Immobilienbotschaft EFD 2011

Details

ID
20110031
Title
Immobilienbotschaft EFD 2011
Description
Botschaft vom 11. Mai 2011 über die Immobilien des EFD für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft EFD 2011)
InitialSituation
<p>Der Bundesrat hat die Botschaft über die zivilen Bundesbauten für das Jahr 2011 verabschiedet. Er beantragt damit beim Parlament einen Gesamtkredit von 220 Millionen Franken. In diesem Gesamtkredit sind die Finanzierung der Sanierung des Bundeshauses Ost sowie ein Rahmenkredit für kleinere Bauvorhaben im Portofolio des Bundesamtes für Bauten und Logisitk (BBL) enthalten.</p><p>Das Bundeshaus Ost an der Kochergasse 9 in Bern ist Teil des Gebäudekomplexes "Bundeshaus", zu dem auch das benachbarte Parlamentsgebäude und das Bundeshaus West zählen. Das Bauprojekt mit einem Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken sieht schwergewichtig die Sanierung der Innenräume mit Bereinigung der Raumstruktur und die Erneuerung der haus- und sicherheitstechnischen Anlagen vor. Weiter ist eine punktuelle Sanierung der Gebäudehülle vorgesehen, damit das Gebäude Minergiestandard erreicht. Um die technische Infrastruktur den heutigen Anforderungen anpassen zu können, wird unter dem Gebäude mit einer Erweiterung zusätzlicher Platz geschaffen.</p><p>Sanierung historischer Bausubstanz</p><p>Das Bundeshaus Ost ist ein geschütztes Objekt von nationaler Bedeutung, dessen Sanierung einen sorgfältigen Umgang mit der historischen Bausubstanz verlangt. Sämtliche baulichen Massnahmen werden deshalb in enger Absprache mit der Denkmalpflege der Stadt Bern geplant und ausgeführt. Bodeneingriffe werden zudem vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern begleitet. Die Nutzer werden während den Bauarbeiten in zentrumsnahe Objekte umquartiert. Das Gebäude wird nach der Sanierung wie bisher die Büros der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher von EVD und VBS, deren Generalsekretariate sowie Teile der Parlamentsdienste und des SECO beherbergen.</p><p>150 Millionen Franken Rahmenkredit</p><p>Aus dem Rahmenkredit werden Verpflichtungskredite für Bauvorhaben des Immobilienportfolios des BBL abgetreten, die weniger als 10 Millionen Franken kosten. Zum Immobilienportfolio des BBL gehören diejenigen Gebäude, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, der ausserparlamentarischen Kommissionen und zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Ausland bestimmt sind.</p><p>Büroarbeitsplätze der zivilen Bundesverwaltung: Unterbringungskonzept 2024</p><p>Optimierung des bestehenden Gebäudebestandes, Konzentration von Verwaltungseinheiten an einem Standort sowie Einhaltung von nachhaltigen Standards - dies sind die Leitlinien des neuen Unterbringungskonzepts (UK 2024) für die Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat heute dieses Konzept besprochen und das BBL mit dessen Umsetzung beauftragt.</p><p>Durch die Umsetzung des Unterbringungskonzepts (UK 2024) wird das Immobilienportfolio der zivilen Bundesbauten optimiert und eine massive Zunahme der Unterbringungs- und Betriebskosten im Raum Bern verhindert. Ämter mit ähnlichen Schwerpunktgebieten sollen am selben oder an benachbarten Standorten untergebracht werden. Dadurch ergeben sich verschiedene Synergievorteile wie beispielsweise die effiziente Zusammenarbeit oder die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur (z.B. Logenbetrieb, Restauration oder Sitzungszimmerpool). Polyvalente Objekte von angemessener Grösse erlauben zudem eine flexible Reaktion auf Änderungen der Bedürfnisse der Nutzer. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.05.2011)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. Mai 2011 über die Immobilien des EFD für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft EFD 2011)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2011 (Immobilienbotschaft EFD 2011)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.09.2011 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.12.2011 2 Abweichung
    15.12.2011 1 Zustimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> folgte seiner Kommission und kürzte den Kredit für zivile Bundesbauten 2011. Mit 100 zu 88 Stimmen strich er den gesamte Kredit für die Sanierung des Bundeshauses Ost in Höhe von 70 Millionen Franken. Die Vorlage vermochte die Ratsmitglieder nicht vollumfänglich zu überzeugen. Die Kommissionssprecher kritisierten namentlich die unterirdische Erweiterung des Gebäudes, die mit rund 24 Millionen Franken veranschlagt ist. In den entstehenden Räumen sollen hauptsächlich die technische Infrastruktur für die ganze Bundesmeile und das Rechenzentrum der Parlamentsdienste untergebracht werden. Die Berichterstatter betonten, dass dem Nutzen der unterirdischen Erweiterung unverhältnismässige Kosten gegenüberstehen. In den Augen der Kommission sollte es möglich sein, kostengünstigere Alternativen - allenfalls teilweise auch ausserhalb des Bundeshauses Ost - für die Unterbringung der technischen Infrastruktur sowie des Rechenzentrums der Parlamentsdienste zu finden und ein Projekt ohne neue Unterkellerung zu präsentieren. Der Nationalrat schloss sich der Auffassung seiner Kommission an, machte aber deutlich, dass dieser Beschluss nicht als kategorische Ablehnung des geplanten Umbaus zu verstehen ist, sondern als Anstoss dafür, nach kostengünstigeren Lösungen zu suchen. Urs Hany (CEg, ZH), der einen Einzelantrag gestellt hatte, und Hansjörg Walter (V, TG), der im Namen der Verwaltungsdelegation sprach, hatten sich zuvor vergebens für den Entwurf des Bundesrates ausgesprochen. Sie hatten erklärt, dass die Sanierung durch die Ablehnung des Kredits nur verzögert und kostspieliger würde. Andere Lösungen seien geprüft worden, es habe sich aber keine langfristige Alternative finden lassen. Die Ratsmitglieder bedauerten, dass die Kommission keine Kenntnis von gewissen gegenüber der Verwaltungsdelegation angeführten Argumenten hatte, lehnten den Kredit für die Sanierung des Bundeshauses Ost aber dennoch ab. Lediglich die Fraktionen von BDP, CEg und SP nahmen den Gesamtkredit von 220 Millionen Franken an.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der abgeänderte Bundesbeschluss einstimmig mit 185 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung: Oktober 2011</p>
Updated
09.04.2025 00:20

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