Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz. Anpassung
Details
- ID
- 20120018
- Title
- Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz. Anpassung
- Description
- Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung
- InitialSituation
- <p><b>Der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) aus dem Jahr 1960 soll an die heutigen und künftigen verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden. Mit der Botschaft werden dem Parlament die Übernahme von rund 376 Kilometern bestehender Hauptstrassen ins Nationalstrassennetz, Massnahmen zur Finanzierung der damit verbundenen Mehraufwendungen sowie zur Beseitigung von Engpässen im bestehenden Nationalstrassennetz beantragt. Ein Teil der Mehraufwendungen wird durch eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr finanziert (Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) (Vorlage 2). Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen und kam am 23.07.2013 zustande.</b></p><p><b></b></p><p>Im Rahmen des Sachplans Verkehr vom 26. April 2006 hatte der Bundesrat das bestehende Nationalstrassennetz einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Diese bestätigte das bestehende Nationalstrassennetz weitestgehend. Sie zeigte aber auch, dass das Nationalstrassennetz die heutigen und künftigen Anforderungen der mittelstädtischen Agglomerationen sowie peripherer gelegener Landesteile der Schweiz nicht mehr in ausreichendem Masse erfüllt. </p><p>Durch die Übernahme von Hauptstrassen wird das Nationalstrassennetz um rund 376 Kilometer verlängert. Betrieb, Unterhalt und Ausbau der zu übertragenden Strassen haben für den Bund Mehraufwendungen im Umfang von 305 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Rund 30 Millionen Franken pro Jahr sollen durch eine Reduktion der Globalbeiträge an die Hauptstrassen sowie der Bundesbeiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen bei den Kantonen kompensiert werden, welche Hauptstrassen an den Bund abtreten.</p><p><b>Die restlichen rund 275 Millionen Franken sollen durch eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette beschafft werden. Zu diesem Zweck soll der Preis für die Autobahnvignette von heute 40 auf 100 Franken pro Jahr erhöht werden. Gleichzeitig soll eine Zweimonatsvignette zum Preis von 40 Franken eingeführt werden.</b></p><p>Im Weiteren beantragt der Bundesrat die Übernahme von drei bedeutenden Ausbauvorhaben der Kantone. Es handelt sich dabei um die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn sowie um die Umfahrungen von Le Locle und La Chaux-de-Fonds. Diese drei Projekte werden zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des angepassten Netzbeschlusses voraussichtlich Baureife erlangt haben. Sie sind aus Sicht des Bundesrates nötig und entsprechen den Normen und Standards von Nationalstrassen.</p><p>Schliesslich beantragt der Bundesrat die Aufnahme der beiden Netzergänzungen "Glattalautobahn" und "Umfahrung Morges" in den Netzbeschluss. Diese beiden Projekte sind nötig für die Engpassbeseitigung auf der N1 im Raum Zürich/Glattal sowie im Raum Lausanne/Morges. </p><p>Die Umsetzung des angepassten Netzbeschlusses erfolgt für den Bund haushaltneutral. Hingegen haben die beantragten Anpassungen unterschiedlich starke Auswirkungen auf die einzelnen Kantone. In acht Kantonen werden keine bestehenden Strassen ins Nationalstrassennetz übertragen. Sie sind von den beantragten Anpassungen nur geringfügig betroffen. Die Kantone, welche Strassen abtreten, werden von ihren Aufgaben für Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strassen entlastet. Diese Aufgaben gehen vollumfänglich an den Bund über. </p><p>Die Kantone erhalten über die nicht werkgebundenen Bundesbeiträge zehn Prozent der Mehreinnahmen aus der beantragten Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette.</p>
- Objectives
-
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Nationalstrassen (NSG)
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2012 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2012 2 Zustimmung 22.03.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2012 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2012 2 Abweichung 10.12.2012 1 Abweichung 13.12.2012 2 Abweichung 04.03.2013 1 Zustimmung 22.03.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2012 1 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.2012 2 Zustimmung 09.04.2013 0
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss)
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2012 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2012 2 Abweichung 10.12.2012 1 Zustimmung 09.04.2013 0
