Frist für die Sanierung belasteter Standorte
Details
- ID
- 20110466
- Title
- Frist für die Sanierung belasteter Standorte
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 12.02.2014</b></p><p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat eine Vorlage ausgearbeitet, welche die Unterstützung der Kantone für die Sanierung von belasteten Standorten erweitert. Ziel der Massnahme ist es, die Sanierung von Altlasten zu fördern, die früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. </p><p>Die Kommission hat mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung einen von ihr ausgearbeiteten Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher die Frist, die für die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone zur Sanierung von belasteten Standorten massgebend ist, um fünf Jahre verlängert (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110466">11.466</a>). Mit der Fristerstreckung und der damit verbundenen Finanzierungshilfe durch den Bund sollen in den Kantonen dringend nötige Massnahmen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten vorangetrieben werden. Der Vorentwurf wurde in der der Vernehmlassung grundsätzlich gut aufgenommen. Einzelne Teilnehmende stellten in der Vorlage jedoch Klärungsbedarf fest hinsichtlich der Ablagerung von wenig oder nicht verschmutzten Abfällen auf Deponien. Die Kommission ist nach einer Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse diesem Bedürfnis einer Präzisierung nachgekommen und ergänzt den Gesetzesentwurf entsprechend.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2014</b></p><p>(...) Diesem Vorschlag hat nun der Bundesrat zugestimmt. Nach Auffassung der Landesregierung trägt die vorgeschlagene Gesetzesänderung dazu bei, die Sanierung problematischer Standorte dank der Gewährung von Abgeltungen zu beschleunigen. Die dafür benötigten Gelder stammen aus einer Abgabe auf die Ablagerung von Abfällen. Der Bundeshaushalt wird dadurch also nicht belastet. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 13.02.2012 0 Folge geben (Erstrat) 13.02.2012 0 Folge geben (Erstrat) 03.04.2012 0 Zustimmung 03.04.2012 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
- Resolutions
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Date Council Text 19.06.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf 11.09.2014 1 Abweichung 16.09.2014 2 Abweichung 24.09.2014 1 Zustimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2014</b></p><p><b>Altlastensanierung - Kantone erhalten länger Geld für die Sanierung von Altlasten </b></p><p><b>(sda) Das Parlament lockert die Regeln für Bundesbeiträge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien. Geld zahlt der Bund neu auch dann, wenn auf diesen nach dem 1. Februar 1996 schädliche Abfälle abgelagert wurden. Der Nationalrat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat.</b></p><p>Die Frist für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen wurde vom Parlament um fünf Jahre verlängert. Neuer Stichtag ist damit der 1. Februar 2001.</p><p>Allerdings sollen für die Verlängerung reduzierte Beiträge gelten: Statt 40 Prozent der anrechenbaren Kosten übernimmt der Bund während der verlängerten Frist nur 30 Prozent.</p><p>Die Verlängerung an sich war im Parlament unbestritten. Der Nationalrat sprach sich jedoch zunächst dafür aus, dass die Frist um zehn Jahre verlängert wird. Der Ständerat hatte sich für fünf Jahre ausgesprochen. Am Mittwoch schloss sich der Nationalrat schliesslich stillschweigend der kleinen Kammer an.</p><p></p><p>Mehr Sanierungen als Ziel</p><p>Bisher zahlt der Bund für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlastenstandorten nur dann Beiträge, wenn seit dem 1. Februar 1996 dort keine schädlichen Abfälle mehr deponiert worden sind.</p><p>Strengere Regeln sollten dafür sorgen, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch umweltverträgliche Deponien betrieben werden. Nicht alle Kantone setzten die neuen Regeln aber konsequent um. Ungenügende Deponien wurden auch später noch betrieben.</p><p>Die Gesetzesänderung angestossen hatte Ständerat Luc Recordon (Grüne/VD) mit einer parlamentarischen Initiative. Noch mehr Deponien, die möglicherweise belastendes Material enthielten, würden dank der längeren Beitragsfrist erfasst und saniert, schrieb er. Es gehe um Probleme, die frühere Generationen verursacht hätten.</p><p></p><p>Über 300 Gesuche erwartet</p><p>Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass durch die Fristverlängerung bis 1. Februar 2001 etwa 220 zusätzliche Abgeltungsgesuche für Untersuchungen sowie 35 für Sanierungen und 70 für Überwachungen eingereicht werden.</p><p>Für den entsprechenden Fonds sei mit Mehrkosten von 60 Millionen Franken zu rechnen, heisst es im Bericht der ständerätlichen Umweltkommission. Dies mache angesichts der annähernd 1,1 Milliarden Franken, die der Bund für Massnahmen für die Sanierung von belasteten Standorten entrichte, jedoch nur einen kleinen Teil aus.</p><p>Schweizweit soll es rund 38'000 belastete Standorte geben. Über 4000 davon könnten früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und müssen deshalb untersucht, allenfalls überwacht und saniert werden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:29