Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
Details
- ID
- 20110431
- Title
- Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
- Description
- InitialSituation
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist ein Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ Versorgten zu erlassen.</p><p>Der Erlass soll folgende Punkte regeln:</p><p>- Anerkennung des Unrechts, das den Betroffenen zugefügt wurde;</p><p>- Verpflichtung, die Vorgänge und ihre Folgen historisch aufarbeiten zu lassen;</p><p>- Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs zu den Akten für die Betroffenen und die Regelung der Archivierung.</p><p>Bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Erlasses sind die Kantone einzubeziehen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 12.08.2011 0 Folge geben (Erstrat) 12.08.2011 0 Folge geben (Erstrat) 21.10.2011 0 Zustimmung 21.10.2011 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
- Resolutions
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Date Council Text 04.12.2013 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 10.03.2014 2 Abweichung 11.03.2014 1 Zustimmung 21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 04.12.2013</b></p><p><b>Administrativ Versorgte sollen per Gesetz rehabilitiert werden</b></p><p><b>(sda) Das Unrecht an Opfern fürsorgerischer Massnahmen bis in die 1980er-Jahre soll gesetzlich anerkannt werden. Der Nationalrat hiess am Mittwoch deutlich ein Gesetz gut, das die Menschen rehabilitiert, die in der Schweiz ohne Gerichtsurteil weggesperrt worden waren.</b></p><p>Vom Gesetz erfasst werden Personen, die bis 1981 von Verwaltungsbehörden in psychiatrische Anstalten und Strafanstalten eingewiesen wurden - wegen "Arbeitsscheu", "lasterhaften Lebenswandels" oder "Liederlichkeit". Den Betroffenen war der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung in vielen Fällen verwehrt.</p><p>Das Gesetz soll das Unrecht anerkennen, das administrativen Versorgten widerfahren ist. Diese Anerkennung in einem Gesetz solle die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren lassen und Klarheit für die Öffentlichkeit schaffen, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) namens der vorberatenden Rechtskommission.</p><p>Das damalige Verhalten der Behörden verletze aus heutiger Sicht das Gerechtigkeitsempfinden und elementare Grundrechte. Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen sagten, die Anerkennung des Unrechts sei wichtig. Angeregt worden war das Gesetz durch einen Vorstoss der Linken.</p><p>In der Abstimmung befürwortete der Nationalrat das Gesetz mit 142 zu 45 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nein stimmte die Mehrheit der SVP-Fraktion, allerdings ohne ihre Argumente gegen die Rehabilitierung darzulegen.</p><p></p><p>Aufarbeitung und Akteneinsicht</p><p>Nebst der Anerkennung des Unrechts verlangt das Gesetz eine Kommission, welche das düstere Kapitel der administrativen Versorgungen aufarbeiten soll. In diesem Gremium sollen Expertinnen und Experten verschiedener Wissenschaftsdisziplinen Einsitz nehmen.</p><p>Die Betroffenen - oder deren Angehörige - sollen zudem Zugang zu ihren Akten erhalten, und zwar kostenlos und ohne bürokratische Hürden. Die Behörden sollen diese Unterlagen aufbewahren.</p><p>Am meisten zu reden gab allerdings, was im Gesetz nicht enthalten ist: eine finanzielle Wiedergutmachung. Es sei nicht am Bund, dafür aufzukommen, da das Unrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene begangen worden sei, sagte Caroni im Namen der Kommission.</p><p>Es werde in Kantonen und Gemeinden geholfen, sagte FDP-Fraktionschefin Gabi Huber (UR). Für die CVP ist eine allfällige Entschädigung Sache des Bundesrates. Beat Flach (GLP/AG) sieht neben Gemeinden und Kantonen auch jene in der Pflicht, die von der Arbeitsleistung von administrativ Versorgten und Verdingkindern profitierten.</p><p></p><p>Entschädigung für Bundesrat nicht ausgeschlossen</p><p>Auf eine Entschädigung pocht die Linke. Es handle sich erst um den ersten Tag in der Bewältigung des Unrechts, sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) gab zu bedenken, dass viele Menschen grosse materielle Schäden erlitten hätten. Sie hätten keine Berufslehre absolvieren können, dadurch tiefe Löhne verdient und verfügten nun nur über eine schlechte Altersvorsorge.