KVG. Änderung
Details
- ID
- 20120026
- Title
- KVG. Änderung
- Description
- Botschaft vom 15. Februar 2012 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien)
- InitialSituation
- <p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit dieser Vorlage werden die kantonal in den Jahren 1996-2011 zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien der obligatorischen Krankenversicherung zu rund der Hälfte ausgeglichen. Der Vorschlag sieht vor, dass den Versicherten auf sechs Jahre befristet zusätzlich zu den zu bezahlenden Prämien und zum Abzug aufgrund der Rückverteilung aus den Erträgen der CO2-/VOC-Lenkungsabgaben neu eine Korrektur der Prämien für die vergangenen finanziellen Ungleichgewichte in Rechnung gestellt beziehungsweise in Abzug gebracht wird.</p><p>Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung haben sich die Betriebsergebnisse aufgrund von zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien in den einzelnen Kantonen unterschiedlich entwickelt: In gewissen Kantonen wurden im Verhältnis zu den Leistungen zu hohe Prämien, in anderen zu tiefe Prämien erhoben. In den Kantonen mit zu hohen Prämieneinnahmen resultierten Überschüsse, während in Kantonen mit zu tiefen Prämien Defizite entstanden.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat verschiedene Lösungsvarianten geprüft, um die entstandenen Defizite und Überschüsse aus den Prämienjahren 1996-2011 auszugleichen. Vorabklärungen haben jedoch gezeigt, dass bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und den einzelnen Kantonen nur die Lösung mittels eines Ausgleichs über die Prämien auf Akzeptanz stösst. Die ausgearbeitete Lösung sieht demnach vor, dass den Versicherten über eine auf sechs Jahre befristete Massnahme zusätzlich zur Prämie für das entsprechende Jahr neu ein Prämienzuschlag oder -abschlag auf der Basis der bestehenden Defizite beziehungsweise Überschüsse in den einzelnen Kantonen in Rechnung gestellt oder in Abzug gebracht wird. Dabei soll der befristete Zuschlag höchstens so hoch sein wie der Betrag, der aufgrund der CO2-/VOCLenkungsabgabe über die Krankenversicherer bereits heute jährlich rückverteilt wird. Mit dieser Regelung muss keine versicherte Person in einem Jahr einen höheren Gesamtbetrag bezahlen als die von ihrem Versicherer für dieses Jahr erhobene Prämie.</p><p>Wird auf der Basis der Daten aus dem Jahre 2010 und unter der Annahme, dass die Rückerstattung der Lenkungsabgabe pro Person und Jahr weiterhin durchschnittlich 50 Franken beträgt, gerechnet, so können rund 50 Prozent der finanziellen Ungleichgewichte ausgeglichen werden. Dabei wird rund eine Milliarde Franken umverteilt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. Februar 2012 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Prämienkorrektur)
- Resolutions
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Date Council Text 17.09.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 05.03.2014 1 Abweichung 11.03.2014 2 Zustimmung 21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 17.9.2013</b></p><p><b>Prämienausgleich für 800 Millionen Franken gutgeheissen</b></p><p>(sda) Für das Problem der in einigen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien hat der Ständerat am Dienstag eine Lösung verabschiedet. Die Prämien sollen bis auf das Jahr 1996 zurück ausgeglichen werden. Aufkommen dafür sollen der Bund und die Versicherten.</p><p>Nach mehreren Anläufen hat endlich ein Vorschlag zum Ausgleich der zu viel und zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien eine Parlamentskammer passiert. Ohne Gegenstimme hiess der Ständerat eine Lösung gut, die auf einem Kompromiss der Mehrheit der kantonalen Gesundheitsdirektoren basiert.</p><p>Der Vorschlag sieht vor, dass die zwischen 1996 und 2011 zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenversicherungsprämien mit einem Betrag von 800 Millionen Franken kompensiert werden. Effektiv bezahlten die Versicherten in den "Verlierer-Kantonen" allerdings 1,7 Milliarden Franken zu viel in dieser Zeit.</p><p>Finanziert werden soll der Ausgleich je zu einem Drittel vom Bund, von den Versicherten in den begünstigten Kantonen sowie von den Krankenkassen. Letztere können dazu überschüssige Reserven anzapfen oder einen Prämienzuschlag bezahlen. Im Endeffekt bezahlen die Prämienzahler auch diesen Teil.