Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI

Details

ID
20120016
Title
Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI
Description
Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI)
InitialSituation
<p><b>Am Ende der Sommersession 2013 verabschiedeten National- und Ständerat in der Schlussabstimmung insgesamt fünf Teil-Vorlagen zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. </b></p><p><b>Beide Räte nahmen den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur" (Vorlage 2) als direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" an, der Ständerat einstimmig, der Nationalrat mit 116 zu 33 Stimmen. Gleichzeitig empfahl das Parlament Volk und Ständen, die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" (Vorlage 1) abzulehnen. </b></p><p><b>Die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" wurde am 1. Juli 2013 zurückgezogen.</b></p><p></p><p>Die Vorlage des Bundesrates zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) soll die Finanzierung der Bahninfrastruktur langfristig sichern. Parallel legt der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament auch das Strategische Entwicklungsprogramm für die Bahninfrastruktur (STEP) sowie einen ersten konkreten Ausbauschritt für den Zeithorizont 2025 vor und empfiehlt die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" zur Ablehnung.</p><p>Die Finanzierung der Bahninfrastruktur soll einfacher und übersichtlicher werden: die Kosten für Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau werden aus einem einzigen Fonds gedeckt, dem Bahninfrastruktur-Fonds (BIF). Die bestehende finanzielle Lücke, namentlich beim Substanzerhalt, soll mit zusätzlichen Beiträgen von allen Beteiligten - Bund, Kantonen, Passagieren sowie Pendlerinnen und Pendlern - gedeckt werden.</p><p>Der Bundesrat schlägt eine Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor, welche den Mittelbedarf für den Bund bzw. den BIF um 200 Millionen Franken reduziert und die Ausgaben der Kantone zugunsten der Bahn entsprechend erhöht. Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, dass die Kantone neu die sogenannten Publikumsanlagen in den Bahnhöfen finanzieren (z.B. Perrons, Treppen, Rampen, Über- oder Unterführungen). Im Gegenzug übernimmt der Bund die Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur mit Ausnahme der Publikumsanlagen.</p><p>Auf der Basis eines künftigen Bahn-Angebots legt der Bundesrat im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) die Bahninfrastruktur fest. Dieses Programm umfasst Massnahmen und Bauprojekte unterschiedlicher Dringlichkeit. Künftig sollen dem Parlament in der Regel alle vier oder acht Jahre die weiteren Ausbauschritte vorgelegt werden. Der erste Ausbauschritt 2025 umfasst nach Vorschlag des Bundesrates Projekte im Umfang von 3.5 Milliarden Franken. Diese sollen parallel zu den Massnahmen im bereits früher beschlossenen 5,4-Milliarden-Programm ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur) realisiert werden. Die Bahnreisenden in der Schweiz erhalten dadurch ein besseres Angebot mit mehr Sitzplätzen, dichteren Fahrplänen und teilweise kürzeren Fahrzeiten, während für den Schienengüterverkehr die nötige Beförderungskapazität gesichert und die Transportqualität erhöht wird.</p><p>Mit FABI stellt der Bundesrat der Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Die Initiative sieht vor, Gelder aus der Mineralölsteuer, die heute dem Strassenverkehr zu Gute kommen, zugunsten des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsverlagerung einzusetzen. (Quelle : Pressemitteilung des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2012 2 Diskussion
    03.12.2012 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.12.2012 2 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 6. März 2014 verlängert.
    10.12.2012 1 Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 6. März 2014 verlängert.
    04.06.2013 1 Diskussion
    05.06.2013 1 Zustimmung
    21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.08.2013 1 Mit Erklärung vom 1. Juli 2013 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2013 6518).
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2012 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2013 1 Diskussion
    05.06.2013 1 Abweichung
    13.06.2013 2 Abweichung
    17.06.2013 1 Zustimmung
    21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2012 2 Diskussion
    03.12.2012 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2013 1 Diskussion
    05.06.2013 1 Abweichung
    13.06.2013 2 Abweichung
    17.06.2013 1 Zustimmung
    21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.07.2013 1 Dieses Gesetz wird im Bundesblatt publiziert, wenn der Bundesbeschluss vom 20.06.2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur von Volk und Ständen angenommen worden ist.
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2012 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2013 1 Diskussion
    05.06.2013 1 Abweichung
    13.06.2013 2 Zustimmung
    21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.07.2013 1 Dieser Beschluss wird gleichzeitig mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Bundesblatt veröffentlicht.
