Tierseuchengesetz. Änderung

Details

ID
20110059
Title
Tierseuchengesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 7. September 2011 zur Änderung des Tierseuchengesetzes
InitialSituation
<p>Mit der von den eidgenössischen Räten überwiesenen Motion "Prävention von Tierseuchen" (08.3012) ist der Bundesrat beauftragt worden, das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 so anzupassen, dass er eine aktivere und vor allem schnellere Prävention von Tierseuchen und Zoonosen sicherstellen kann.</p><p>Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe haben gezeigt, dass sich die Schweiz bei Tierseuchen auf neue Herausforderungen einstellen muss. Dazu zählen insbesondere neu auftretende Seuchen, sich rasch ausbreitende Krankheiten und sich rasch ändernde Bedrohungslagen. Der Bund soll deshalb die Präventionsmassnahmen verstärken, auf deren rasche und schweizweite Umsetzung hinwirken sowie die internationale Zusammenarbeit intensivieren können.</p><p>Damit soll das heute hohe Tiergesundheitsniveau der Schweiz, das einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Gesundheit leistet und für die schweizerische Landwirtschaft auf dem nationalen und dem internationalen Markt einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil darstellt, erhalten werden.</p><p>Im Übrigen beinhaltet die Revision punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen des Tierseuchengesetzes.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. September 2011 zur Änderung des Tierseuchengesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Tierseuchengesetz (TSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2011 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.03.2012 2 Abweichung
    13.03.2012 1 Zustimmung
    16.03.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.03.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat </b>war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Die Fraktionen waren sich einig, dass eine wirksame Prävention von Tierseuchen wichtig ist und dass dem Bund dabei eine Führungsrolle zukommt. Die Sprecherin der Grünen Fraktion, Yvonne Gilli (G, SG), zeigte sich zudem erfreut, dass im Gesetzesentwurf keine Erweiterung der bundesrätlichen Kompetenzen Richtung Impfzwang vorgesehen seien. In der Detailberatung verlangte eine Kommissionsminderheit, vertreten von Felix Müri (V, LU), dass im Bereich der Schlacht- und Entsorgungsanlagen im Gesetz explizit festgehalten wird, dass der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen die nötigen Vorschriften erlässt. Der Rat folgte mit 119 zu 38 Stimmen der Kommissionsmehrheit und verzichtete auf diese Ergänzung. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 115 zu 53 Stimmen ein Antrag von Jacques-André Maire (S, NE), der eine nationale, einheitliche Hundedatenbank verlangte. Von bürgerlicher Seite wurde argumentiert, dass dies mit Bürokratie und Kosten verbunden wäre. Zudem sei ein gleicher Vorschlag im Rahmen des nicht zustande gekommenen Hundegesetzes abgelehnt worden. Einzig bei der Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen wich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission von den Vorschlägen des Bundesrates ab. Er legte mit 97 zu 77 Stimmen fest, dass sich auch der Bund an der entsprechenden Finanzierung beteiligen muss. Eine Minderheit aus Vertreterinnen und Vertretern der SP und der FDP wollte, dass die Finanzierung lediglich durch die Kantone und durch Abgaben erfolgen soll. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 173 zu 0 Stimmen an.</p><p>Auch der <b>Ständerat </b>trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Pascale Bruderer Wyss (S, AG) begrüsste die Anpassung des Artikels betreffend Hausierhandels. Neu ist der Hausierhandel mit Tieren generell verboten, so auch der Verkauf junger Hunde aus dem Ausland, was aus der Optik des Tierschutzes wichtig sei. Mit der Änderung des Nationalrates, wonach sich auch der Bund an der Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen beteiligen soll, war die Kommission nicht einverstanden und beantragte, diese abzulehnen. Der Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (RL, ZH) bezeichnete den Vorschlag des Nationalrates als systemfremd. Gemäss Grundkonzept erfolge die Finanzierung des Gesetzesvollzugs durch die Kantone. Zudem leiste der Bund indirekt durch das Personal im Bundesamt für Veterinärwesen seinen finanziellen Beitrag. Martin Schmid (RL, GR) beantragte, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen. Der Ständerat unterstützte mit 24 zu 12 Stimmen die Kommission und den Bundesrat. Unbestritten war ein Vorschlag der Kommission, dem Bundesamt für Veterinärwesen für dringende Fälle mehr Kompetenzen zu geben. Das Bundesamt soll nicht nur Veranstaltungen mit Tieren vorübergehend verbieten dürfen, sondern auch Tiere absondern, Höfe und Ställe sperren und den Warenverkehr unterbinden können. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage mit 34 zu 0 Stimmen zu.</p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Nationalrat</b> auf Antrag seiner Kommission und ohne Debatte der Fassung des Ständerates an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision im Nationalrat mit 192 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen und im Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 25. November 2012 mit 68,3 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:29

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