Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Details

ID
20110457
Title
Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 89bis ZGB ist so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und der BVV2 für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden; namentlich die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen, die Interessenkonflikte, die Teil- und Gesamtliquidation, die Auflösung von Verträgen, die finanzielle Sicherheit, die Transparenz, die Rückstellungen, die Vermögensverwaltung (Art. 89bis Abs. 6 Ziff. 5, 8, 9, 10, 14, 15, 16 und 18 ZGB) und die anlässlich der Strukturreform erlassenen Bestimmungen über die Zulassung und die Aufgaben der Kontrollorgane, die Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, die Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden, die Interessenkonflikte sowie die finanzielle Sicherheit (Art. 89bis ZGB Abs. 6 Ziff. 7, 8 und 14 nZGB).</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2014</b></p><p><b>Bundesrat unterstützt Initiative zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds</b></p><p><b>Der Bundesrat spricht sich für den Vorschlag der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates aus, wie die parlamentarische Initiative "Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen" umgesetzt werden soll - bringt aber auch Ergänzungen an. Die Initiative setzt sich für die Erhaltung dieser von den Arbeitgebern finanzierten sozialen Einrichtungen ein.</b></p><p>Patronale Wohlfahrtsfonds sind Vorsorgestiftungen, die von Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmenden in Not- und Härtefällen Leistungen nach Ermessen ausrichten. Wohlfahrtsfonds können aber auch dazu dienen, die Arbeitgeberbeitrags-Reserven zu äufnen um Unterdeckungen in den Pensionskassen abzubauen. Die patronalen Wohlfahrtsfonds verwalten Vermögen von 16 Milliarden Franken.</p><p>Artikel 89a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) führt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) auf, die für Personalfürsorgestiftungen gelten. Diese sind auch auf die Wohlfahrtsfonds anwendbar. Deren Besonderheiten werden so nur ungenügend berücksichtigt, was zu einer Überreglementierung und zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand für diese Fonds führt. </p><p>Das Parlament hat die Initiative Pelli "Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen" gutgeheissen, welche die Revision von Artikel 89a ZGB fordert. Die Zahl der Bestimmungen des BVG, die auch für patronale Wohlfahrtsfonds gelten, die nur Ermessensleistungen ausrichten, soll reduziert werden. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat nun einen Entwurf für die Revision erarbeitet.</p><p></p><p>Mehr Transparenz</p><p>Der Bundesrat heisst den Entwurf der Kommission gut, da er die geltende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Bemühungen der Arbeitgeber zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds unterstützt. Der Bundesrat schlägt jedoch zusätzlich vor, den Grundsatz der Transparenz (Rechnungslegung und Verwaltungskosten) auch auf die Arbeitgeberfonds anzuwenden. Ferner müssen nach Ansicht des Bundesrats auch die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung dieser Fonds präzisiert werden, um eine missbräuchliche Verwendung für andere als Vorsorgezwecke auszuschliessen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    13.01.2012 0 Folge geben (Erstrat)
    13.01.2012 0 Folge geben (Erstrat)
    22.05.2012 0 Zustimmung
    22.05.2012 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Personalfürsorgestiftungen)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.09.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.03.2015 2 Abweichung
    02.06.2015 1 Abweichung
    09.06.2015 2 Abweichung
    07.09.2015 1 Abweichung
    15.09.2015 2 Zustimmung
