verbrauchszielwerte gewährleistet ist. Die Verantwortung für den Abschluss dieser Vereinbarungen soll jedoch vorrangig bei den verantwortlichen Unternehmen und Branchen liegen.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes erhält der Bundesrat ein Instrument, um angemessen auf sich rasch verändernde marktwirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen reagieren zu können. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. März 2011 zur Änderung des Energiegesetzes (Art. 8)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Energiegesetz (EnG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2011 1 Zustimmung
    23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Die Vorlage wurde vom <b>Ständerat </b>ohne Diskussion und Opposition mit 28 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung: Juli 2011</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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