Schutz vor Passivrauchen. Volksinitiative

Details

ID
20110025
Title
Schutz vor Passivrauchen. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 11. März 2011 zur Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen"
InitialSituation
<p>Am 18. Mai 2010 hat das Initiativkomitee die gesammelten Unterschriften für die eidgenössische Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" fristgerecht der Bundeskanzlei eingereicht. Mit Verfügung vom 8. Juni 2010 hat die Bundeskanzlei festgestellt, dass die Initiative mit 116 290 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. </p><p>Die Initiative sieht zum einen vor, den Schutz vor dem Passivrauchen in der Bundesverfassung zu verankern. Zum anderen verbietet sie das Rauchen in Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen, sowie - mit einigen Ausnahmen - in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind. Sie führt auch zu einer Vereinheitlichung der derzeit unterschiedlichen kantonalen Praxis. </p><p>Bei Annahme der Initiative müsste der Bundesrat zudem innerhalb von sechs Monaten Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung erlassen, die bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze gelten würden. </p><p>Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und legt keinen Gegenentwurf vor. Seines Erachtens reicht die derzeitige Gesetzgebung aus, um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Bevölkerung zu schützen. Bei Annahme der Initiative besteht die Gefahr von mehreren aufeinanderfolgenden, unangebrachten Änderungen der gegenwärtigen Praxis. Bevor das geltende Recht angepasst wird, sollten Lehren aus jenen Erfahrungen gezogen werden, die zurzeit gesammelt werden und die offensichtlich in verschiedener Hinsicht positiv ausfallen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. März 2011 zur Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»
    Resolutions
    Date Council Text
    22.12.2011 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.03.2012 2 Zustimmung
    16.03.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.03.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> drehte sich die Debatte um die Frage, ob der seit dem 1. Mai 2010 im Gesetz verankerte Schutz vor Passivrauchen genügt oder eine gesamtschweizerische Verschärfung nötig sei. Ruth Humbel (CE, AG) vertrat im Namen der Kommissionsmehrheit die Haltung, dass die derzeitige Gesetzgebung ausreichend ist, um die Bevölkerung sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Passivrauchen zu schützen. Bevor das geltende Recht allenfalls angepasst werde, müssten Erfahrungen gemacht und Schlüsse daraus gezogen werden können. Die Befürworter der Initiative auf der linken und grünen Seite beriefen sich auf wissenschaftliche Studien, wonach raucherbedingte Erkrankungen nach Einführung von Rauchverboten massiv zurückgegangen seien. Mehrere SP-Vertreter und Gewerkschafter machten sich zudem für Serviceangestellte in Restaurants stark. Viele könnten es sich nicht leisten, auf eine Anstellung in Raucherlokalen zu verzichten, obwohl sie dies gerne würden, argumentierten sie. Silvia Schenker (S, BS) fügte an, es herrsche derzeit ein Wirrwarr an verschieden strengen kantonalen Gesetzen. Dieser Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen sei verwirrend für Gäste, Arbeitnehmer und Touristen. Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien betrachteten die Forderung nach einem generellen Verbot von kleinen Raucherlokalen und bedienten Fumoirs sowie ein Rauchverbot auch in Einzelbüros jedoch als übertrieben. Daniel Fässler (CE, AI) bezeichnete die Initiative als Zwängerei, die auf ein unverhältnismässiges Rauchverbot hinauslaufe. Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sehe zudem vor, dass die Kantone frei seien strengere Vorschriften zu erlassen, mehrere hätten diese Möglichkeit wahr genommen. Die vorgeschlagene zentralistische Bundeslösung widerspreche dem schweizerischen Föderalismus. Roland Büchel (V, SG) rief dazu auf, die Eigenverantwortung der Bürger zu respektieren. Ruth Humbel (CE, AG) warnte davor, die Situation des Servicepersonals zu dramatisieren. Gemäss Angaben von Gastrosuisse seien lediglich 4,7 Prozent der Betriebe Raucherlokale und nur 10 Prozent der Fumoirs seien bedient. Der Nationalrat schloss sich der Haltung von Bundesrat und Kommission an und empfahl die Initiative mit 118 zu 55 Stimmen zur Ablehnung. </p><p>Im <b>Ständerat</b> fand die Initiative keine Unterstützung. Man war sich einig, dass die Initianten mit ihren Forderungen über das Ziel hinausschiessen, insbesondere mit dem Rauchverbot auch in Einzelbüros oder in Altersheimzimmern. Die Kommissionssprecherin Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) erinnerte daran, wie die Räte beim Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen um einen Kompromiss gerungen hatten. Mit der Ermöglichung von kleinen Raucherbetrieben und den ausnahmsweise bedienten Raucherräumen wurde ein solcher Kompromiss gefunden. Es verstosse auch gegen die Rechtssicherheit, wenn nach so kurzer Zeit wieder neue Regelungen eingeführt und teure Investitionen vieler Restaurantbesitzer nutzlos würden. Auch Verena Diener Lenz (GL, ZH) mahnte, die erreichte friedliche Koexistenz zwischen Rauchenden und Nichtrauchenden nicht wieder ins Wanken zur bringen. Demgegenüber bezeichnete Hans Stöckli (S, BE) die jetzige Situation als unbefriedigend. In einigen Kantonen sei das Servicepersonal vor Passivrauchen geschützt und in anderen nicht. Es fehle eine einheitliche schweizerische Lösung. Er beantragte deshalb, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser soll das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen so ändern, dass Raucherbetriebe und bediente Fumoirs nicht mehr erlaubt sind. Die Initianten hätten ihm zudem schriftlich zugesagt, dass sie ihre Initiative bei einem solchen Gegenvorschlag zurückziehen würden. Auch andere Votanten betrachteten einen indirekten Gegenvorschlag als sinnvoll. This Jenny (V, GL) zeigte sich überzeugt, dass die Initiative ohne eine angebotene Alternative vom Volk angenommen werde. Auch aus diesem Grund sei ein massvoller Gegenvorschlag nötig. Der Rückweisungsantrag wurde schliesslich mit 26 zu 15 Stimmen abgelehnt. Die Volksinitiative wurde ohne Gegenantrag zur Ablehnung empfohlen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 138 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen und im Ständerat mit 28 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 mit 66 Prozent Nein-Stimmen und von 19 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:23

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