    25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2015</b></p><p><b>Vorsorge - Nationalrat lehnt mehr Transparenz für Wohlfahrtsfonds ab </b></p><p><b>(sda) Die Regeln für Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen für Notlagen freiwillig einrichten, sollen gelockert werden. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen. Anders als der Ständerat lehnt er jedoch Transparenzbestimmungen für die Wohlfahrtsfonds ab.</b></p><p>In einem Punkt kam die grosse Kammer Bundesrat und Ständerat nur insofern entgegen, als Wohlfahrtsfonds Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit befolgen sollen. Die Grundsätze sollen aber bloss "sinngemäss" beachtet werden.</p><p>Mit dieser Vorschrift soll unter anderem ein Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermieden werden. Ohne diese Schranke könnten die Fonds als Mittel für Steuermissbrauch angesehen werden, fürchtet der Bundesrat.</p><p>Keine Mehrheit fand sich im Nationalrat dafür, den Kreis der Begünstigten klar zu begrenzen und zusätzliche Transparenzbestimmungen für Wohlfahrtsfonds einzuführen. Er folgte am Dienstag seiner vorberatenden Kommission und hielt mit 123 zu 52 Stimmen an der Streichung der Vorschrift fest. Die gängigen Bestimmungen des Obligationenrechts reichten vollständig aus, sagte Ignazio Cassis (FDP/TI) im Namen der vorberatenden Kommission.</p><p>Eine links-grüne Minderheit, welche Bundesrat und Ständerat folgen wollte, blieb chancenlos. Vergeblich argumentierte Bea Heim (SP/SO), dass es entweder Transparenz oder eine Besteuerung von solchen Fonds brauche. "Etwas anderes wäre einfach nicht in Ordnung."</p><p></p><p>"Fondssterben" verhindern</p><p>Im Grundsatz stiess die Vorlage im Parlament auf breite Akzeptanz. Aus Sicht der Räte droht die Gefahr, dass Wohlfahrtsfonds nach und nach verschwinden, weil für sie dieselben strengen Regeln gelten wie für die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge.</p><p>Mit der Lockerung der Regeln will das Parlament verhindern, dass die Zahl der Wohlfahrtsfonds weiter sinkt. Zwischen 2000 und 2010 halbierte sich die Zahl der Fonds nach Angaben des Vereins Patronfonds von über 5600 auf etwas mehr als 2600.</p><p>Patronale Wohlfahrtsfonds werden von Unternehmen freiwillig errichtet und alleine mit Arbeitgeberbeiträgen gespiesen. Unternehmen führen sie, um Arbeitnehmer und deren Angehörige in Not- und Härtefällen zu unterstützen, Pensionskassen zu sanieren oder Restrukturierungen abzufedern.</p><p>Die von den Räten diskutierten Änderungen gehen zurück auf eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Fulvio Pelli (FDP/TI). Pelli ist Vorstandsmitglied von Patronfonds.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2015</b></p><p><b>Vorsorge - Neue Regeln für patronale Wohlfahrtsfonds umstritten </b></p><p><b>(sda) Die neuen Regeln für patronale Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen für Notlagen freiwillig einrichten, bleiben umstritten. Der Ständerat hält daran fest, den Kreis der Begünstigten klar zu begrenzen.</b></p><p>Es handelt sich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, deren überlebende Ehegatten oder Personen, die von der verstorbenen Person unterstützt worden sind. Der Nationalrat hat keine solchen Einschränkungen vorgesehen.</p><p>Der Ständerat hält auch an den Transparenzvorschriften fest. Dies bedeute keinen Zusatzaufwand, sagte Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/AG). Die Wohlfahrtsfonds seien steuerbefreit, und es gehe dabei nicht um Kleinigkeiten, sondern um 16 Milliarden Franken. Da dürfe man Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bilanzierung erwarten, sagte Egerszegi.</p><p>Zudem ist die kleine Kammer nicht einverstanden damit, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur "sinngemäss" gelten sollen. Mit diesen Regelungen will der Ständerat einen Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermeiden. Auch der Bundesrat befürchtet, dass die Fonds ohne diese Schranke als Mittel für Steuermissbrauch angesehen werden könnten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat stellt sich gegen mehr Transparenz für Wohlfahrtsfonds </b></p><p><b>(sda) Die Regeln für patronale Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen für Notlagen freiwillig einrichten, sollen gelockert werden. Darin ist sich das Parlament einig. Anders als der Ständerat lehnte der Nationalrat aber auch bei der dritten Beratung Transparenzbestimmungen für Wohlfahrtsfonds ab.</b></p><p>Der Ständerat hatte sich dafür ausgesprochen, Transparenzbestimmungen in Bezug auf die Rechnungslegung und Verwaltungskosten in die Vorlage aufzunehmen. Bürgerliche warnten am Montag im Nationalrat jedoch, diese Bestimmungen würden die Administration bei kleineren Wohlfahrtfonds erheblich verkomplizieren und verteuern.