</p><p>Der Versichertenbeitrag wird dadurch eingezogen, dass die Prämienzahler in den Kantonen mit zu tiefen Prämien in der Vergangenheit bis zu drei Jahre lang auf die rund 50-fränkige Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten müssen. Der Bund trägt pauschal 266 Millionen Franken über drei Jahre bei. Wer in einem Kanton wohnt, in dem die Prämien zu hoch waren, erhält einen Prämienabschlag. </p><p></p><p>Bescheidene Begeisterung</p><p>Im Ständerat und bei Bundesrat Alain Berset war die Begeisterung für die Lösung nicht gross. Die Lösung sei ein politischer Kompromiss und werde nicht jedem Einzellfall gerecht, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG) im Namen der vorberatenden Kommission. Wegen Wohnorts- und Krankenkassen-Wechseln dürften einige Personen auch zweimal zur Kasse gebeten werden.</p><p>"Es war, ist und bleibt ein Murks", sagte Urs Schwaller (CVP/FR). Er stimme zwar zu, damit es endlich eine Lösung gebe, aber ohne Herzblut. Hans Stöckli (SP/BE) sprach von der "am wenigsten schlechten Lösung". Joachim Eder (FDP/ZG) warnte davor, mit der Diskussion über den Ausgleich der Einheitskassen-Initiative Vorschub zu leisten.</p><p>Alex Kuprecht (SVP/SZ) kritisierte das Säbelrasseln - vor allem aus der stark betroffenen Westschweiz - das zur Lösung geführt habe. Erst nach kantonalen Interventionen trat die Gesundheitskommission auf eine Lösung ein. Der Versicherungsvertreter erinnerte zudem daran, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über Jahre Prämien genehmigt habe, die nicht den effektiven Kosten entsprochen hätten.</p><p></p><p>Keine Korrekturmöglichkeit</p><p>Gesundheitsminister Berset verwahrte sich indes jeder Kritik an seinen Vorgängern im Bundesrat udn am BAG. Dieses habe kein Recht, überhöhte Prämien zu senken. Beim Versuch, zu hohe Prämien zu senken, sei das Amt sogar vom Gericht zurückgepfiffen worden. Vorgesehen ist die Möglichkeit der Prämiensenkung erst im neuen Aufsichtsgesetz über die obligatorische Krankenversicherung.</p><p>Dieses Gesetz dürfte zu einem Knackpunkt des Prämienausgleichs werden, da die beiden Geschäfte verknüpft sind. Zwar hat der Ständerat das Gesetz gutgeheissen, doch die vorberatende Nationalratskommission will es an den Bundesrat zurückweisen. Zu beiden Vorlagen ist eine hitzige Debatte in der grossen Kammer zu erwarten.</p><p></p><p>Zahlungen in unbekannter Höhe</p><p>Wie viel die Prämienzahler in den einzelnen Kantonen nach dem Kompromiss bezahlen oder erhalten würden, lässt sich derzeit nicht sagen. Die Berechnung erfolgt erst, wenn das Gesetz in Kraft ist. Ziemlich sicher ist, dass die Prämienzahler in den Kantonen Waadt, Genf, Zürich und Tessin zu viel bezahlt haben.</p><p>Bekannt sind die Zahlen für die Jahre 1996 bis 2011. Am stärksten betroffen sind in dieser Zeit die Prämienzahler in den Kantonen Waadt und Genf, die pro Kopf insgesamt 955 respektive 883 Franken zu viel bezahlt haben. Es folgen Tessin (429 Franken), Zürich (363 Franken) und Thurgau (318 Franken).</p><p>Demgegenüber profitierten die Prämienzahler in den Kantonen Jura, Bern, Uri und Glarus am meisten. Sie bezahlten insgesamt 879, 866, 844 respektive 817 Franken zu wenig.</p><p>Die Kantone einigten sich eigentlich darauf, für die Berechnung des Saldos für jeden Kanton nur die letzten zwölf Jahre zu berücksichtigen. Der Ständerat entschied sich aber mit 27 zu 10 Stimmen für die volle Zeitdauer bis 1996, um nicht weitere Diskussionen zu provozieren. Die Zahlen ändern sich für die Kantone je nach Periode beträchtlich.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 5.3.2014</b></p><p><b>Nationalrat befürwortet Prämien-Korrektur</b></p><p><b>(sda) Für das Problem der in manchen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien ist eine Lösung in Sicht. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Vorlage für eine nachträgliche Korrektur zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer hiess den Mechanismus am Mittwoch mit 173 zu 3 Stimmen gut. Noch uneinig sind sich die Räte, ob gleichzeitig die Aufsicht über die Krankenkassen verstärkt werden soll, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.</p><p>In der Vergangenheit verlangten die Krankenkassen in manchen Kantonen zu hohe Prämien. In anderen Kantonen waren die Prämien gemessen an den Kosten dagegen zu niedrig. Über Umfang und Mechanismus einer Korrektur wird seit Jahren diskutiert.