Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe
Details
- ID
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20110482
- Title
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Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 7a Versicherung bei Teilzeitbeschäftigten</p><p>Abs. 1</p><p>Bei Teilzeitarbeit besteht Versicherungspflicht. Dabei wird der Koordinationsabzug in Prozenten des Arbeitspensums festgelegt. Der Grenzwert der Versicherungspflicht bleibt wie bei der Vollversicherung bestehen.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Arbeitgeber einigen sich darauf, wer die Versicherung führt. Die anderen Arbeitgeber überweisen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung. Können sich die Arbeitgeber nicht einigen, so ist derjenige Arbeitgeber mit dem grössten Pensum federführend.</p><p>Abs. 3</p><p>Subsidiär gelten die Bestimmungen von Artikel 46 BVG.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 12.10.2012 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 12.10.2012 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 11.02.2013 |
0 |
Keine Zustimmung |
| 11.02.2013 |
0 |
Keine Zustimmung |
| 28.05.2018 |
1 |
Folge gegeben |
| 12.12.2022 |
2 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.05.2018</b></p><p><b>Nationalrat will bessere BVG-Situation für Teilzeitangestellte </b></p><p><b>Der Nationalrat will Teilzeitangestellten den Zugang zur beruflichen Vorsorge (BVG) erleichtern. Er hat am Montag eine entsprechende parlamentarische Initiative von Christa Markwalder (FDP/BE) angenommen.</b></p><p>Laut der Initiantin ist es heute möglich, dass eine Person bei mehreren Arbeitgebern jeweils weniger als 24'000 Franken verdient und deshalb über keine zweite Säule verfügt. Eine solche Person könne trotz eines Einkommens von rund 70'000 Franken und einem Pensum von gegen 100 Prozent aus dem sozialen Netz fallen und dereinst auf Sozialhilfe angewiesen sein. Betroffen seien vor allem Frauen.</p><p>Markwalders Initiative verlangt deshalb bei Teilzeitarbeit Versicherungspflicht. Wenn jemand bei mehreren Arbeitgebern Teilzeit arbeitet, sollen sich die Arbeitergeber darauf einigen müssen, welcher Arbeitgeber federführend ist.</p><p>Diese Argumentation überzeugte den Nationalrat. Er nahm den Vorschlag stillschweigend an. Die Initiative soll aus Sicht der Nationalratskommission auch als Aufforderung an die Sozialpartner verstanden werden, das Anliegen bei einer künftigen Reform der beruflichen Vorsorge zu berücksichtigen.</p><p>Die Sozialkommission (SGK) des Ständerats hatte sich 2013 gegen den Vorschlag Markwalders ausgesprochen, allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern unter Verweis auf die damals laufenden Beratungen zur Altersvorsorge 2020. Die Kommission war der Ansicht, dass eine Lösung für das Problem im Rahmen des Reformpakets gesucht werden sollte.</p><p>Nachdem die Reform Altersvorsorge 2020 im September 2017 an der Urne scheiterte, plant der Bundesrat für die Neuauflage der Reform zwei separate Vorlagen zur AHV und zur beruflichen Vorsorge. Für die AHV-Reform soll bis im Sommer 2018 eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.</p><p></p><p><b>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 28./29./30.03.2022 getagt.</b></p><p>Die Kommission beantragt mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. </p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Boris Burri, Kommissionssekretär, 058 322 92 59,</p><p><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
- Updated
-
12.06.2024 16:18
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