Alkoholgesetz. Totalrevision

Details

ID
20120020
Title
Alkoholgesetz. Totalrevision
Description
Botschaft vom 25. Januar 2012 zur Totalrevision des Alkoholgesetzes (Spirituosensteuergesetz und Alkoholhandelsgesetz)
InitialSituation
<p>Das Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr gerecht. Es soll durch zwei Gesetze ersetzt werden: Mit dem neuen Spirituosensteuergesetz soll unter anderem auf drei Bundesmonopole verzichtet, sollen 41 von 43 Bewilligungen abgeschafft und soll die Zahl der Steuerpflichtigen bei gleicher Steuersicherrung massiv reduziert werden. Das neue Alkoholhandelsgesetz umfasst die für Detailhandel und Ausschank alkoholischer Getränke geltenden Handels- und Werbebeschränkungen zur Minderung des problematischen Alkoholkonsums und seiner Folgen sowie zum Schutz der Jugend.</p><p>Das Spirituosensteuergesetz regelt die auf Spirituosen und Ethanol erhobene Verbrauchssteuer. Neu soll sie konsequent auf den Trinkzweck ausgerichtet werden: Spirituosenhaltige Nahrungsmittel sollen deshalb von einer Besteuerung ausgenommen werden.</p><p>Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes soll auf drei Bundesmonopole verzichtet werden. Parallel zum Verzicht auf das Importmonopol auf Ethanol zieht sich der Bund als Akteur aus dem Ethanolmarkt zurück; Alcosuisse, das mit dem Ethanolimport betraute Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, soll deshalb privatisiert werden.</p><p>Zusätzlich ist der Verzicht auf 41 von 43 Bewilligungen vorgesehen. Die Steuerpflicht wird zudem konsequent an die Herstellung und an den Import von Spirituosen geknüpft. Dadurch lässt sich ohne Abstriche bei der Steuersicherung die Zahl der Steuerpflichtigen von heute jährlich rund 48 000 auf rund 3000 reduzieren. Zudem werden die steuerlichen Privilegien vereinheitlicht. Bedeutender administrativer Minderaufwand bei den vollziehenden Behörden ist die Folge. Auch für die Wirtschaft werden sich administrative Entlastungen ergeben.</p><p>Das Alkoholhandelsgesetz vereint die bisher in verschiedenen Erlassen - insbesondere jedoch im Alkoholgesetz und im Lebensmittelrecht - geregelten Beschränkungen, die beim Detailhandel mit und dem Ausschank von alkoholischen Getränken sowie bei der Werbung zu beachten sind. Auf preisliche Massnahmen wird vollständig verzichtet. Neu ist vor allem die Akzentuierung von Massnahmen auf die Nacht (sog. Nachtregime). Damit werden Billigstpreisangebote in Zeiten verunmöglicht, in der sich der problematische Alkoholkonsum vor allem abspielt. Mit der gesetzlichen Grundlage für Testkäufe werden die Unsicherheiten rund um die Frage ihrer Zulässigkeit beendet. Ein Anforderungsprofil stellt sicher, dass Testkäufe in der nötigen Qualität durchgeführt werden und die eingesetzten Jugendlichen den nötigen Schutz erfahren. Das Alkoholhandelsgesetz schafft schweizweit eine einheitliche Grundlage zur Regulierung des Handels mit alkoholischen Getränken. Die Kantone können jedoch weitergehende Bestimmungen vorsehen.</p><p>Der Vollzug der steuerlichen Aspekte des Alkoholrechts liegt bereits heute beim Bund und soll unverändert fortgeführt werden. Wie bis anhin sollen die Kantone für den Vollzug der in Zusammenhang mit alkoholischen Getränken zu beachtenden Handelsbeschränkungen zuständig sein. Neu geregelt werden soll dagegen die Vollzugszuständigkeit bei der Werbung: Wie bereits hinsichtlich der Werbung für Spirituosen soll der Bund auch hinsichtlich der Werbung für die übrigen alkoholischen Getränke zuständig sein. Diese Bereinigung der Vollzugszuständigkeit trägt dem Umstand Rechnung, dass Werbung eine über lokale bzw. regionale Gegebenheiten hinausreichende Wirkung erzielen kann und deshalb eine schweizweit einheitliche Handhabung erfahren muss.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Januar 2012 zur Totalrevision des Alkoholgesetzes (Spirituosensteuergesetz und Alkoholhandelsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Besteuerung von Spirituosen und Ethanol (Spirituosensteuergesetz, SpStG)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.09.2013 1 Abweichung
    24.11.2014 2 Abweichung
    03.06.2015 1 Abweichung
    16.12.2015 2 Abschreibung