</p><p>Nun haben sich National- und Ständerat im Grundsatz geeinigt. Vorgesehen ist, dass 800 Millionen Franken umverteilt werden - ungefähr die Hälfte der falsch berechneten Prämiensumme. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel beteiligen, also mit je 266 Millionen Franken.</p><p></p><p>Zukunftslösung abkoppeln </p><p>Um das Problem in Zukunft zu vermeiden, strebt der Bundesrat eine strengere Aufsicht an. Der Bund soll zu hohe und zu niedrige Prämien ablehnen können. So ist es im neuen Aufsichtsgesetz vorgesehen. Der Ständerat hat den Ausgleich für die Vergangenheit formal an dieses Gesetz geknüpft: Die Prämien sollen für den Zeitraum zwischen 1996 und dem Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes ausgeglichen werden.</p><p>Der Nationalrat aber möchte dieses Gesetz an den Bundesrat zurückweisen, wie er im Dezember beschlossen hatte. Folgerichtig möchte er nun auch die Verbindung zur Korrektur der Vergangenheit aufheben. Nach seinem Willen sollen die Prämien zwischen 1996 und 2013 ausgeglichen werden.</p><p></p><p>Bund muss eingreifen können </p><p>Der Nationalrat folgte seiner Kommission und sprach sich mit 118 zu 56 Stimmen bei einer Enthaltung für die Abkoppelung von der Zukunftslösung aus. Eine linke Minderheit plädierte vergeblich für die Ständeratsversion. "Wir müssen vermeiden, dass wir je wieder in eine solche Situation kommen", sagte Silvia Schenker (SP/BS). Es sei nicht sinnvoll, Fehler zu korrigieren ohne dafür zu sorgen, dass sich diese nicht wiederholten, befand Yvonne Gilli (Grüne/SG).</p><p>Die Bestrebungen, das Aufsichtsgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen, führt die Linke auf das Lobbying der Krankenkassen zurück. Gebe das Parlament diesem nach, werde es in ein paar Jahren wieder vor demselben Problem stehen, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Ruth Humbel (CVP/AG) dagegen argumentierte, es bestehe kein innerer Zusammenhang zwischen dem Aufsichtsgesetz und der Vorlage zur Korrektur der Vergangenheit. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.</p><p>Mehrere hundert Franken zu viel bezahlt </p><p>Der Ausgleich soll 2015 beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Die Versicherten berappen den Ausgleich über die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Die Prämienzahler in den Kantonen mit zu tiefen Prämien müssen für eine bestimmte Zeit auf die Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten. Wer in einem Kanton wohnt, in dem die Prämien zu hoch waren, erhält einen Prämienabschlag.</p><p>Am stärksten betroffen waren in den Jahren 1996 bis 2011 die Versicherten in den Kantonen Waadt und Genf. Sie bezahlten pro Kopf insgesamt 955 respektive 883 Franken zu viel. Es folgen die Kantone Tessin (429 Franken), Zürich (363 Franken) und Thurgau (318 Franken).</p><p></p><p>Keine Gerechtigkeit im Einzelfall </p><p>Am meisten profitiert haben die Versicherten in den Kantonen Jura, Bern, Uri und Glarus. Sie bezahlten pro Kopf zwischen 817 und 879 Franken zu wenig. Der Ausgleich von 800 Millionen Franken stellt einen Kompromiss dar, den die kantonalen Gesundheitsdirektoren eingebracht hatten.</p><p>Zwischenzeitlich stand auch zur Diskussion, auf eine Korrektur zu verzichten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil kein Mechanismus eine gerechte Lösung für den Einzelfall garantieren kann: Wer in den letzten Jahren den Wohnort gewechselt hat, könnte zweimal bezahlen müssen.</p><p></p><p>Vorwürfe an die Krankenkassen </p><p>Über die Ursache des Problems und dessen Bedeutung herrschte im Nationalrat keine Einigkeit. Während die einen nahelegten, dass die Krankenkassen bewusst falsch kalkuliert hätten, um in manchen Kantonen die Versicherten mit niedrigen Prämien anzulocken, relativierten andere das Problem.</p><p>Der Bevölkerung werde vorgegaukelt, es gehe um namhafte Beträge, sagte Ruth Humbel. "Das stimmt so natürlich nicht." Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) machte seinerseits die Verwaltung dafür verantwortlich, dass die falsch berechneten Prämien bewilligt wurden.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset wies den Vorwurf zurück. Die Verwaltung habe eingreifen wollen, sei aber vom Bundesgericht zurückgepfiffen worden, weil die gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Deshalb brauche es das Aufsichtsgesetz.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:17