Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen
Details
- ID
- 20110027
- Title
- Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen
- Description
- Zusatzbericht vom 8. August 2011 zur Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen betreffend das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten
- InitialSituation
- <p>Mit den vorgeschlagenen Ergänzungen der zehn am 18. Juni 2010 von der Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen soll gewährleistet werden, dass die Schweiz beim steuerlichen Informationsaustausch dem internationalen Standard entspricht.</p><p>Im Nachgang zu den Beschlüssen der G-20 im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise entschied der Bundesrat am 13. März 2009, dass die Schweiz im Bereich des steuerlichen Informationsaustauschs den von der OECD entwickelten internationalen Standard übernimmt. Die Schweiz hat seither mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einer entsprechenden Amtshilfebestimmung paraphiert oder bereits unterzeichnet. Zehn DBA wurden von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 genehmigt. Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) prüft derzeit den von den Staaten gewährten steuerlichen Informationsaustausch und insbesondere die Einhaltung dieses Standards (Peer Review).</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass die bisher von der Schweiz als angemessen betrachteten Anforderungen an ein Amtshilfegesuch gemäss den neun von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 genehmigten DBA mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich und dem Vereinigten Königreich zu restriktiv sind. Diese DBA sind nur dann mit dem internationalen Standard vereinbar, wenn die darin enthaltenen Anforderungen an ein Amtshilfegesuch so ausgelegt werden, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern. Damit die neun DBA dem Standard entsprechen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzung der mit diesen Staaten vereinbarten Amtshilfevoraussetzungen vor. Hierzu wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, mit diesen Staaten bilateral eine Regelung zu vereinbaren, wonach die Anforderungen an ein Amtshilfegesuch einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern dürfen. Gemäss den angepassten Amtshilfevoraussetzungen mit diesen Staaten und dem eine solche Regelung bereits enthaltenden, ebenfalls am 18. Juni 2010 genehmigten Protokoll mit den Vereinigten Staaten von Amerika soll einem Amtshilfeersuchen entsprochen werden, wenn dargelegt wird, dass es sich nicht um eine "fishing expedition " handelt und der ersuchende Staat:</p><p>- die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann;</p><p>und</p><p>- den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind.</p><p></p><p>Mit dieser Anpassung stellt die Schweiz sicher, dass diese zehn DBA dem internationalen Standard entsprechen und dass die Schweiz die Phase 1 des laufenden Peer Review durch das Global Forum bestehen kann. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Zusatzbericht vom 8. August 2011 zur Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen betreffend das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.2011 2 Rückweisung an die APK.
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.2011 2 Rückweisung an die APK.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Dänemark
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Finnland
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Katar
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 6
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Luxemburg
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 7
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 8
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 9
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.12.2011 1 Zustimmung 23.12.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.12.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 10
- Text
- Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2011 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 29.02.2012 1 Diskussion 05.03.2012 1 Zustimmung 16.03.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.03.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Die Aussenpolitische Kommission des <b>Ständerates</b> (APK) hatte mit 8 zu 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Rat einen Ordnungsantrag zu unterbreiten, damit das Geschäft nochmals in die Kommission ging. Die Kommission ortete dreifachen Klärungsbedarf: 1. Es müsse geklärt werden, was genau sich momentan in den USA bezogen auf Schweizer Banken am ereignen sei; 2. Es müsse geklärt werden, ob das Abkommen mit den USA aus dem Jahre 2009 wirklich zustande gekommen sei; und 3. Für die restlichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) müsse geklärt werden, ob diese neu verhandelt werden müssten. Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf stellte fest, dass die Debatte nur über das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, respektive den Zusatzbericht zu diesem geführt worden war. Sie empfahl dem Rat, hinsichtlich der ausstehenden Peer Reviews (siehe Ausgangslage), die restlichen neun DBA trotz der Vorbehalte zum DBA mit den USA zu behandeln. </p><p>In Sachen DBA Schweiz-USA stellte sie klar, dass bereits das DBA von 1996, das seit 1998 in Kraft ist, so ausgelegt sei, "dass die Identifikation der Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers auch über Verhaltensmuster möglich" sei. Die USA hätten diese Auslegung auch auf das neue DBA weitergeführt. In der Botschaft vom 27. November 2009 "Doppelbesteuerung. Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (09.094)" war unilateral, aus schweizerischer Sicht, eine diesbezügliche einschränkende Interpretation des Abkommenstextes vorgenommen worden, die aber von den Amerikanern nicht mitgetragen wurde. Einschränkend insofern, als dass Anfragen nicht mehr aufgrund von Verhaltensmustern möglich sein sollten. Der Zusatzbericht, den die Kommission am 15. August 2011 vom Bundesrat erhalten hatte, sei deswegen nötig gewesen. Er sollte also dazu dienen, dass wieder Klarheit darüber herrsche, dass auch aufgrund von Verhaltensmustern der Informationsaustausch gewährt werden solle. </p><p>Der Rat folgte mit 29 zu 7 Stimmen seiner Kommission und nahm den Ordnungsantrag an. Damit ging das Geschäft zurück zur Beratung in die Kommission. </p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung : September 2011</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:23