Internationale humanitäre Hilfe. Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredites
Details
- ID
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20110037
- Title
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Internationale humanitäre Hilfe. Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredites
- Description
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Botschaft vom 6. Juni 2011 zur Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
- InitialSituation
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<p>Das Mandat der humanitären Hilfe des Bundes ist in Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe festgehalten: "Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen; sie ist namentlich für die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt."</p><p>Der Beschluss des Bundesrates zur verbesserten zeitlichen Abstimmung von bedeutenden mehrjährigen Finanzbeschlüssen mit der Legislaturplanung hat zur Folge, dass die drei Rahmenkredite der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zur Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe und der humanitären Hilfe des Bundes ab 2013 erstmals parallel zu laufen beginnen. Durch die verschiedene zeitliche Staffelung der aktuellen Rahmenkredite und deren jeweilige Ausschöpfung ist für die humanitäre Hilfe des Bundes ab Mitte 2012 eine Übergangsphase von rund sechs Monaten notwendig, um die Zeit zwischen der Ausschöpfung des laufenden Rahmenkredites bis hin zum neuen regulären Rahmenkredit ab 2013 zu überbrücken.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat mit der Botschaft über die Weiterführung der humanitären Hilfe des Bundes eine Aufstockung des Rahmenkredits vom 13. Juni 2007 um 112 Millionen Franken. Die Aufstockung des Rahmenkredits für die Ostzusammenarbeit ist am 28. Februar 2011 von Parlament bewilligt worden. Die Mittel der humanitären Hilfe sind Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe und damit vollständig der APD-Quote anrechenbar (Aide Publique au Développement). Die Weiterführung der humanitären Hilfe des Bundes erfährt in der Verlängerungsbotschaft keine grundsätzliche Änderung, da es sich um eine Fortführung der geltenden Botschaft für die kurze Frist von sechs Monaten handelt. Allfälligen Aktualitäten und neuen Erfahrungen, denen in der täglichen Arbeit Rechnung getragen wird, fliessen in die Arbeit an der nächsten regulären Botschaft ein. Ein Rückblick auf erreichte Resultate und die erzielte Wirkung der eingesetzten Mittel wird ebenfalls im Rahmen der sich in Ausarbeitung befindenden Botschaft 2013-2016 gemacht.</p><p>Die aus der letzten Botschaft hinaus entstandene "Strategie 2010" bewährt sich in der Umsetzung. Sie definiert die Absicht der humanitären Hilfe des Bundes folgendermassen: "Vor, während und nach Ereignissen mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen trägt sie dazu bei, Risiken zu mindern, Zerstörung und Elend vorzubeugen, Leben zu schützen, retten und Leiden zu lindern. Sie unterstützt Menschen und Gemeinschaften bei Wiederaufbau und beginnender Versöhnung, fordert für die Opfer die humanitären Grundsätze ein und hilft, ihnen eine Stimme zu geben." Durch die starke humanitäre Tradition der Schweiz und durch die Verankerung der Solidarität in der Schweizer Bevölkerung sieht sich die humanitäre Hilfe des Bundes verpflichtet, höchsten Anforderungen gerecht zu werden. Sie ist breit anerkannt und gehört zu den wichtigen Akteuren der internationalen humanitären Gemeinschaft. Sie nimmt Einfluss und setzt sich konsequent dafür ein, Leben zu retten und Leiden zu lindern. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 6. Juni 2011 zur Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 29.09.2011 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 22.12.2011 |
2 |
Abweichung |
| 23.12.2011 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p>In beiden Räten war Eintreten auf die Vorlage unbestritten.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Christoph Mörgeli (V, ZH), dass der Betrag von 112 Millionen Franken, um welchen die internationale humanitäre Hilfe verlängert und aufgestockt wird, bei der Entwicklungshilfe durch entsprechende Kürzungen zu kompensieren ist. Die Minderheit begründete ihren Antrag mit ihrer grundsätzlichen Kritik an der Entwicklungszusammenarbeit. Die Mehrheit der Kommission sprach sich für die Vorlage aus, da sie keine Mehrhausgaben mit sich bringe, sondern lediglich den Zeitraum überbrücke, bis der neue Rahmenkredit in Kraft trete. Des Weiteren sei die Kommission überzeugt, dass die humanitäre Hilfe ein elementarer Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik sei und international sehr geschätzt werde. Mit 105 zu 40 Stimmen wurde der Antrag der Kommissionsminderheit abgelehnt und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 108 zu 41 Stimmen angenommen.</p><p>Abgesehen von einer redaktionellen Änderung, welcher der Nationalrat diskussionslos zustimmte, folgte der <b>Ständerat</b> den Anträgen des Bundesrates und damit den Beschlüssen des Nationalrates. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 30 zu 0 Stimmen angenommen.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:18
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