</p><p>Das Fehlen einer Entschädigungsregelung sei "kein absolutes Nein für alle Zukunft", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die Frage solle später geklärt werden, im Lichte der Aufarbeitungen im Inland aber auch im Ausland. "Wir sollten uns die Option offen halten."</p><p>In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat auf die Arbeiten des Runden Tisches für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Massnahmen verwiesen. Dieses Gremium mit Betroffenen, Behörden, Wissenschaft und anderen hatte im Oktober beschlossen, einen Härtefall- oder Solidaritätsfonds zu prüfen.</p><p>Angesichts des hohen Alters vieler Betroffener wird bis im Frühling auch eine Soforthilfe aufgebaut - eine Massnahme, die keinen langwierigen Gesetzesprozess bedingt. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.03.2014</b></p><p><b>Administrativ versorgte Menschen werden per Gesetz rehabilitiert </b></p><p><b>(sda) Das administrativ versorgten Menschen angetane Unrecht soll gesetzlich anerkannt werden. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat ein Gesetz gutgeheissen, das Menschen rehabilitiert, die in der Schweiz ohne Gerichtsurteil weggesperrt wurden.</b></p><p>Vom Gesetz erfasst werden Menschen, die bis 1981 wegen "Arbeitsscheu", "lasterhaften Lebenswandels" oder "Liederlichkeit" in psychiatrische Anstalten und Strafanstalten eingewiesen wurden. Der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung war ihnen in vielen Fällen verwehrt.</p><p></p><p>"Das Gesetz kommt spät"</p><p>Der Ständerat hiess den Gesetzesentwurf mit 37 zu 0 Stimmen gut. "Das Gesetz kommt sehr spät, aber es kann noch für Tausende, die dieses Schicksal erlitten haben, wirken", sagte Initiant Paul Rechsteiner (SP/SG). Er würdigte das Engagement einer Gruppe von Betroffenen für die Entstehung der Gesetzesvorlage.</p><p>Das Gesetz anerkennt, dass administrativ Versorgten Unrecht zugefügt worden ist. Sie sollen einfach und kostenlos Zugang zu sie betreffenden Akten erhalten. Geregelt werden die Archivierung der Dossiers und die Pflicht, die Vorgänge und ihre Folgen von unabhängigen Experten historisch aufarbeiten zu lassen.</p><p>Eine Schutzfrist von 80 Jahren für die Akten hat der Ständerat aus dem Gesetz gestrichen. Er genehmigte stillschweigend einen Antrag der Rechtskommission. Diese war der Ansicht, dass die geltenden Archivierungsgesetze, die kürzere Fristen vorsehen, angewandt werden können. Die Schutzfrist gilt für Betroffene und die Forschung nicht.</p><p>Mit diesem Änderungsvorschlag geht der Gesetzesentwurf zurück in den Nationalrat. Den Anstoss zu der Vorlage gegeben hatte Paul Rechsteiner im Frühling 2011 mit einer parlamentarischen Initiative - damals noch als Nationalrat. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen ebenfalls.</p><p></p><p>Vorschlag für finanzielle Wiedergutmachung</p><p>Finanzielle Wiedergutmachungen an Opfer enthält das Gesetz nicht. Sie gaben aber dennoch zu reden. Claude Janiak (SP/BL) kritisierte in diesem Zusammenhang wie sein Fraktionskollege Rechsteiner den Bauernverband wegen dessen Absage, sich an einem Soforthilfefonds für in Bauernfamilie platzierte Verdingkinder zu beteiligen.</p><p>Einstige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen könnten aus diesem geplanten Soforthilfefonds dennoch eine Entschädigung erhalten: Ein mit Lottomillionen, Zuwendungen von Organisationen und privaten Spenden gespeister Topf soll laut Justizministerin Simonetta Sommaruga vom Herbst an Überbrückungshilfen in Notlagen leisten können.</p><p>Dies hatte das Bundesamt für Justiz Ende Januar 2014 vorgeschlagen. Der Soforthilfefonds soll gemäss einem Vorschlag des Runden Tisches, der sich mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen befasst, mit 5 Millionen Franken aus Lotteriegeldern gespeist werden. Hinzu kommen sollen Spenden von Organisationen und Privatpersonen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2014</b></p><p><b>Administrativ Versorgte: Rehabilitierung per Gesetz ist bereinigt </b></p><p>(sda) Das administrativ versorgten Menschen angetane Unrecht wird gesetzlich anerkannt. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz bereinigt und die Vorlage für die Schlussabstimmung bereit gemacht.</p><p>Als letzte Differenz war die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat gutgeheissene Schutzfrist von 80 Jahren für Akten verblieben. Der Ständerat war der Ansicht, dass die geltenden Archivierungsgesetze, die kürzere Schutzfristen vorsehen, angewandt werden können. Der Nationalrat schloss sich nun diesem Beschluss an.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:32