Avig. Rahmenfrist und Mindestbeitragszeit für über 55-Jährige
Details
- ID
- 20110467
- Title
- Avig. Rahmenfrist und Mindestbeitragszeit für über 55-Jährige
- Description
- InitialSituation
- <p>Im Rahmen der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurden die Anforderungen bezüglich der Mindestbeitragszeiten verschärft. Über 55-Jährige und Personen, die eine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent entspricht, haben heute nur dann Anspruch auf höchstens 520 Taggelder, wenn sie eine Beitragszeit von mindestens 24 Monaten nachweisen können. Für diese zwei Personengruppen wurde die Anforderung an die Beitragszeit per 1. April 2011 von 18 auf 24 Monate erhöht. Für den Leistungsbezug und für die Beitragszeiten gelten zweijährige Rahmenfristen. Die Rahmenfrist für den Bezug von Taggeldern beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Rahmenfrist für die Beitragszeit beginnt zwei Jahre vor diesem Tag. Das führt zu einer Situation, die nur über 55-Jährige und Personen mit Invalidenrenten betrifft: Für den Maximalanspruch von 520 Taggeldern müssen diese in den zwei Jahren vor Arbeitslosigkeit lückenlos Beiträge geleistet haben. Diese Konstellation kann zu unerwünschten Härtefällen führen, wenn die betroffene Person in den beiden Jahren vor der Arbeitslosigkeit die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet hat oder wenn sie sich nicht am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) meldet, weil sie beispielsweise eine Zeit lang versucht, ohne die Unterstützung der ALV eine Stelle zu finden. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat einen Änderungsentwurf ausgearbeitet, der für die betroffene Versichertenkategorie einen Anspruch auf 520 Taggelder nach lediglich 22 Monaten Beitragszeit (immer innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit) ermöglicht. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates und Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 05.07.2011 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 05.07.2011 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 22.08.2011 0 Zustimmung 22.08.2011 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
- Resolutions
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Date Council Text 22.09.2011 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 28.09.2011 2 Zustimmung 30.09.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Die Kommissionssprecher erinnerten daran, dass das Parlament mit seiner Initiative auf einen Beschluss zurückkommt, den es im Rahmen der letzten Revision des Arbeitsversicherungsgesetzes (AVIG) - gegen den Willen des Bundesrates - gefasst hatte. Mit der vierten Teilrevision des AVIG (08.062) hat das Parlament die Mindestbeitragszeit und die Dauer des Leistungsanspruchs enger miteinander verknüpft. Aufgrund der Revision haben Versicherte über 55 Jahren und Rentenbezügerinnen und -bezüger mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent nur dann Anspruch auf 520 Taggelder, wenn sie eine Beitragszeit von mindestens 24 Monaten nachweisen können. Der Bundesrat war sich damals bewusst gewesen, dass diese Massnahme für ältere Arbeitnehmenden problematisch ist, hatte sich aber vergebens für eine Beitragszeit von 22 Monaten eingesetzt. Da den Fraktionen die Problematik ihres damaligen Beschlusses mittlerweile klar geworden war, unterstützten sie nun den Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), der die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates aufgreift. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Gesetzesvorlage einhellig mit 167 zu 0 Stimmen an.</p><p>Der <b>Ständerat</b> liess sich vom Berichterstatter seiner Kommission über die Gesetzesvorlage informieren und nahm diese dann in der Gesamtabstimmung diskussionslos mit 25 zu 0 Stimmen an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz von beiden Räten einstimmig angenommen, im Nationalrat mit 192 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:25