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> wurde ein Antrag auf Nichteintreten auf das Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) (Vorlage 2) mit 130 zu 40 Stimmen abgelehnt. Für Nichteintreten votierten die ganze SVP-Fraktion (mit 11 Enthaltungen) sowie zwei FDP-Liberale.</p><p>In der Detailberatung zu Vorlage 2 lagen zur Höhe des zukünftigen Vignettenpreises verschiedene Anträge vor. In der Debatte wurde zwar mehrheitlich die Ansicht vertreten, eine Erhöhung des Vignettenpreises sei unumgänglich. Die Höhe des neuen Preises war jedoch umstritten. </p><p>Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beantragte dem Plenum eine Vignettengebühr von 70 Franken pro Jahr. Eine Minderheit I, bestehend aus Mitgliedern der Fraktionen von CVP-EVP, FDP-Liberalen und BDP, wollte am Vorschlag des Bundesrates festhalten (100 Franken). Eine Minderheit II bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion beantragte dem Plenum, an den geltenden 40 Franken für die Jahresvignette festzuhalten. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die Minderheitsanträge mit 112 zu 62 bzw. mit 129 zu 45 Stimmen ab. Angenommen wurde auch der Vorschlag des Bundesrates, eine 2-Monatsvignette für 40 Franken einzuführen.</p><p>Der <b>Ständerat </b>wollte die Jahresvignette auf 100 Franken erhöhen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Dieser Beschluss fiel mit 38 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. </p><p>In einer ersten Runde der Differenzbereinigung hielten beide Räte an ihrer Position fest. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich schliesslich dem Ständerat und dem Vorschlag des Bundesrates an und votierte mit 97 zu 89 Stimmen für die 100-fränkige Autobahnvignette und gegen einen Kompromissvorschlag, welcher den Vignettenpreis auf 80 Franken festlegen wollte. Der Kompromissvorschlag wurde von einer Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP-, der grünliberalen und der grünen Fraktion lanciert. Eine weitere Minderheit von Fraktionsmitgliedern der SVP wollte am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates für eine 70-Franken-Vignette festhalten, hatte jedoch keinen Erfolg.</p><p>Links und rechts der Mitte fanden sich ganz unterschiedliche Argumente gegen jegliche Erhöhung bzw. gegen die volle Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken. So wurde von Seiten der SVP-Fraktion unter anderem kritisiert, der Strassenverkehr finanziere bereits heute neben seinen eigenen Aufgaben zu einem Grossteil den Schienenverkehr. Ohne diese Umverteilung wäre das Geld für den weiteren Ausbau und Unterhalt der Strassen daher bereits vorhanden. Die Grünen unterstützen zwar den Vorschlag des Bundesrates, für die Finanzierung von Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen den Preis für die Vignette zu erhöhen, nicht aber für den Ausbau des Nationalstrassennetzes - ebenso die SP-Fraktion. Zudem sollten Mehreinnahmen des Bundes prioritär in den öffentlichen Verkehr investiert werden, welcher an seine Kapazitätsgrenzen stosse. Die Grünliberalen unterstützten ebenfalls eine moderatere Erhöhung des Vignettenpreises zur Finanzierung von Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen. Solange jedoch beim motorisierten Individualverkehr keine Kostenwahrheit herrsche sei man dezidiert gegen einen weiteren Ausbau des Nationalstrassennetzes. </p><p>In der <b>Schlussabstimmung </b>wurde die Vorlage 2 (Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen - Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) im Ständerat mit 37 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung und im Nationalrat mit 102 zu 87 Stimmen verabschiedet. Gegen die Vorlage votierten im Nationalrat die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion, rund die Hälfte der SP-Fraktion, alle Grünliberalen sowie fast alle Grünen.</p><p>Abgesehen vom umstrittenen Preis für die Autobahnvignette, über den am 24.11.2013 an der Urne abgestimmt wird, gab es in beiden Räten grössere Diskussionen darüber, welche Hauptstrassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollen. (Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) - Vorlage 4). Die Übernahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz ist für die betroffenen Kantone mit finanzieller Entlastung verbunden, da der Bund neu den Unterhalt und bei Bauprojekten auch die Baukosten übernimmt. Deshalb vertraten einige Ratsmitglieder bei der Diskussion über den Umfang der Nationalstrassenliste - mit unterschiedlichem Erfolg - regionalpolitische Anliegen.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 mit 60,5 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:27