    17.12.2015 1 Abschreibung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über den Handel mit alkoholischen Getränken (Alkoholhandelsgesetz, AlkHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.09.2013 1 Diskussion
    19.09.2013 1 Abweichung
    24.11.2014 2 Abweichung
    03.06.2015 1 Abweichung
    16.12.2015 2 Abschreibung
    17.12.2015 1 Abschreibung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 16.12.2015</b></p><p><b>Ständerat lässt Revision der Alkoholgesetzgebung fallen </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat beschlossen, die Revision des Alkoholgesetzes abzuschreiben. Er hat die Hoffnung verloren, dass die jahrelangen Arbeiten jemals zu einem befriedigenden Ergebnis führen werden.</b></p><p>Seit bald drei Jahren streiten die Räte nun über die Vorlage. Über ein Nachtverkaufsverbot, vor allem aber über die steuerliche Entlastung einheimischer Schnapsbrenner, war keine Einigung möglich. Die Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Kammern beantragten daher, die Vorlage abzuschreiben.</p><p>Die Fronten seinen dermassen verhärtet, dass die WAK eine Einigung für ausgeschlossen halte, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) im Ständerat. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf begrüsste die "schickliche Beerdigung" nach der langen Leidensgeschichte der Vorlage. Ziel wäre eine Vereinfachung gewesen. Diskutiert worden sei aber über Modelle, die alles noch viel komplizierter gemacht hätten.</p><p></p><p>Umstrittene Steuererleichterungen</p><p>Stein des Anstosses waren die vom Nationalrat beschlossenen Steuerrabatte für Schnapsbrenner und Obstlieferanten. Zunächst hatten sich die Räte auf ein System mit Ausbeutebesteuerung geeinigt. Basis der Besteuerung wäre dabei die erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff gewesen und nicht die tatsächlich hergestellte Menge Alkohol. Das sollte inländischen Produzenten gegenüber ausländischen einen Vorteil verschaffen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verwarf der Ständerat die Idee dann aber wieder.</p><p>Die WAK des Nationalrates beauftragte die Verwaltung daraufhin, Alternativen auszuarbeiten. Sie lehnte diese jedoch ab und brachte ein eigenes System zur Steuerermässigung ins Spiel: Die Steuern für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinem Alkohol und für Obstlieferanten, die dieselbe Menge brennen lassen, sollten um 30 Prozent reduziert werden.</p><p></p><p>Verfassungsrechtliche Bedenken</p><p>Die Bauernlobby, die damit den Absatz von Früchten und Beeren anzukurbeln hoffte, fand damit im Nationalrat eine Mehrheit. Aufgrund eines Rechtsgutachtens kam die Ständeratskommission jedoch zum Schluss, dass das Modell weder verfassungskonform ist noch vereinbar mit internationalen Handelsverträgen.</p><p>Auch das Nachtverkaufsverbot für Alkohol war umstritten. Der Bundesrat beantragte, dass in Läden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf. Der Ständerat stimmte dem aus Gründen des Jugendschutzes zu, im Nationalrat fand die Idee aber keine Mehrheit.</p><p></p><p>Unumstrittene Elemente</p><p>Mit der Revision der Alkoholgesetzgebung sollte auch der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert werden: Der Bund wollte auf das Monopol zur Herstellung und Einfuhr von Spirituosen beziehungsweise Ethanol verzichten und sich ganz aus dem Handel zurückziehen. Der eigene Logistikbetrieb Alcosuisse sollte privatisiert, die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung integriert werden.</p><p>Diese nicht umstrittenen Pläne möchte der Ständerat trotz Abschreibung nicht einfach fallen lassen. Er fordert den Bundesrat auf, rasch eine neue Vorlage mit diesen Elementen vorzulegen. Widmer-Schlumpf sicherte dies zu.</p><p>Allerdings wird es an ihrem Nachfolger Ueli Maurer sein, die Revision in die Räte zu bringen: Die Abschreibung des Alkoholgesetzes war das letzte Geschäft, das Widmer-Schlumpf im Ständerat vertrat. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.12.2015</b></p><p>(sda) Das Parlament hat die Revision des Alkoholgesetzes nach jahrelangem Hin und Her abgeschrieben. Der Nationalrat beschloss die Abschreibung oppositionslos und folgte damit dem Ständerat. </p>
Updated
09.04.2025 00:25

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