1:12 - Für gerechte Löhne. Volksinitiative
Details
- ID
- 20120017
- Title
- 1:12 - Für gerechte Löhne. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne"
- InitialSituation
- <p><b>Die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" wurde am 21. März 2011 mit 113 005 gültigen Unterschriften von den JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) eingereicht. Sie verlangt, dass in der Verfassung ein Artikel verankert wird, gemäss dem in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten Lohns. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zur Ablehnung. Es sieht in staatlich festgelegten Löhnen einen Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit.</b></p><p></p><p>Die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" wurde am 21. März 2011 mit 113 005 gültigen Unterschriften von den JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) eingereicht. Sie verlangt, dass niemand mehr als zwölf Mal weniger verdient als die bestbezahlte Person im gleichen Unternehmen. Der Bundesrat geht mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass die in den letzten Jahren bei den sehr hohen Löhnen beobachteten Entwicklungen zu sozialen und wirtschaftlichen Problemen führen könnten. Er ist jedoch der Meinung, dass die bestehenden und geplanten politischen Massnahmen überzeugendere Resultate bringen dürften. Die Initiative vermag nach Ansicht des Bundesrats zudem die von ihr gesteckten Ziele nicht zu erreichen, da ihre Umsetzung letztlich auch zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Natur zur Folge hätte und hohe administrative Kosten verursachen würde.</p><p>Die Lohnbildungspolitik in der Schweiz basiert auf bewährten Grundsätzen. Bei den niedrigen und mittleren Löhnen spielen die Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge eine wichtige Rolle. In Bereichen, in denen kein Gesamtarbeitsvertrag existiert und wiederholt Missbräuche festgestellt wurden, können die tripartiten Kommissionen Normalarbeitsverträge erlassen. Zudem strebt das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit die Eindämmung der Schattenwirtschaft und damit prekärer Arbeitsverhältnisse an.</p><p>Die Festlegung der hohen und höchsten Saläre ist Sache der Unternehmen. Der Staat sieht von direkten Eingriffen in die Festsetzung von Löhnen bei privaten Unternehmen ab, doch stellt er durch das Aktien- und Rechnungslegungsrecht Leitplanken in Bezug auf die Corporate Governance auf. </p><p>Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance im Allgemeinen und die Bestimmungen zu den Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften im Speziellen verbessert werden müssen. Er unterstützt ausdrücklich den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates.</p><p>Zudem wurde die Bankenregulierung aufgrund der Erfahrungen mit der letzten Finanzkrise verschärft. Die Exzesse bei den Salären der Finanzinstitute sind Gegenstand spezifischer Massnahmen. So hat die FINMA am 21. Oktober 2009 eine Weisung zu Entlöhnungssystemen beschlossen. Zudem wurde mit der Änderung vom 30. September 2011 des Bankengesetzes (too big to fail) ein neuer Artikel 10a eingeführt. Dieser berechtigt den Bundesrat, Massnahmen im Bereich der Vergütungen anzuordnen, sofern und solange einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft staatliche Beihilfe gewährt wird.</p><p>Im öffentlichen Sektor legt der Staat (Bund und Kantone) als Arbeitgeber oder Eigner öffentlich-rechtlicher Anstalten Höchstgrenzen für die Löhne fest. Mit Ausnahme einiger weniger marktorientierter bundesnaher Unternehmen (z. B. Post, SBB und RUAG) wird das von der Initiative angestrebte Lohnverhältnis eingehalten.</p><p>Schliesslich ist für den Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das letztlich verfügbare Einkommen von Bedeutung. Damit spielen neben den Löhnen auch die Abgaben und die Transferzahlungen eine Rolle. Der Staat strebt mit dem Steuersystem und mit zahlreichen Leistungen im sozialen Bereich einen Ausgleich der Einkommensverteilung an.</p><p>Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. (Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.01.2012)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss betreffend die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne»
- Resolutions
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Date Council Text 27.09.2012 1 Beschluss gemäss Entwurf 21.03.2013 2 Zustimmung 22.03.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> stellte die Kommissionsmehrheit den Antrag, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative stelle, so der Sprecher der Kommissionsmehrheit Philipp Müller (RL, AG), einen mit unseren Prinzipen unvereinbaren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Sie hätte standortfeindliche Auswirkungen und ihre Umsetzung wäre mit grossen regulatorischen und praktischen Problemen verbunden. Der Sprecher der Kommissionsminderheit Cédric Wermuth (S, AG) warnte hingegen, mit der Ablehnung der Initiative würden mindestens drei grosse Chancen für unser Land verpasst: der Abzockerei endlich ein Ende zu setzen, den Reichtum in diesem Land wieder zurück an die Menschen zu verteilen und der Demokratie ihre Glaubwürdigkeit wieder zurückzugeben. Es folgte eine stundenlange Debatte, in der die Bürgerlichen monierten, die von der Initiativen verlangte Einschränkung gehe zu weit, sei nicht praxistauglich und werde bei den Unternehmen zu Abwanderung oder zur Auslagerung von Abteilungen mit tiefen Löhnen führen. Linke und Grüne wollten hingegen, dass auch bei den Manager-Löhnen wieder mehr die Leistung im Vordergrund steht. Die krankhafte Gier und die Fehlleistungen der Abzocker hätten die Welt mit der Finanzkrise nahe an den Abgrund gebracht. Der Rat folgte schliesslich der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative mit 110 zu 59 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.</p><p>Die Debatte im <b>Ständerat</b> stand unter dem Eindruck der massiven Zustimmung zur Abzocker-Initiative, über die knapp drei Wochen zuvor abstimmt worden war und welche Erfolg hatte. Bürgerliche Politiker räumten ein, das Problem der exzessiven Löhne und Boni unterschätzt zu haben. Sie betonten jedoch die Bedeutung einer liberalen Wirtschaftsordnung für das Erfolgsmodell Schweiz, verwiesen auf die Steuern und Sozialbeiträge der Gutverdienenden und auf eine OECD Statistik, die belegt dass die Ungleichheit bei den Einkommen in der Schweiz unterdurchschnittlich sei. Linke und Grüne konterten, der Erfolg der Abzocker-Initiative zeige den Unmut in der Bevölkerung, die immer mehr leisten müsse und immer weniger im Portemonnaie habe: Es sei unglaublich, dass nach dem Kantersieg der Abzocker-Initiative die Zeichen der Zeit nicht erkannt werden. Ein wichtiges Kriterium für das Wohlergehen der Schweiz bleibe der dauernde Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen. Die Abstimmung im Ständerat fiel schliesslich deutlich aus. 26 Ständeräte wollen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen, nur die 10 Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion sprachen sich für sie aus.</p><p></p><p><b>Der Bundesbeschluss wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 130 zu 56 Stimmen und im Ständerat mit 28 zu 20 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 mit 65,3 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und </b></p><p><b>6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:25