</p><p>"Die Normen sind für kleinere Wohlfahrtsfonds unverhältnismässig", sagte Daniela Schneeberger (FDP/BL), Präsidentin des Vereins Patronfonds. SP-Nationalrätin Bea Heim (SP/SO) warnte vergeblich, die Wohlfahrtsfonds könnten ohne Transparenzvorschriften für "zweifelhafte Konstrukte" missbraucht werden.</p><p>Die links-grüne Minderheit, welche Bundesrat und Ständerat folgen wollte, blieb jedoch chancenlos: Ihre Anträge wurden mit 127 zu 57 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Der Nationalrat beharrte auch darauf, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur "sinngemäss" gelten sollen. Sonst gebe es ein zu enges Korsett, sagte Schneeberger. Mit dem Verweis auf die Angemessenheit will der Ständerat einen Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermeiden. Bundesrat Alain Berset warnte vor einem gewissen juristischen Risiko.</p><p>Der Nationalrat sprach sich zudem erneut dafür aus, den Kreis der möglichen Begünstigten nicht explizit zu nennen. Der Ständerat hatte diese Regelung befürwortet, um die Rechtssicherheit zu stärken.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2015</b></p><p><b>Parlament lockert Regeln für Wohlfahrtsfonds </b></p><p><b>(sda) Die Regeln für patronale Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen für Notlagen freiwillig einrichten, werden gelockert. Der Ständerat ist am Dienstag in den letzten strittigen Punkten auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Damit ist die Vorlage unter Dach und Fach.</b></p><p>Mit der Lockerung der Regeln will das Parlament verhindern, dass die Zahl der Wohlfahrtsfonds weiter sinkt. Aus Sicht der Räte droht die Gefahr, dass Wohlfahrtsfonds nach und nach verschwinden, weil für sie bisher dieselben strengen Regeln gelten wie für die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge.</p><p>Patronale Wohlfahrtsfonds werden von Unternehmen freiwillig errichtet und alleine mit Arbeitgeberbeiträgen gespiesen. Unternehmen führen sie, um Arbeitnehmer und deren Angehörige in Not- und Härtefällen zu unterstützen, Pensionskassen zu sanieren oder Restrukturierungen abzufedern.</p><p>Zwischen 2000 und 2010 halbierte sich die Zahl der Fonds nach Angaben des Vereins Patronfonds von über 5600 auf etwas mehr als 2600. Grund dafür sei, dass sich der administrative Aufwand zu stark vergrössert habe, schrieb der damalige FDP-Nationalrat Fulvio Pelli 2011 in einer parlamentarischen Initiative. Auf diese gehen die Änderungen zurück, die das Parlament nun beschlossen hat.</p><p></p><p>Gegen mehr Transparenz</p><p>Im Grundsatz war die Vorlage im Parlament von Beginn weg auf breite Akzeptanz gestossen. Über die Details waren sich National- und Ständerat aber lange nicht einig.</p><p>Der Ständerat musste am Dienstag daher bereits zum dritten Mal über die Vorlage beraten. Er entschied mit 27 zu 17 Stimmen, in allen strittigen Punkten auf die Linie des Nationalrats einzuschwenken. Damit folgte er den Anträgen der bürgerlichen Kommissionsminderheit.</p><p>Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen hat das Parlament schliesslich beschlossen, keine Transparenzbestimmungen in Bezug auf die Rechnungslegung und Verwaltungskosten ins Gesetz zu schreiben. Das sei ein gewisser Rückschritt gegenüber heute, sagte Bundesrat Alain Berset.</p><p>Zudem wird der Kreis der möglichen Begünstigten nicht explizit genannt. Der Ständerat hatte beide Bestimmungen zunächst befürwortet; im Nationalrat hatte sich die bürgerliche Mehrheit aber dagegen gestellt.</p><p></p><p>FATCA-Bedenken genügend Rechnung getragen</p><p>Der Nationalrat beharrte auch darauf, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur "sinngemäss" gelten sollen. Der Ständerat hatte dies zunächst abgelehnt, weil er einen Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA befürchtete.</p><p>Den FATCA-Bedenken sei aber mit der nationalrätlichen Lösung genügend Rechnung getragen, befand Felix Gutzwiller (FDP/ZH) im Namen der Kommissionsminderheit. Der Ständerat folgte am Dienstag dieser Argumentation und stimmte auch in diesem Punkt der Version des Nationalrats zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:35

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