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2012 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2013 1 Diskussion
    05.06.2013 1 Abweichung
    13.06.2013 2 Abweichung
    17.06.2013 1 Zustimmung
    09.07.2013 1
Proceedings
<p><b>Das Parlament hatte unter dem Geschäftstitel Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.0016) über fünf Vorlagen zu entscheiden. Vier davon wurden mit Schlussabstimmung verabschiedet. </b></p><p><b>Zur Abstimmung von Volk und Ständen vom 09.02.2014 gelangt als direkter Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" (Vorlage 1) die Verfassungsänderung "Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur" (Vorlage 2).</b></p><p><b>Das "Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur" (Vorlage 3) sowie der "Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur" (Vorlage 4) unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beginnt mit Veröffentlichung im Bundesblatt nach einer allfälligen Annahme des Gegenvorschlags (Vorlage 2) durch Volk und Stände. Der "Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur" untersteht nicht dem Referendum und tritt zusammen mit den Vorlagen 2 bis 4 in Kraft. Er legt nach Beratung durch das Parlament einen Verpflichtungskredit von 6,4 Milliarden Franken (Vorschlag des Bundesrates: 3,5 Milliarden) fest.</b></p><p><b></b></p><p>Der <b>Ständerat</b> empfahl Volk und Ständen, die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" abzulehnen und trat einstimmig auf den direkten Gegenentwurf (Vorlage 2) ein. Er stimmte der Einführung des neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu, welcher den befristeten Finöv-Fonds ablösen soll. Damit werden zum ersten Mal aus einem Gefäss, das nicht den jährlichen Budgetreduktionen untersteht, Unterhalt, Betrieb und Ausbauten finanziert. Der Fonds wird alimentiert aus Erträgen der LSVA, der Mineralölsteuer (befristet) und der Mehrwertsteuer. Zusätzlich wurden mit dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Vorlage 3) weitere Finanzierungsinstrumente beschlossen: Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer aufgrund der Begrenzung des Pendlerabzugs, stärkere Nutzerfinanzierung durch die Bahnkunden sowie eine grössere Beteiligung der Kantone.</p><p>Auf Antrag der Kommission für Verkehrs- und Fernmeldewesen (KVF) stockte der Ständerat einen ersten Ausbauschritt bis 2025 auf und erhöhte das Volumen der ersten Phase von 3,5 Milliarden (wie vom Bundesrat vorgeschlagen) auf 6,4 Milliarden Franken. Zur Finanzierung der zusätzlichen Ausbauprojekte beschloss der Ständerat mit 36 zu einer Stimme, zwischen 2018 und 2030 die Mehrwertsteuer um 0,1 Prozent zu erhöhen. </p><p>Im Ständerat wurde unter anderem moniert, der Bundesrat fokussiere bei den Ausbauprojekten zu sehr nur auf die Ost-West-Achse, bzw. das Mittelland und die Westschweiz. Nicht zuletzt um die Vorlage gesamtschweizerisch für eine kommende Volksabstimmung besser abzustützen wurden mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur (Vorlage 4) zusätzliche Ausbauprojekte mit einer besseren regionalen Ausgewogenheit beschlossen. Die Ausbauprojekte auf der Ost-Westachse und im Tessin nach Vorschlag des Bundesrates wurden durch Kapazitätsausbauten in den Kantonen Genf und Basel-Land sowie unter anderem auf der Strecke St.Gallen - Chur ergänzt.</p><p>Zudem schlug der Ständerat mit diesem Bundesbeschluss bereits weitere Pflöcke für den zweiten Ausbauschritt ein. Seiner Kommission folgend, verlangte er vom Bundesrat bis 2018 eine Botschaft zum zweiten Ausbauschritt 2030 vorzulegen. Darin sollen folgende Ausbauten enthalten sein: Kapazitätsausbau auf den Strecken Aarau-Zürich-Winterthur und Zürich-Zug-Luzern sowie Bahntechnik-Ausrüstung auf der Strecke Ferden-Mitholz im Lötschbergbasistunnel. Zudem soll der Bundesrat die Projektierung der Strecke Zürich-Winterthur (Brüttener Tunnel), den Zimmerbergtunnel (Thalwil-Zug) den Chestenbergtunnel (Aarau-Zürich) und den Tiefbahnhof Luzern an die Hand nehmen. Auch ein Einzelantrag zum zweiten Ausbauschritt 2030, welcher für den dritten Jura-Durchstich, für die Neubaustrecke am Axen und für die Strecke Lausanne-Bern Studien vorsieht, wurde vom Ständerat angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte bei den Entscheiden im Grossen und Ganzen der Linie des Ständerates. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage insgesamt von links bis rechts gelobt. Diskutiert wurde in erster Linie, woher die Mittel für den zusätzlichen Ausbau kommen sollen. Eintreten war denn auch bei den Vorlagen 2 bis 5 nicht bestritten, bei Vorlage 1 war Eintreten obligatorisch.</p><p>Zu Beginn verlangte eine bürgerliche Kommissionsminderheit Rückweisung der Vorlagen 2 bis 5 an den Bundesrat mit der Forderung, gleichzeitig einen Fonds für die Strasseninfrastruktur und damit eine vergleichbare Lösung wie für die Schiene zu präsentieren. Nach der Eintretensdebatte und dem Hinweis von Bundesrätin Doris Leuthard, dass die Vorarbeiten für einen Strasseninfrastrukturfonds schon weit fortgeschritten seien, wurde der Rückweisungsantrag zurückgezogen.</p><p>Der Nationalrat stimmte dem vom Ständerat erweiterten Ausbau der Bahn bis 2025 und den entsprechenden aufgestockten Mitteln von 6,4 Milliarden mit grossen Mehrheiten zu, ebenfalls der zusätzlichen Finanzierung mit einer temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2018 bis 2030 um 0,1 Prozent. In den Gesamtabstimmungen wurden die Vorlage 2 von drei Vierteln, die Vorlagen 3 bis 5 von der Hälfte der SVP-Fraktion abgelehnt.</p><p>Wie bereits im Ständerat war auch im Nationalrat die vorgesehene Begrenzung des Fahrtkostenabzugs für Pendler auf 3000 Franken bei der direkten Bundessteuer Anlass zu grösserer Diskussion. Diese Massnahme soll zusätzlich 200 Millionen Franken pro Jahr einbringen. Anträge, den Pendlerabzug ganz abzuschaffen bzw. im bisherigen Rahmen zu belassen, wurden abgelehnt.</p><p>Ein Antrag von Thomas Hurter (V, SH) auf Ausbau der Linie Schaffhausen-Basel wurde vom Nationalrat angenommen. Mit 100 Millionen Franken sollte die sogenannte Hochrheinbahn von Basel bis Schaffhausen auf mehrheitlich deutschem Gebiet elektrifiziert werden. Im Ständerat war dieses Vorhaben anschliessend aussichtslos und wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt. </p><p>Weiterer Diskussionspunkt war im Nationalrat, wie die Kantone an der künftigen Infrastrukturfinanzierung beteiligt werden sollen. Der Bundesrat wollte Publikumsanlagen von den Kantonen finanzieren lassen. Dabei hätte jeder Kanton die Anlagen auf seinem Gebiet bezahlt. Der Nationalrat beschloss jedoch, den kantonalen Beitrag an die Infrastruktur pauschal auf jährlich 500 Millionen Franken festzulegen. Der Ständerat folgte diesem Entscheid. Aufgeteilt werden die Kosten nach einem von den Kantonen ausgearbeiteten Verteilschlüssel, der sich am Verkehrsangebot orientiert.</p><p>In den <b>Schlussabstimmungen </b>wurde der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" (Vorlage 1) im Nationalrat mit wenigen Gegenstimmen und im Ständerat einstimmig angenommen. Damit wurde Volk und Ständen empfohlen, die Initiative abzulehnen.</p><p>Der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr") (Vorlage 2) wurde im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 116 zu 33 Stimmen angenommen. Drei Viertel der Mitglieder der SVP-Fraktion stimmten Nein.</p><p>Das Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Vorlage 3) wurde im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 144 zu 40 Stimmen angenommen. Drei Viertel der SVP-Fraktion sowie 3 Mitglieder der radikalliberalen Fraktion stimmten Nein.</p><p>Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur wurde im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 152 zu 34 Stimmen angenommen. Die SVP-Fraktion sagte im Verhältnis 3 zu 2 Nein.</p><p></p><p><b>Der direktre Gegenentwurf (Vorlage 2) wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 mit 62 Prozent Ja-Stimmen und von 19 Kantonen und 6 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:27

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